Gewährleistung ATI 5970 fragwürdiges angebot von Händler

Ich hoffe der TE hält uns in diesem Fall auf dem Laufenden. Bin mal gespannt wie es ausgeht. Ist recht verzwickt das Ganze.
 
Ich finde es nicht verzwickt.
Durch das Anerkenntnis des Verkäufer, hat der TE eine sehr gute Verhandlungsposition.
Doch er sollte uns wirklich auf dem Laufenden halten, zumal die Beratung hier kostenlos ist;)
 
Danke Euch fuer die Hinweise und Ratschlaege. Im moment warte ich noch auf die Einschaetzung einer Bekannten (Anwaeltin) und werde dann wohl eine 6990 oder 580 vorschlagen.

Am ende werde ich gerne noch schildern wie es ausgegangen ist.
 
6990 wirste net bekommen weil es diese noch nicht gibt. Fordere nur das was du direkt bekommen kannst :) also nur 580 ^^
 
HeinzNeu schrieb:
Ich finde es nicht verzwickt.
Durch das Anerkenntnis des Verkäufer, hat der TE eine sehr gute Verhandlungsposition.


Lies lieber nochmal, von wem die Gutschrift kommt (gilt auch für die meisten anderen hier). Vom Händler wird hier überhaupt nichts zu holen sein.
 
Der Händler hat CHF 360.- vom Servicecenter erhalten nicht ich. Ich habe dem Händler auch nicht den Auftrag gegeben für mich die Gewährleistung beim Servicecenter geltend zu machen. Also wie es ausgeht ist noch offen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Tippfehlerteufel)
Du hast aber den richtigen Weg gewählt. Einige fragen gleich beim Hersteller an, was fast nie was bringt. Man schickt das Gerät ein und die meisten Hersteller versuchen sich dann aus der Garantiefalle zu ziehen und berechnen Gebühren. Ich würde immer zuerst den Händler ansprechen.
In deiner Situation würde ich eine GTX580 vorschlagen. Die neue Karte muss min. gleichwertig oder neu sein, falls es die alte Karte nicht mehr gibt. Und die 5970 wird wohl nicht mehr produziert. Den Nachfolger, die 6990 wirst du nicht bekommen, weil die Leistung wieder über der Leistung der 5970 liegen wird (falls sie überhaupt kommt) aber mit der GTX580 machst du einen guten Deal.
 
Dennoch würde ich darauf hinweisen, dass die 6990 der direkte Nachfolger deiner Karte ist und die GTX580 eigentlich unter dem Leistungsniveau einer 5970 ist.

@kisser: Er hat einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen, nicht mit dem Hersteller der Ware. Was Digitec miit HIS vereinbart, kann ihm daher ziemlich pupsegal sein. Ausserdem hat Digitec die 5970 zum günstigen Händlerpreis gekauft, also für deutlich weniger als 799Fr die der Käufer vor knapp einem Jahr bezahlt hat. Die Gutschrift von 360Fr die Digitec von HIS bekommen hat, müsste für den Käufer daher einen höheren Wert haben. Wenn der Shop nicht mehr zahlen will, dann soll er eben mehr Geld von HIS verlangen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
kisser schrieb:
Lies lieber nochmal, von wem die Gutschrift kommt (gilt auch für die meisten anderen hier). Vom Händler wird hier überhaupt nichts zu holen sein.

Das spielt hier überhaupt keine Rolle. Das Verhalten eines Dritten in der Sphäre des Händlers (Verkäufers) ist dem Verkäufer zuzurechnen. Denn mit dem Verkäufer hat der TE einen Vertrag geschlossen. Auf das Verhalten eines Dritten, der mit dem Händler wiederum Verträge geschlossen hat, hat der Käufer auch gar keinen Einfluss.
Soweit sich jedoch der "Dritte" in dem Vertragsgeflecht zwischen Verkäufer und Käufer dazu durchringt, den Mangel der Kaufsache einzuräumen, wirkt dies gegen den Verkäufer. Denn er steht im "Lager" des Verkäufers und ist wohl über die Lieferungsverträge für den Mangel der Kaufsache nach deutschen Recht verantwortlich.
Ob vom dem Verkäufer etwas zu holen ist, wird sich wohl notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung zeigen. So weit sind wir hier aber noch nicht.
 
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