Gewährleistung geltend machen?

Stonecracker20

Lieutenant
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Mai 2002
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953
Hallo,

ich habe mir bei http://www.quantelectronic.de/ über Ebay einen Siemens Monitor MCM1707 glaube ich ersteigert. Darauf habe ich laut Händler 12 Monate Gewährleistung . Vor einer Woche hat der Monitor angefangen die Farben zu verschieben an den Rändern. Der eigentliche Fehler ist jedenfalls unwichtig da dies hier nicht Punkt der Frage ist. Ich war jedenfalls beim Händler und wollte ihn umtauschen oder reparieren lassen denn die Gewährleistung gilt bis zum 17.07.2003.

Der Händler meinte jedoch dann dass sie nur bis zum 6. Monat der Gewährleistung zweifellos umtauschen und ab dem 7. Monat müsse man beweisen dass der Fehler bereits in den ersten 6 Monaten vorlag. Ich finde das ist aber ein rechter Schwachsinn denn wenn der Fehler bereits in den ersten 6 Monaten vorliegt gehe ich doch gleich hin und tausche um statt zu warten und dann beweisen zu müssen dass es in den ersten 6 Monaten war.

Dies meinte der Händler zu mir ich konnte ihm nicht groß kontern da ich davon nicht unbedingt soviel Ahnung habe. Gibt es diese Regelung? In seiner AGB auf der Seite steht nichts mit diesem Beweisen wie er meint.

Könnt ihr mir vielleicht helfen? Was kann ich tun? Die Gewährleistung ist ja nun bald vorbei.

greetz stone
 
Wende Dich direkt an Siemens, der Hersteller gibt die Garantie nicht der Händler. Der gibt nur das was er gesagt hat.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ1055739224158003255/SES36405524/www.vz-nrw.de//doc2129A.html

Habe gelesen, dass es sich um gebr. Geräte handelt, da kann aber die Garantie vom Hersteller auch schon abgelaufen sein, dazu steht bei http://www.quantelectronic.de/agb.htm
Unsere Geräte sind gebraucht und unterschiedlichen Alters wie in jeweiligen Angeboten von uns beschrieben. Grundsätzlich gewährt die Quant Electronic GmbH dem Verbraucher eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten bei Gebrauchtware. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Dazu sthet bei der Verbraucherzentrale, dass der Händler in den ersten 6 Monaten verpflichtet ist Dir etwas zu beweisen, danach Du dem Hersteller.
 
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Also haben die Recht mit dem was sie sagen.......:( Schade. Trotzdem danke.

greetz stone

edit: wo kann man das mit der Verbraucherzentrale nachkucken?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da haben die was in dem Laden falsch ausgelegt.
Im Gesetz steht, dass du, für gebrauchte Sachen 1 Jahr Gewährleistung hast, wobei der Händler dir in den ersten 6 Monaten nachweisen muss, dass nichts kaputt ist, wenn er sich davor drücken will. Danach musst du dem Händler beweisen, dass, in dem Fall, der Monitor defekt ist.

Das was sie dir gesagt haben, ist totaler Schwachsinn, da sonst die Idee der Gewährleistung völlig ausgehebelt würde.
Schau doch mal im BGB nach, da dürftest du entsprechendes finden!
Hier findest du eine aktuelle Fassung des BGB.
 
Ja die ersten 6 Monate sagen sie tauschen oder reparieren sie zweifellos aber wenn man ab dem 7. Monat kommt und sagt es ist etwas kaputt dann muss man ihnen beweisen dass der Fehler auch in den ersten 6. Monaten schon vorhanden war. So hat er mir das gesagt.

@valium,

du sagst dass ich dann dem Verkäufer beweisen muss dass der Monitor kaputt ist. Das is doch ganz klar ich war ja mit dem Monitor vor Ort aber ihr "Techniker" war grad nich da und so wollten die das nichtmal sehen was an dem ist weil sie eben nicht umtauschen oder reparieren da ich schon über den 6. Monat der Gewährleistung hinaus bin.

greetz stone
 
Die Gewährleistungsrechte privater Konsumenten beim Kauf von Verbrauchsgütern sind seit dem 1. Januar 2002 in mehreren Punkten gestärkt. So ist die Haftung des Händlers für den Verkauf eines mangelfreien Produktes auf zwei Jahre ausgedehnt. Früher galt sie nur für sechs Monate.
Tritt ein Produktmangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, muss nun nicht mehr der Kunde den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Behauptet der Händler, ein einwandfreies Produkt verkauft zu haben, muss er diese Behauptung beweisen.
Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, so muss, wie bisher, der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist.
Da es sich bei dem Gerät um ein gebrauchtes Gerät handelt, gibt der Hersteller ja wohl keine Garantie mehr darauf, da es schon zu alt ? ist. Der Verkäufer hat Dir jetzt eine Gewährleistung von 12 Monaten eingeräumt, die besagt das er Dir ein Gerät verkauft hat, welches nicht defekt und darauf überprüft worden ist. Da die ersten 6 Monate nun um sind, mußt Du dem Verkäufer beweisen, das dieser Mangel an dem Gerät schon beim Verkauf bestanden hat und das wird schwierig und auch wohl etwas kosten. Ein Sachverständiger wird das Teil begutachten müssen, der nimmt dafür reichlich €uros. Wenn der nun sagt, der Mangel war bereits beim Verkauf der Ware, wird der Verkäüfer sich nicht rausreden können. Wie gesagt wird das schwierig, weil das Gerät ja über 6 Monate einwandfrei gelaufen hat. Also wird durch den normalen Gebrauch ein Teil im Gerät kaputt gegangen sein, was einen ganz normalen Verschleiß als Ursache haben kann, da es ja ein gebrauchtes und kein neues Gerät ist. Bei Zweifeln kannst Du aber immer noch die Kammer informieren oder Dich bei denen kundig machen, wie Du Dich weiterverhalten kannst. Manchmal lohnt der Aufwand nicht, weil ein guter Fernsehmechaniker den Schaden mit ein paar €uros beheben könnte, da die Bauteile nicht so teuer sind, (Pfennigskram).
Wie alt ist denn der Monitor, evtl ist ja noch Herstellergarantie drauf, meistens hatten diese Geräte 3 - 5 Jahre. Kannst bei der Siemens Hotline mal nachhören.

Siemens AG
Otto-Hahn-Ring 6
D-81730 München
 
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