Gewährleistung bei Parkett

Futscher

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Feb. 2008
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Moin

Folgendes Problem...

Wir haben nun seit 2009 einen Parkettboden verlegt bekommen von einer Parkettfirma.
Uns ist bekannt das bei Parkettböden Winterrisse enstehen können, was auch passiert ist.

Wir hatten deshalb die Firma angerufen und gefragt wie sich das weiter entwickelt.
Die sagten uns das dass normal sei und es im Sommer wieder zurück geht.
Nun ist es auch im Sommer zurück gegangen (die Risse) nur entwickelt sich das so weiter, dass im letzten Sommer der unterschied zwischen Sommer und Witter bei den Rissen nicht mehr wirklich groß sind und die Risse übers ganze Jahr so bleiben.

Bei gewissen Stellen sind sogar einzelne Stifte locker geworden und ein paar sind nach oben gegangen und weitere haben sich versenkt (also bei gewissen Stellen nicht mehr eben).

Daraufhin ruften wir die Firma erneut an und die sagten sowas wird nicht übernommen, sondern nur wenn Stifte locker werden oder eben auf.- oder abheben.

Da ich nun im Internet nichts gefunden habe über die Sachlage was bei der Gewährleistung eines Parketts fällt und ich keine Bekannte habe die sich mit sowas auskennen, hoffe ich nun es sind hier welche dabei die mir da Licht ins Dunkle bringen können.

Ausserdem sind uns bei gewissen stellen beim Boden aufgefallen wo es schon "knarsch" Geräusche gibt wenn man drüber geht, da sie logischerweise locker sein müssten.

Schonmal Danke
 
Was ist das denn für ein Parkettboden? Bei uns im Haus liegt massives Eichenparkett, seit 10 Jahren. Das hat mein Opa verlegt (Tischlermeister) da ist außer den Abnutzungsspuren nichts zu sehen. Keine Risse, gar nichts auch locker ist nichts und kanrr Geräusche gibt's auch nicht.

Ich würde einen Gutachter den Boden überprüfen lassen und dann falls sich raus stellt das es Pfusch war, rechtliche Schritte einleiten, sollte die Firma sich weigern den Schaden zu beheben.
 
Ich arbeite in der Möbelbranche, daher kann ich dir speziell zum Bodenbelag nichts sagen.
Es geht ja hierbei um einen Gegenstand, der regelmäßig gebraucht wird. Bei Garnituren ist das ähnlich.

Grundsätzlich hat der Kunde eine 2 jährige Gewährleistung auf Ware. Sei es nun Parkett oder nen DVD Player - es ist aber so das die Argumentation bei einem Parkett vor allem Echtholz immer dahin geht, daß es sich um ein Naturprodukt handelt bei dem qualitative Schwankungen gegeben sind.

Es sollte aber für einen Fachmann schnell zu erkennen sein, ob es sich bei deinem Fall nun um nicht fachgerechte Verlegung und damit eindeutig einen Reklamationsfall handelt oder um erhöhte Abnutzung durch den Benutzer. Dann muss man natürlich gucken was man macht.

Ich schlage vor einen "Holzwurm" zu engagieren, der sich die Sache mal ansieht. Danach Kontakt mit dem ursprünglichen Verleger aufnehmen.
 
sonst abschleifen und auffüllern, aber das sollte auch die firma übernehmen, solange ist das ja nicht drin. und bevor ihr zum anwalt geht erstmal ne schlcihtungsstelle beauftragen, spart ne menge geld und nerven ;)
 
Da es sich wohl um einen Werkvertrag handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche gem. 634a I Nr. 3 i.V.m. 195 BGB 3 Jahre.

Ansonsten sind Werkvertragsfälle oft schwierig, da Feststellungen zur Mangelhaftigkeit eines Werkes meist Gutachten erforderlich machen.
 
Futscher schrieb:
Schlichtungsstelle ?

