Gewährleistung

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Feuermanngnther

Gast
Hi,

erstmal: ja, ich habe die Suche und Google benutzt, aber keine zufriedenstellende Antwort auf meine Frage gefunden.

Also mein Problem: Ich habe mir vor etwas weniger als 2 Jahren einen Laptop gekauft. Gestern ist mir das Netzteil kaputt gegangen. Ich bin dann direkt zum Media Markt und wollte das reparieren lassen. Mir wurde dann allerdings gesagt, dass Samsung nur 1 Jahr Garantie auf das Netzteil gibt. Ich habe mir also ein neues Netzteil gekauft und bin wieder nach Hause gefahren.
Jetzt ist mir eingefallen, dass man innerhalb der EU ja 2 Jahre Gewährleistung hat. Was genau bedeutet das denn? Wird damit nicht gewährleistet, dass das gekaufte Gerät 2 Jahre lang funktioniert? Wäre nett, wenn ihr mich aufklären könntet, ob sich da noch was machen lässt :)
 
Gewährleistung heißt (juristisch ungenau): Wenn du ein Gerät kaufst, muss es erst einmal funktionieren. Egal ob du es direkt auspackst, oder nach einem Jahr und 364 Tagen. Sobald es benutzt wurde, also auf jeden Fall funktioniert hat, ist die Gewährleistung erstmal recht uninteressant. In den ersten sechs Monaten muss der Hersteller nachweisen, dass das Gerät schon bei Kauf defekt war. Nach den sechs Monaten muss der Käufer dies nachweisen - Gutachten etc. erstellen -> kostet zu viel.

Heißt für dich: Hast alles richtig gemacht und ein neues Netzteil gekauft :)
 
Jein. Die Händler-Gewährleistung ist vergleichbar mit der Hersteller-Garantie, nur dass nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt, sprich du müsstest jetzt nachweisen, dass der Mangel (Konstruktions- oder Materialfehler) schon beim Kauf bestand. De facto ist man also nach 6 Monaten auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
 
Ich glaube auch Du wirfst Gewährleistung und Garantie durcheinander. Das ist schon ein Unterschied.

• Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)

• Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Siehe http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

MfG
 
Garantie: Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. In den Garantiebedingungen findest du die Informationen wann und unter welchen Bedingungen ein Hersteller für seine Produkte eine Reparatur anbietet oder ausschließt.

Gewährleistung ist fest auf 2 Jahre festgelegt.
Die Gewährleistung deckt keinen Verschleiß o.ä. ab.
Ausserdem mußt du nach 6 Monaten beweisen, daß ein Mangel von Anfang an vorgelegen hat.
Wird sehr schwer da dein Netzteil ja fast 2 Jahre lang lief.

Vor diesen 6 Monaten müßte der Hersteller beweisen, das du den Schaden zu verantworten hast. Das wird wohl aber nur gehen, sofern an dem Netzteil mechanische Beschädigungen zu sehen sind. Ansonsten wird davon ausgegangen, daß der Mangel schon zu Anfang bestand und das Netzteil ersetzt. ;)
 
Sei Froh, dass es nur das Netzteil war.
Da Notebookreparaturen in der Regel kostspielig sind und nur wenig selbst machbar ist, ist irgendeine Form von Garantieerweiterung oder Versicherung bei hochwertigen Geräten eine Überlegung wert.
 
b3nn1 schrieb:
Gewährleistung heißt (juristisch ungenau): Wenn du ein Gerät kaufst, muss es erst einmal funktionieren. Egal ob du es direkt auspackst, oder nach einem Jahr und 364 Tagen. Sobald es benutzt wurde, also auf jeden Fall funktioniert hat, ist die Gewährleistung erstmal recht uninteressant. In den ersten sechs Monaten muss der Hersteller nachweisen, dass das Gerät schon bei Kauf defekt war. Nach den sechs Monaten muss der Käufer dies nachweisen - Gutachten etc. erstellen -> kostet zu viel.

Heißt für dich: Hast alles richtig gemacht und ein neues Netzteil gekauft :)


Genau so ist es.



