Stonecracker20
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2002
- Beiträge
- 953
Hallo,
ich habe mir bei http://www.quantelectronic.de/ über Ebay einen Siemens Monitor MCM1707 glaube ich ersteigert. Darauf habe ich laut Händler 12 Monate Gewährleistung . Vor einer Woche hat der Monitor angefangen die Farben zu verschieben an den Rändern. Der eigentliche Fehler ist jedenfalls unwichtig da dies hier nicht Punkt der Frage ist. Ich war jedenfalls beim Händler und wollte ihn umtauschen oder reparieren lassen denn die Gewährleistung gilt bis zum 17.07.2003.
Der Händler meinte jedoch dann dass sie nur bis zum 6. Monat der Gewährleistung zweifellos umtauschen und ab dem 7. Monat müsse man beweisen dass der Fehler bereits in den ersten 6 Monaten vorlag. Ich finde das ist aber ein rechter Schwachsinn denn wenn der Fehler bereits in den ersten 6 Monaten vorliegt gehe ich doch gleich hin und tausche um statt zu warten und dann beweisen zu müssen dass es in den ersten 6 Monaten war.
Dies meinte der Händler zu mir ich konnte ihm nicht groß kontern da ich davon nicht unbedingt soviel Ahnung habe. Gibt es diese Regelung? In seiner AGB auf der Seite steht nichts mit diesem Beweisen wie er meint.
Könnt ihr mir vielleicht helfen? Was kann ich tun? Die Gewährleistung ist ja nun bald vorbei.
greetz stone
ich habe mir bei http://www.quantelectronic.de/ über Ebay einen Siemens Monitor MCM1707 glaube ich ersteigert. Darauf habe ich laut Händler 12 Monate Gewährleistung . Vor einer Woche hat der Monitor angefangen die Farben zu verschieben an den Rändern. Der eigentliche Fehler ist jedenfalls unwichtig da dies hier nicht Punkt der Frage ist. Ich war jedenfalls beim Händler und wollte ihn umtauschen oder reparieren lassen denn die Gewährleistung gilt bis zum 17.07.2003.
Der Händler meinte jedoch dann dass sie nur bis zum 6. Monat der Gewährleistung zweifellos umtauschen und ab dem 7. Monat müsse man beweisen dass der Fehler bereits in den ersten 6 Monaten vorlag. Ich finde das ist aber ein rechter Schwachsinn denn wenn der Fehler bereits in den ersten 6 Monaten vorliegt gehe ich doch gleich hin und tausche um statt zu warten und dann beweisen zu müssen dass es in den ersten 6 Monaten war.
Dies meinte der Händler zu mir ich konnte ihm nicht groß kontern da ich davon nicht unbedingt soviel Ahnung habe. Gibt es diese Regelung? In seiner AGB auf der Seite steht nichts mit diesem Beweisen wie er meint.
Könnt ihr mir vielleicht helfen? Was kann ich tun? Die Gewährleistung ist ja nun bald vorbei.
greetz stone