Einer der uns sagen kann wie die Rechtslage ist, oder wie ?
Ist die frage wohin man sich da wendet.

kann ich euch nicht genau sagen, wollte nur etwas den wind aus den segeln nehmen, wenn hier gleich diverse vorschläge kommen, wie man am besten gegen die firma vorgehen kann.

für schlichtungstellen einfach mal google fragen und dort anrufen, die können euch auch gleich sage wie ihr vorgehen könnt ohne das es gleich zum äußersten kommt.
 
Es erstmal mit einem freundlichen Anruf beim Handwerker der den Boden gelegt hat probieren. Darauf verweisen, daß schonmal Meldung über das Verhalten Sommer/Winter gemacht wurde.

Dann hören was der sagt, und vorallem kompromissbereit sein.

Sollte sofort gekontert werden, sich nicht aufbringen lassen. In der Ruhe liegt die Kraft.

Bringt meistens mehr als alles andere, denn Kosten und Ärger kommen da immer auf dich zu.
Selbst wenn du im Recht bist, und alles danach aussieht.
 
Wir waren bis jetzt immer freundlich - keine Frage :D

Demnächst kommt einer vorbei der sich das nochmal anschaut und dann sehen wir weiter.
Evt. Kann ich mich beim Verbraucherschutz schlau machen was mir gerade eingefallen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie begründest du, dass es sich bei der Verlegung von Parkett um ein Bauwerk handelt?
 
Die Arbeit möchte ich mir nicht antun.

Bringe bitte Urteile, dass seit 2002 die Gerichte ihre Entscheidungspraxis in Bezug auf Klassifizierung Bauwerk/Arbeiten an einem Bauwerk geändert haben. Die Fachleute haben den Gesetzgeber wegen seiner abweichenden Formulierung 2002 schon gerügt, aber mir ist nicht bekannt, dass sich die Rechtsprechung zum Thema verändert hat. Habe heute extra noch einmal kurz nachgesehen.
 
Du behauptest also etwas, was mit dem Gesetzeswortlaut (Bauwerk) nicht so ohne weiteres zu begründen ist, möchtest dir aber nicht die Arbeit machen, es zu belegen...naja sei's drum.

Ich verweise insoweit nur auf Sprau im Palandt, Rn. 17 zu § 634a BGB, welcher auf die feste Verbindung mit einem bereits bestehenden Bauwerk abstellt.
Zustimmend für fest verklebten Teppichboden, ablehnend bei entfernbarem Teppich.
Da Parkett m.W. auch wieder entfernbar ist, dürfte nicht die Nr. 2 sondern wie von mir geschrieben die Nr. 3 des § 634a I BGB einschlägig sein.
 
Da es hier keine VOB vereinbart wurde ( nehme ich an ). Sind 5 Jahre Gewährleistung nach der Rechtsprechung gang und gebe.
Der Parkettboden wurde nicht Fachgerecht verlegt, wahrscheinlich wurde der Untergrund nicht Grundiert und nicht für Parkett geeignete Spachtelmasse ( Niviliermasse ) verwendet, bzw. wurde überhaupt gespachtelt!
Der Parkettkleber war wohl auch die falsche Wahl!
Ich bin vom Fach und das sind die meisten Ursachen, den einige Firmen sparen an den Kosten für den Untergrund, sodas sie den Auftrag erhalten usw.
Dazu gibt es nur eine Lösung: Die Firma in Verzug setzen, auf Mängelbeseitigung bestehen und denen eine Frist von 4 Wochen setzen. Wenn das nicht fruchtet den Gutachter einschalten und den Weg über das Gericht gehen.
 
Ich habe hier massives Buchenparkett im Zimmer. Und zwar seit 1998.
Da hat sich nichts gehoben oder gesenkt, kein Spalt, kein gar nichts.
Würde da auch mal auf Fehler bei der Verlegung plädieren.
 
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