/CLOSE
 
Sorry, war bisher (meiner Meinung nach) keine richtige Antwort dabei ;)

Dass du über die SuFu keine passende Antwort gefunden hast, liegt vielleicht weniger an der bisher erstellten Anzahl Threads zum Thema sondern eher am investierten Zeitaufwand!

Gewährleistung: gesetzlich vorgeschriebene "Mängelhaftung" des Händlers, dies bezieht sich auf Mängel an der Sache - "Abnutzung" bei Verbrauchsgegenständen sind nicht eingeschlossen
Garantie: freiwillig gewährte Leistungen des Herstellers, i.d.R. über das gesetzliche Maß hinausgehender Service (vor-Ort, > 2 Jahre etc)
Für die Fragestellung völlig egal, da abgelaufen.

Zu deinem Fall:
Im Prinzip muß der Händler das Netzteil bis zum Ablauf der 2-Jahres-Frist reparieren bzw. für funktionstüchtigen Ersatz sorgen.
In den ersten 6-Monaten darfst du dabei alles behaupten, solange er dir keinen Kaffee-Fleck im Gerät nachweist.
6 Monate bis 24 Monate: Beweislastumkehr auf den Kunden, der Händler ist immer noch gewährleistungspflichtig, darf sich in der Bearbeitung aber pisseliger zeigen.
Du mußt nachweisen, daß der Ausfall des Geräts auf einem Gerätefehler beruht - das ist ein rein rechtliches Konstrukt und nicht gedacht, alle berechtigten Reklamationen nach 6 Monaten vom Tisch zu fegen!
Wenn das Gerät also in vernünftigen Zustand ist / nicht überlastet wurde und nicht offensichtlich vom Tisch gefallen ist - hätte ich bei einem Händler vor Ort auf eigene Kosten KEIN neues NT gekauft.
 
Zur Gewährleistung wurde ja alles richtig erklärt, kannst wirlich froh sein das es nur das Netzteil war.

Ich hatte letztens auch mein Notebook kaputt, auch nach 2 Jahren, hätte ich nicht das Glück gehabt das ich in einer Reparaturwerkstatt arbeite, so hätte ich das Gerät abschreiben können, und das alles wegen einer Sicherungsdiode für 0,20€ :D

In so einem Fall kann man höchstens noch auf Kulanz von MM oder Samsung hoffen.

Du mußt nachweisen, daß der Ausfall des Geräts auf einem Gerätefehler beruht - das ist ein rein rechtliches Konstrukt und nicht gedacht, alle berechtigten Reklamationen nach 6 Monaten vom Tisch zu fegen!
Wenn das Gerät also in vernünftigen Zustand ist / nicht überlastet wurde und nicht offensichtlich vom Tisch gefallen ist - hätte ich bei einem Händler vor Ort auf eigene Kosten KEIN neues NT gekauft.

Soweit ist das auch richtig, es ist ein rechtliches Konstrukt das man sich erstreiten müßte, sofern man damit überhaupt durchkommt, alles andere ist gängige Praxis.

Mal ne Gegenfrage, was hättest du denn gemacht vor Ort beim Händler wenn du kein neues NT gekauft hättest?
 
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@Sunnyvale
Wie du schon so schön schreibst......... ........du mußt beweisen......

Das geht nicht, indem du sagst, das du es ordentlich behandelt hast.
Dafür brauchst du dann ein Gutachten.

Und da die Leute vom MM ihm ein neues verkauft haben, waren sie auch nicht sonderlich kulant... Aber einen Anspruch hat man darauf nicht!
 
Dafür brauchst du dann ein Gutachten.

Mein Post war auf die ersten paar Antworten bezogen, tippe zu langsam :D
Ein Gutachten brauchst als letztes Mittel beim Rechtsstreit, wenn das Gericht eines anfordert.

Mir wurde dann allerdings gesagt, dass Samsung nur 1 Jahr Garantie auf das Netzteil gibt. Ich habe mir also ein neues Netzteil gekauft und bin wieder nach Hause gefahren.

