Gewährleistung: Ersatz vs. Gutschrift

Llares

Lt. Junior Grade
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März 2006
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326
Geht nicht um eine Kaufberatung, aber passt irgendwie nirgendwo ins Thema.

Hatte vor ein paar Wochen bei Mindfactory eine ASRock RX 6800 Phantom Gaming als Bulkware für 579€ gekauft. Kam leider defekt an und ging als Gewährleistungsfall zurück. Heute nun ohne vorherige Rücksprache die Mail und Gutschrift von MF bekommen. Begründung: nicht mehr lieferbar. Was nicht stimmt, da im Shop als verfügbar gelistet. Halt für 100€ mehr.

Nun die Frage: soll ich den Streit suchen und auf Nacherfüllung bestehen oder es, angesichts der bevorstehenden Release, auf sich beruhen lassen?

Akut brauche ich keine Karte, aber auch nur, weil gerade Dark Souls 2 läuft, und das schafft meine RX 6600 XT auch in 4K.

Was meint ihr?
 
schick denen halt einen link aus dem eigenen shop das es doch noch verfügbar ist.
 
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Naja, lagernd ist halt die Retail - nicht die Bulk. Ist für die Karte zwar belanglos und betrifft nur die Verpackung plus evtl. Zubehör, aber damit wird sich Mindfactory denke ich gut "herausreden" können - weil eben genau das, was du bestellt hast, nicht lieferbar ist. Nur ein "besseres" Produkt.
 
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Hi LIares,

Im Rahmen der Gewährleistung besteht Dein Recht darin, dass Du Anspruch auf Nachbesserung hast - das wäre Reparatur oder Austausch nach Wahl Deines Vertragspartners. Es besteht für Dich keine Verpflichtung, eine Gutschrift zu akzeptieren.

Sicherlich gibt es auch Garantie - allerdings ist diese als freiwillige Leistung des Herstellers der gesetzlich vorgegebenen Gewährleistung untergeordnet.

Vermutlich hat der Mitarbeiter einfach eine Gutschrift gemacht, damit es "schnell" abgeschlossen ist.

Im Zweifel hast Du also im Rahmen der Gewährleistung reklamiert. Ob Du auf eine Reparatur warten möchtest, musst Du entscheiden.

LG JS
 
Wenn du den vollen Kaufpreis erstattet bekommen hast würde ich nichts weiter machen. Ist halt die Frage ob die wegen Nichterfüllbarkeit schadensersatzpflichtig sind. Dann aber auch die Frage, was der Schaden sein soll ...
 
Llares schrieb:
Nun die Frage: soll ich den Streit suchen und auf Nacherfüllung bestehen oder es, angesichts der bevorstehenden Release, auf sich beruhen lassen?
Llares schrieb:
Akut brauche ich keine Karte
Frage selber beantwortet. Mehr ist nicht zu sagen.
 
abulafia schrieb:
vollen Kaufpreis erstattet bekommen hast
Nein hat er nicht. Ich würde da schon auf Geld pochen, ein Gutschein ist auf jeden Fall nicht ok.

Edit: aber vielleicht habe ich hier auch Gutschrift falsch interpretiert..
 
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klar wird unterschieden.
retail haben sicherlich eine andere herstellernummernstruktur, andere garantiebestimmungen, anderen EK, kommen vielleicht sogar über unterschiedliche disti´s.... sind unterschiedliche produkte im sortiment. kaufmännisch gesehen hat das eine nix mit dem anderen zu tun.
völlig unerheblich, ab da eine technische ähnlichkeit/baugleichheit ist.
 
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SpamBot schrieb:
Nein hat er nicht. Ich würde da schon auf Geld pochen, ein Gutschein ist auf jeden Fall nicht ok.

Edit: aber vielleicht habe ich hier auch Gutschrift falsch interpretiert..
? er hat "Gutschrift" geschrieben...
Edit: zu langsam
 
So einfach ist das nicht. Aber warum diskutieren, wenn er das Geld schon zurück hat und er keine Karte braucht. Im Detail immer schwierig wegen RDG.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nacherfüllung heißt oft aber, dass die Karte Wochenlang (locker 1 Monat und mehr) zum Hersteller geschickt wird, nur um dann zu erfahren, dass die nicht reparierbar ist und der Hersteller keine Ersatzkarte liefern kann.
Am Ende läuft es dann oft auf eine Rückerstattung des Kaufpreises hinaus, wobei da auch noch eine Nutzungspauschale abgezogen werden kann.
Da hast du mit einer vollen Erstattung des Kaufpreises eigentlich noch Glück.

Arcturus128 schrieb:
Man hat ein Recht auf Nacherfüllung. Gutschrift ist keine Nacherfüllung, sondern nur Reparatur oder Neulieferung.
Nacherfüllung kann aber auch die Lieferung einer anderen GPU sein die in etwa gleichwertig ist. Und selbst ein Rücktritt vom Kauf ist meist nicht bei voller Erstattung möglich.
Im Gesetz sind da leider einige Ausnahmen möglich. Mich hat das auch schon getroffen.
 
Ich nehme mal an das es bei Bulkware um ein Angebot vom Schnäppshop geht.. das sind Preisreduzierte Einzelstücke. (Repeatur,kundenrücksendung was immer,steht da ja auch unmissverständlich)
Wenn die kaputt ankommt bekommst du natürlich dein Geld zurück,hast aber kein Anrecht auf ne neue originalverpackt Karte die ja auch mehr kostet.... Streit suchen ist da lötzinn...MF hat da nix falsch gemacht..
 
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Genau, spar dir diese ganze: Umtausch, Warten, Stress etc. Wenn's dumm läuft, wartest du dann auf die Reparatur oder Umtausch noch Wochen oder Monaten.
 
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