Gewährleistung bei Grafikkarte aus den usa

nukin

Lt. Commander
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Hallo,

über einen bekannten habe ich die moeglichkeit an eine günstige gtx 570 von PNY zu kommen. Weiß jemand ob ich die graka im gewährleistungsfall zu PNY nach Deutschland schicken kann?
 
Nein, kannst du nicht. Erfüllungsort sind in deinem Fall die USA.
Ist bei fast allen Importteilen das Problem.
EVGA allerdings gibt z.B. überall support. Frag am Besten mal bei PNY nach.
 
Hab nen super Tipp für dich. Frag doch bei PNY nach ;)

PNY Technologies GmbH
Münchener Str. 17
85540 Haar b. München
GERMANY
Tel : +49-(0)89/4545979-0
Fax: +49-(0)89/4545979-199
Email: vertrieb@pny.eu
 
Hab ich schon. Ist aber heute natürlich keiner erreichbar ;)

Wäre natürlich ärgerlich, wenn dies nicht funktionieren würde. Dann wäre die Karte im Falle eines Falles quasi wertlos.
 
Dann warte doch einfach, bis morgen jemand da ist, bevor du dich auf wage Aussagen einiger User hier verlässt.
Die sind im Falle eines Falles nämlich auch wertlos. Aussagen von PNY nicht ;)
 
MichiSauer schrieb:
Nein, kannst du nicht. Erfüllungsort sind in deinem Fall die USA.
Ist bei fast allen Importteilen das Problem.
EVGA allerdings gibt z.B. überall support. Frag am Besten mal bei PNY nach.

Weißt du überhaupt, was ein Erfüllungsort ist?

Naja, wie auch immer, in Garantiefragen sollte der Garantiegeber Auskunft geben können, das hat allerdings mit dem Erfüllungsort der Gewährleistung nichts zu tun.
 
Garantiegeber ist zwar der Hersteller jedoch kann man häufig nur über den Lieferanten an diesen heran. Daher eher schwierig. Sollte zwar mit einem Kaufbeleg gehen, aber das ist dann alles schon Kulanzleistung (Zusatzleistung) und hat nicht mehr mit dem normalen Garantierecht zu tun. Wenn du die Karte nicht für 50% weniger bekommst würde ich es nicht machen.
 
Diese Antwort ist Kanonenfutter, bestimmt der Garantiegeber in seinen Bestimmungen, dass die Garantie weltweit gelten soll, dann muss er sich auch daran halten.

Naja, Hauptsache der Beitragscounter steigt...
 
es geht übrigens um eine gebraucht karte. die gute nachricht: pny gewährt auch für produkte aus dem ausland garantie. in eu scheint alles über frankreich abgewickelt zu werden. die schlechte nachricht ist, dass ich (noch) keine rechnung für die karte habe. meine frage: wozu braucht der hersteller eine rechnung bei einem produkt, dass nur er herstellt / vertreibt? ist dieser anspruch rechtsgültig?
 
Wie günstig muss eine gebrauchte 570er denn sein, um sich diesen Stress anzutun?

Wenn in den Garantiebedingungen bestimmt wird, dass die Rechnung vorgelegt werden muss, dann sehe ich den Hersteller im recht.
 
naja, was heisst stress. sofern die rechnung vorhanden ist gibt es keinen unterschied zwischen importware und der inländischen.
 
Es gibt aber einen Unterschied zwischen Erst- und Zweitkäufer. Die meisten Garantiebedingungen, die ich bisher gelesen habe, beschränken die Garantie auf den Erstkäufer. Wie das bei PNY ist weiß ich nicht, würde mich aber nicht wundern, wenn es da auch so wäre.
 
xeq schrieb:
[...] die schlechte nachricht ist, dass ich (noch) keine rechnung für die karte habe. meine frage: wozu braucht der hersteller eine rechnung bei einem produkt, dass nur er herstellt / vertreibt? ist dieser anspruch rechtsgültig?

Natürlich ist das rechtsgültig. Und wenn man kurz mal überlegt, ist klar, warum der Hersteller die Rechnung sehen will. Er möchte wissen, ob die Karte noch im Garantiezeitraum ist und je nachdem, ob du Erstbesitzer bist.
 
Ich möchte mal einen Händler sehen, der für einen anderen Händler die Garantieabwicklung wahrnimmt. Aber Hauptsache mal wieder die Weisheit eines vermutlichen NOOBS angegriffen. Manchmal besser nichts sagen.
 
@ Doc Fost

Manchmal sollte man doch eher nachdenken was der andere geschrieben hat.....Kanonenfutter hat Recht siehe den Link

http://www.pny.eu/support.php?section=guarantee_default

dien ersten 12 Monate geht der Weg über den Distributor bzw über den Händler und der meldet das Gerät an beim Distributor...danach kann es über PNY gehen....wobei damit gerechnet werden muss...dass es mehr als 4 Wochen dauern kann.....

@ Warum eine Kaufrechnung?? ist das dein Ernst die Frage??? Ist doch selbstverständlich dass man eine Kaufrechnung benötigt um Garantieansprüche oder Gewährleistungsansprüche zu stellen....
 
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