GEMA-Vermutung durch Gericht bestätigt

SubNatural

Commander
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Die Verwertergesellschaft GEMA kann für Musikstücke, welche unter einem Pseudonym veröffentlich wurde Gebühren verlangen auch wenn das Werk unter der Creative-Commons-Lizenz steht.
Das Amtsgericht Frankfurt hat am Montag den Verein Musikpiraten dazu veurteilt der GEMA Schadensersatz zu zahen.

Die GEMA-Vermutung beschreibt das Recht der GEMA, davon auszugehen, jeden Künstler zu vertreten solange nicht eindeutig bewiesen wird, dass der Künstler nicht durch die GEMA vertreten wird .
Wichtig ist hierbei, dass nicht die GEMA die Beweislast trägt, sondern derjenige, welche die Musik verwenden will(in diesem Fall der Verein Musikpiraten e.V.)

Das Grundproblem im Prozess war die Benutzung eines Decknames (Dragonfly), sodass man nicht auschließen konnte, dass der Künstler nicht doch durch die Verwertergesellschaft vertreten wird. Auch dass das Werk unter CC steht reichte dem Gericht nicht aus.
Laut GEMA hätte man den Streit einfach durch die Herausgabe des Namens beenden können, jedoch weigerten sich sowohl der Verein auch als Künstler mit der Hoffnung vor Gericht Recht zu erhalten.

Der Vorsitzende des Vereins kommentierte das Urteil wie folgt:
"Die heutige Niederlage vor dem Amtsgericht Frankfurt ist ein harter Schlag in das Gesicht der Creative Commons-Szene. Es erklärt, dass die Creative Commons-Lizenzen nur gelten, wenn die Urheber auf ihr Recht auf eine anonyme oder pseudonyme Veröffentlichung verzichten."
Der Verein möchte gegen das Urteil in Berufung gehen

Meine persönliche Meinung zu dem Urteil deckt sich eigentlicht vollständig mit dem Kommentar der Vorsitzenden. Weiterhin finde ich es ungeheuerlich, dass nicht derjenige, welcher eine Entlohnung anstrebt(in diesem Fall die GEMA), den Beweis liefern , sondern dass man explizit Widerspruch gegen ein solches Vorgehen einlegen muss.

Ich würde gerne eure Meinungen und Kommentare zu diesem heiklen Thema hören

Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-GEMA-Vermutung-1676570.html
http://www.gulli.com/news/19578-gema-vermutung-durch-gericht-bestaetigt-2012-08-28
 
ich stehe dem auch sehr skeptisch gegenüber. wenn die gema geld will, dann soll sie ihren anspruch auch belegen können. dieser richterspruch untergräbt teilweise auch die cc-lizens. es muss mir doch freistehen, ob ich meine werke den menschen anonym und kostenlos zur verfügung stelle oder der gema angehören möchte. und wenn ich keine leistung der gema erhalte, weil ich anonym bin, darf die gema sich imho auch nicht an meinen werken bereichern, da sie folgerichtig keine gegenleistung erbringt.
 
es geht eher darum, dass die gema geld von denen verlangen kann, die dieses werk nutzen. der anonyme verfasser erhält aber nix von der gema, da er eben nicht bekannt ist.

wenn du jetzt n tolles lied schreibst und es bei you tube ala kro (schreibt der sich so?) veröffentlichst und andere es z. b. auf feten spielen, müssen die der gema dafür geld geben. es sei denn, du gibst deine anonymität auf und gehst dagegen vor und sagst, dass dein lied kostenlos genutzt werden darf. solange hat die gema das recht für die nutzung deines werkes abzukassieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verwenden schon, aber nicht ohne GEMA Gebühren zu zahlen :freak:

@top
Meine Meinung dazu muss ich wohl garnichts groß erläutern, ich hoffe nur das dieses Urteil nicht bestehen bleibt.
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