An der Stelle hätte der erfahrene Kunde auf "künstlich Aufregen" umgeschalten, die Antwort ist doch offensichtlich dämlich.
Es kommt an der Stelle immer darauf an wer zuerst einknickt, MM hat versucht den Kunden einzuschüchtern und (leider) gewonnen.
Ein NT das nach nicht einmal 2 Jahren abraucht, war IMHO bei Lieferung mangelhaft - und wenn's nur bauartbedingt zu heiß wird oder minderwertige Baugruppen beinhaltet.

Blöder Vergleich: beim Finanzamt abschreiben darfste dein Notebook auch nur über 3-5 Jahre, also geht der Gesetzgeber doch an anderer Stelle von einer gewöhnlichen Nutzungsdauer >6 Monate aus.

Aber einen Anspruch hat man darauf nicht!
Doch, hat man - und Frau auch.
 
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Kulanz? Media Markt ist auf Laufkundschaft ausgerichtet.

Gutachten für ein Netzteil? :D

Selbst wenn du das hast bräuchtest du noch einen Anwalt der deine Interessen vertritt, und bei einem Netzteil ist es möglich das bei einem Brief des Anwalts alleine der MM schon in Kulanz ein neues gibt.

Einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen im Sinne von neues NT bekommen, das kann man hier wohl knicken, egal wie schön man die ganze Geährleistungskiste auch ausschmückt, und selbst rechtlich mit Hilfe wird es höchstens auf eine Einigung über den kleinen Dienstweg hinauslaufen, sofern MM da vernünftig handeln sollte.

An der Stelle hätte der erfahrene Kunde auf "künstlich Aufregen" umgeschalten
Und der, der damit durchkommt bekommt eine Kulanzlösung, aber garantiert keine im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung :)
 
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Um es auf den Punkt zu bringen:

Die gesetzliche Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") deckt nur Mängel ab, die zum Kaufzeitpunkt bestanden haben oder zumindest angelegt waren. Das gilt auch in den ersten 6 Monaten, nur dass die Beweislastumkehr in diesem Zeitraum den Verbraucher temporär besser stellt, weil im Zweifel davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
 
24 Monate Gewährleistung sind 24 Monate Gewährleistung und nicht 6.

Beim viel häufigeren Problem Akku bzw. ausgebrochenen Displayscharnieren etc. kann ich die "künstliche" Beschränkung auf 6 Monate noch verstehen, da nicht klar ist, wie der Kunde mit umgegangen ist.

Wo aber steckt bei einem abgerauchten Notebook Netzteil die Kulanz?
 
Danke schonmal für die ganzen Antworten.

Gewährleistung: gesetzlich vorgeschriebene "Mängelhaftung" des Händlers, dies bezieht sich auf Mängel an der Sache - "Abnutzung" bei Verbrauchsgegenständen sind nicht eingeschlossen
Ein NT das nach nicht einmal 2 Jahren abraucht, war IMHO bei Lieferung mangelhaft - und wenn's nur bauartbedingt zu heiß wird oder minderwertige Baugruppen beinhaltet.
Das widerspricht sich doch?! Der Fehler ist ja wahrscheinlich durch Abnutzung gekommen, das Netzteil ist vielleicht nicht darauf ausgelegt, 2 Jahre zu laufen. AngryAngel hat auch geschrieben, dass die Gewährleistung keinen Verschleiß abdeckt.
Sagt die Gewährleistung jetzt, dass das Gerät 2 Jahre lang funktionieren muss (bei ordnungsgemäßem Gebrauch), oder dass es in den 2 Jahren bei Erstbenutzung funktioniert haben muss? Könnte man das irgendwo im Gesetz nachlesen? Ich bin leider zu doof, um den Wikipedia Artikel zu verstehen :)
Wenn ersteres stimmt, kann ich einfach heute nochmal zum MediaMarkt, das wäre ja nicht das Problem.
 
@sunnyvale:

Du verstehst die gesetzliche Mängelhaftung nicht, das ist das Problem.

