Gewährleistung/Garantie

sianon

Lt. Junior Grade
🎅Rätsel-Elite ’24
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Jan. 2008
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310
Hallo,

Ab welchem Zeitpunkt gelten die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung auf Gebrauchsartikel?
(Rechnungsdatum, Lieferdatum, oder was es sonst noch gibt)

Die Frage ist wirklich dringend, da ich eine Rechnung mit dem Datum 14.08.2007 vorliegen hab, dessen Subjekt defekt ist und umgetauscht werden soll.

Vielen Dank für Eure Antworten;-)

Freundliche Grüße,
sianon

P.S. Nennung der Paragraphen in den entsprechenden Gesetzbüchern wäre vorteilhaft!
 
Renn doch einfach schnell in den nächsten Mediamarkt und co und lass es von da einschicken.

Um was geht es denn hier (also gerät)
 
die gewährleistung beginnt mit kauf bzw auslieferung (onlineshopping)
 
Zwei jahre gesetzliche Gewährleistung sind schön und gut, aber nach 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr in Kraft. Das heisst für dich, dass du dem Händler nachweisen musst, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag oder angelegt war.
 
sianon schrieb:
p.s. Nennung der paragraphen in den entsprechenden gesetzbüchern wäre vorteilhaft!

§§ 434, 437, 438, 439, 476 bgb
 
Ich danke euch.

Es ging um eine Grafikkarte (8800 Ultra).
Aber es scheint eh zu spät zu sein.
 
morphium schrieb:
die gewährleistung beginnt mit kauf bzw auslieferung (onlineshopping)

Falsch. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Lieferung und somit mit dem Empfang der Ware. Wenn die Rechnung vom 14. ist, das Paket möglicherweise am 15. ausgeliefert wurde und am 17. ankam, dann würde in diesem Fall die Gewährleistung erst am 17. beginnen. In dem Fall würde eine E-Mail, heute noch abgeschickt, für die Gewährleistung ausreichen (natürlich mit der Beweislastunkehr, wie bereits durch dogio angeführt).

Welcher Händler ist es? Hinweise gibt es oftmals schon in den AGB.
 
für mich ist auslieferung = empfang der ware
 
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