Gewährleistung übertragbar?

Fliege

Cadet 4th Year
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Feb. 2003
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Habe mir über Ebay eine gebrauchte ASUS Grafikkarte gekauft, mit Orginalrechnung vom 15.08.02. Nun hat sich die Grafikkarte verabschiedet . Habe sie natürlich gleich zum Händler (Mindfactory) zurückgeschickt. Doch nach einer Woche kommt das Paket wieder zurück. Mit der Begründung das die Ware nicht an mich verkauft worden währe, und ich mich an meinen Verkäufer wenden soll. Was soll das ? Habe gedacht die Gewährleistung ist übertragbar? Kennt sich jemand da aus?
 
Gut, dass es die Funktion gibt, nach unbeantworteten Beiträgen zu suchen. Dann fangen wir mal an, alle Fragen zu beantworten.

Und dann gleich so etwas interessantes:
die Gewährleistung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Händler und Kunde (bei der die min. Länge gesetzlich geregelt ist). Verkauft der Kunde sein erworbenes Produkt weiter, ist die Gewährleistung durch den Händler erloschen.
Das gleiche gilt auch für die Garantie: diese ist eine freiwillige Leistung des Herstellers für den Kunden, aber eben auch nur für den. Verkauft der den Artikel weiter, ist die Garantie erloschen. Manche Hersteller sind da aber ab und zu mal kulant, das trifft aber nicht auf den Computerhardwaresektor zu.

In diesem Fall vielleicht mangelnde Kundenorientierung von Mindfactory, aber absolut korrekt.

Gruß
Morgoth
 
Wo gerade Mindfactory das Wort "Kulanz" gar nicht kennt ;)
Dort ist der Kunde halt nicht König sondern gilt als notwendiges Übel.
 
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