Der Käufer hat nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, wenn er beweisen kann, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Diese Beweislastverteilung wird bei einem Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten zu Gunsten des Verbrauchers umgekehrt.

Hier müsste der Käufer also nachweisen, dass der Mangel, der sich nach knapp 2 Jahren gezeigt hat, schon bei Übergabe angelegt war (was vom Aufwand wohl in keinem Verhältnis zum Anspruch steht).

Ich bin leider zu doof, um den Wikipedia Artikel zu verstehen

Dann dürfte jede sinnvolle Erklärung hier wohl schwer werden.
 
Sag mal, warum bist du eigentlich IMMER so arrogant und unfreundlich zu jedem?

Und meine Frage hast du auch nicht beantwortet... Ist denn Verschleiß in der Gewährleistung enthalten oder sichert sie nur eine einmalige Funktionsbereitschaft?
 
Natürlich wurde die Frage beantwortet. Es wird nicht garantiert, dass das produkt zwei jahre funktioniert. Dafür ist Garantie da, die ihrerseits wiederum eine freiwillige Leistung des Hersteller ist.

Es geht darum, das gewährleistet ist, dass die Ware in einem mangelfreien Zustand dem Kunden übergeben wird.
Tritt also ein Defekt innerhalb der zwei Jahre auf, muss der Kunde nachweisen, dass der Fehler schon zum Kaufzeitpunkt angelegt war. In den ersten 6 Monaten gibt es zugunsten des Kunden die Beweislastumkehr.

Jetzt frag dich bitte einmal selbst, ob du davon ernsthaft ausgehst, dass das Netzteil im Grunde schon beim Kauf defekt war? Wenn du denkst, dass es damals in Ordnung und es durch Verschleiß kaputt gegangen ist, dann hast du auch deine Antwort: es ist kein Gewährleistungsfall.

Die zweijährige Gewährleistung bringt bestenfalls etwas bei sehr teuren Produkten, bei denen man sich ggf. auch einen Gutachter leisten kann, ansonsten ist es eine Mogelpackung, wie ich finde.

Und was das Steuerrecht dazu vermeindlich sagt, ist mal so völlig egal. Das Steuerrecht behandelt durchaus Sachverhalte anders, als es bspw. das Privatrecht tut.
 
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@TO: Deine Frage wurde bereits mehrfach unmißverständlich beantwortet. Wenn du das anscheinend ignorierst weil keine gefällige Antwort dabei ist (oder aber die bisherigen Antworten nicht durchliest), kann ich jeden verstehen, der unfreundlich wird ;)

Nochmal: Du hast keinerlei Ansprüche auf Ersatz gegen den Händler, solange du nicht nachweisen kannst, dass das Netzteil bei Gefahrübergang (Abholen im Laden) bereits defekt war. Punktum.
 
Gewährleistung heißt (juristisch ungenau): Wenn du ein Gerät kaufst, muss es erst einmal funktionieren. Egal ob du es direkt auspackst, oder nach einem Jahr und 364 Tagen. Sobald es benutzt wurde, also auf jeden Fall funktioniert hat, ist die Gewährleistung erstmal recht uninteressant.
Jein. Die Händler-Gewährleistung ist vergleichbar mit der Hersteller-Garantie, nur dass nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt, sprich du müsstest jetzt nachweisen, dass der Mangel (Konstruktions- oder Materialfehler) schon beim Kauf bestand. De facto ist man also nach 6 Monaten auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Der Käufer hat nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, wenn er beweisen kann, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Diese Beweislastverteilung wird bei einem Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten zu Gunsten des Verbrauchers umgekehrt.

Also unter "unmißverständlich" verstehe ich etwas anderes.


@TO: Deine Frage wurde bereits mehrfach unmißverständlich beantwortet. Wenn du das anscheinend ignorierst weil keine gefällige Antwort dabei ist (oder aber die bisherigen Antworten nicht durchliest), kann ich jeden verstehen, der unfreundlich wird

Ich habe ja nicht nur Doc Fosters Verhalten mir gegenüber gemeint. So ziemlich jeder Post, den ich von ihm lese, ist unfreundlich.
 
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