News Gericht untersagt Amazon Gutschein-Politik

Sasan

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Für bestimmte Gutscheine von Amazon gilt, dass der Wert bei Sammelbestellungen anteilig auf die einzelnen Produkte angerechnet wird. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah in der Praxis unter bestimmten Umständen eine Benachteiligung der Kunden – der Fall landete vor dem Landgericht München.

Zur News: Gericht untersagt Amazon Gutschein-Politik
 
Verstehe ich nicht.

Da wird auf den gesamten Einkauf ein Rabatt gewährt und wenn ein Teil davon zurückgegeben wird, darf der Rabatt nicht anteiligt mit den Kosten verrechnet werden?
Was ist denn daran verkehrt?
 
Der Teil der Rückerstattung welcher ursprünglich vom Gutschein stammt würde dir fehlen.
 
Krafty schrieb:
Was ist denn daran verkehrt?
Stell dir vor du hast zwei Produkte von 100€, in der Summe 200€. Mindestbestellwert für deinen 50€ Gutschein wäre jetzt 100€.

Wenn du nun eins der beiden Produkte reklamierst, bekommst du lediglich 75€ zurück. 25€ des Gutscheinwerts gehen dir also effektiv verloren.

Edit: Zu langsam...
 
So verfährt nicht nur Amazon. Und das beugt dem Treiben einer gewissen Klientel vor. Ich würde es wie Amazon handhaben.
Es sollte nur vor dem Kauf klar ersichtlich sein, was passiert, wenn...
Es wird niemand gezwungen zu kaufen.
 
Na dann können wir doch auch gleich eine Bar Auszahlung von Gutscheinen fordern.
Wenn Amazon (und andere) das ändern kommt es ohnehin so, dass irgendwelche Affen 500€ Warenwert bestellen 200€ (Aktions-/WasAuchImmer-)Gutschein einlösen, alles zurück schicken und dann mit 700€ dastehen. (evtl. abzgl. Porto, da die u.U. ja nun der Verbraucher tragen muss.)

Ich kann die Händler da durchaus verstehen.
 
trader2 schrieb:
Und das beugt dem Treiben einer gewissen Klientel vor. Ich würde es wie Amazon handhaben.

Richtig. Jeder, der mal im Kundenverkehr gearbeitet hat,kann dies bestätigen. Es gibt Leute, die nutzen jede verdammte noch so kleine Möglichkeit aus um zu bescheissen oder sich einen Vorteil zu ergattern.
 
So ist es nicht. Auch, wenn der Forderung der Verbraucherzentrale gefolgt wird, ist es nicht möglich, sich so den Gutscheinwert einfach auszahlen zu lassen.
 
Nuck_Chorris schrieb:
...dass irgendwelche Affen 500€ Warenwert bestellen 200€ (Aktions-/WasAuchImmer-)Gutschein einlösen, alles zurück schicken und dann mit 700€ dastehen.

Falsch. Jetzt stehen sie mit 300Eur da. Richtig wären aber 500Eur.
Und Gutscheine werden vergeben um sie Einlösen zu können. Wenn den es nicht passt sollen sie keine Gutscheine vergeben.
 
Wenn jemand alles zurückschickt erhält er schlicht so viel zurück wie er bezahlt hat und nicht eine Auszahlung vom Gutscheinwert - dann kann er den Gutschein halt nochmal nutzen oder so - ist doch kein Problem.
 
Dass die Verbraucherschützer eigentlich rechtlich einwandfreie Konstrukte aushebeln wollen ist nichts neues.

Das Landgericht München folgte den Argumenten der Verbraucherschützer insoweit, als dass die Bedingungen, zu denen Gutscheine bei Amazon eingelöst werden können, künftig eindeutiger kenntlich gemacht werden müssen.

Und dabei sollte es auch bleiben. Ich kann Amazon in diesem Fall sehr gut verstehen. Die haben sich dabei sicherlich mehr gedacht, als die Leute vom Verbraucherschutz, die ein gewisses [betrügerisches] Klientel komplett außer Betracht lassen und im Verbraucher nur die unwissende arme Oma sehen.
 
