Gewährleistung/Garantie Notebooksbilliger

Coomassie

Lt. Junior Grade
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Feb. 2008
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Hallo ihr,


und zwar hab ich Ende September (29.09) ein Handy über Notebooksbilliger bestellt und erhalten. Nach relativ genau einem Monat wies das Handy erhebliche Mangel auf, es ging einfach aus, neustarten war nur nach mehrmaligen versuchen möglich, software probleme, das ich es bei Notebooksbilliger deklariert habe und am 03.10. eingeschickt habe.
Seitdem hab ich NICHTS mehr von Notebooksbilliger gehört, nichtmal ob das Handy bei denen eingegangen ist.
Jetzt habe ich eben die Hotline angerufen und gefragt, was mit dem Handy ist und die Dame am anderen Ende sagte mir, das sie das zum Hersteller weitergeleitet haben und sie erst frühstens nach 4 Wochen beim Hersteller nachfragen könnten, was damit ist.
Und auch so erhält man als Kunde erst wieder ne Nachricht, wenn ich das Handy zurück bekomme.

Jetzt meine Frage, können die mich so lange damit hinhalten oder darf die reperatur überhaupt so lange dauern? Das Gerät war relativ genau 1 monat alt und dann nicht mehr wirklich funktionsfähig. Ich finde das schon irgendwie sehr frech von denen, zumal ich schon ne Woche auf die tolle Rücksendemarke von Notebooksbilliger nach eingang der reklamation warten musste.
Ich dachte bei Gewährleistung ist der Händler dafür zuständig, mir so schnell wie möglich nen Ersatzgerät zu liefern und hat mit dem Hersteller erstmal gar nichts am Hut oder bin ich da falsch informiert?
Hab ich irgendwie eine möglichkeit denen ein wenig feuer unterm hintern zu machen?

Danke fürs lesen

lg Siffy
 
Jetzt meine Frage, können die mich so lange damit hinhalten oder darf die reperatur überhaupt so lange dauern?
Ja.

bin ich da falsch informiert?
Ja.

Hab ich irgendwie eine möglichkeit denen ein wenig feuer unterm hintern zu machen?
Nein.

Notebooksbilliger... so einfach ist das... wer alles billig haben will bekommt im Normalfall auch schlechten Support.
 
Vergiss die Antwort von Benzer, die ist gänzlich unzutreffend.

Grds. ist die Nacherfüllung sofort fällig, so dass dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden kann und der Käufer bei einem erheblichen Mangel nach fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Frist vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Europarechtlich ist sogar umstritten, ob der Käufer eine angemessene Frist setzen muss, oder ob diese einfach nur ablaufen muss, damit der Käufer zurücktreten kann.
 
Also könnte ich mich schriftlich, per brief, an Notebooksbilliger werden und dadrin fordern, das ich das gerät zb bis zum 30.11 ersetzt oder repariert haben möchte und insofern das nicht passiert, könnte ich damit vom kaufvertrag zurücktreten?
Hab ich das so richtig verstanden?

btw... notebooksbilliger... naja man muss nicht alles glauben was im namen steht, und bei der abwicklung der lieferung war alles super. Auch mehrere bekannte haben da schon öfters bestellt, nur noch nie ein defektes gerät gehabt.
Und ich hatte mal ein Garantiefall bei einer Festplatte, welche über mix-computer bestellt wurde und da hatte ich anstandslos nach 2 wochen ne neue platte!
 
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