Gutscheine und Rabatte sind nicht das gleiche... ein Gutschein is quasi das gleiche wie ein Geldschein, nur dass er eben nur bei Amazon gilt. Ein Rabatt-Code ist was ganz anderes -nämlich ein Preisnachlass.
Wenn Dir Deine Oma einen 20 Euro Gutschein zum Geburtstag schenkt und Du Dir einen 50 Euro Pulli kaufst, aber feststellst, dass der er nicht passt und in zurückgeben möchtest weil in deiner Größe nicht verfügbar, dann willst Du auch 50 Euro zurück und nicht 30 Euro, oder hat hier wer was zu verschenken? (Dass man dann die 50 Euro dann wieder in Form von 30 Euro und einem 20 Gutschein bekommt sollte klar sein...)

Noch mal zur Wiederholung, damit's auch hängen bleibt: Gutschein != Rabatt
 
Es geht aber nicht um gekaufte Gutscheine, die du ansprichst, sondern um die Rabattcodes. Und da ist Amazon schon reichlich kulant, als ich mal zwei Hosen MBW 50€ für den Code bestellt hatte und eine zurück geschickt habe, bin ich auch unter die 50€ gekommen. Trotzdem hat Amazon nur den halben Gutschein abgezogen, obwohl ich überhaupt nicht mehr berechtigt war. Aber typisch für den deutschen Verbraucher, reich ihm einen Finger und er reißt die ganze Hand ab. Wird halt dazu führen, dass die Gutscheine 100% richtig verrechnet werden.

Die Gutscheine sind davon unbenommen, die werden immer 100% erstattet
 
Ich sehe den Gutschein als ein bereits verkauften Artikel des Anbieters an und die Bedingungen bestimmt auch der Anbieter des jeweiligen Gutscheins. Dass die Reklamation da anders läuft ist für mich nachvollziehbar.

Ansonsten sollen doch die Leute bei reinen Geldzahlungen bleiben.

EDIT: scheinbar geht's doch nur um Rabatt und amazon ist bereits sehr kulant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da kommt mir eine Geschätsidee auf: Widerrufrecht mit Gutscheine ausschalten?

Ginge denn so was:

Preis des Fernsehers ist €500. Der Händler bietet einen Gutschein von €500 zum Kauf(!) von €450 an. D.h. man kann sich den €500 Fernseher für €450 Euro über den Gutschein erkaufen und man hat den Fernseher effektiv €50 billiger. Also gutes Geschäft.

Aber der Haken ist jetzt wie folgt: Der Gutschein ist nur am Tag des Kaufs gültig. D.h. wenn man den Fernseher nach 10 Tage zurückschickt, bekommt man - wie im Gesetz vorgesehen - den Gutschein 100% zurück, der dann aber abgelaufen und nichts mehr Wert ist.

Ginge so was überhaupt? Wäre dies eine Möglicheit dem Widerrufrecht auszuschalten? (D.h. was passiert, wenn der Händler dieses Vorgehen dem Kunden vorher genau erklärt und der Kunde sich vorher damit explizit einverstanden erklärt, aber dann doch vor Gericht klagt, wenn er den Fernseher zurückschickt und einen wertlosen Gutschein erstattet bekommt?)

Hätte gerne eure Meinung zu dieser "Geschäftsidee"

LG, Danckel
 
Egal was da nun los ist, Fakt ist: Amazon lässt extrem nach.

Die Versandzeiten sind mittlerweile von allen Mitbewerbern am höchsten, selbst die kleine Kitsche die vor Versand noch beim Großhändler kaufen muss, ist schneller !
 
dcc22 schrieb:
Egal was da nun los ist, Fakt ist: Amazon lässt extrem nach.

Die Versandzeiten sind mittlerweile von allen Mitbewerbern am höchsten, selbst die kleine Kitsche die vor Versand noch beim Großhändler kaufen muss, ist schneller !

Kann den Hype um Amazon auch nicht nachvollziehen. Bei Preisvergleichen sind die zu 90% immer teurer, in einzelnen Fällen sogar erheblich.

Amazon ist auch nicht mehr das was es mal war. Die Masse an Angeboten wird durch dritte bereitgehalten. Von Amazon direkt kommt nur noch selten etwas. Amazon wird letztlich wie Ebay. Sie stellen einfach nur die Plattform bereit.
 
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