Gewährleistungsanspruch beim Händler - Panasonic TV

Freut mich, dass ich helfen konnte. :)

MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
Aber selbstverständlich erweitern Garantien den Umfang der Mängelhaftung (Gewährleistung). Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 477 I S2 Nr 1 2.HS:

Sie erweitert nichts. Allein schon weil in der Regel, Garantie und Gewärhleistung unterschiedliche Funktionen haben.


dominion1 schrieb:
Das ist Unsinn.
In den meisten Fällen fährt der Kunde über die Garantie besser als über die Mängelhaftung. Der Händler darf sich zur Prüfung der Mängelhaftung jedes geeigneten Dritten bedienen, somit auch der Möglichkeit des Einschickens zum Hersteller. Von dessen Feststellungen kann er abhängig machen, ob er die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigert (§ 439 III BGB) oder gar die Nacherfüllung in vollem Umfang verweigert, oder ob er dem gestellten Anspruch nachkommt.
Für den Verbraucher bedeutet dies, dass ihm die Zeit für den Versand zwischen Händler und Hersteller und dorthin zurück (samt zumutbarer Sammlung von Mängelobjekten; zB Versand 1x pro Woche) verlorengeht.

Der Händler darf sich jeden dritten bedienen, aber der Kunde kann eine Frist setzen. Im weiteren, ohne jetzt eine endlos Diskussion zu starten was besser ist, soll das jeder für sich entscheiden. Im übrigen bin ich nicht der einzige der sagt, Gewährleistung ist die bessere Wahl. Die Verbraucherzentralen und einige Anwälte in ihren Blogs raten zum selbigen wie ich. Deine Empfehlung lese ich zum ersten mal.

Siehe dazu hier. Auch für den Te interessant.

b0mMeL schrieb:
2. Fall:

Tv ist bedingt durch den Mangel tatsächlich ein Garantiefall. Panasonic wickelt das ab. Inwiefern ist der Händler da jetzt noch wichtig wenn Panasonic das übernimmt? Für mich ist doch dann alles im Lot?

Aus welchem Grund sollte der Händler da noch groß zicken? Wenn er selbst das Gerät einschicken würde, hätte sich ja am Zustand des TVs ja nix geändert. Wenn ein zu bearbeitender Mangel vorliegt, dann liegt er doch so oder so vor in beiden Fällen.

Erstmal wäre es uninteressant. Würdest du aber weiterhin Probleme mit dem Gerät haben, könnte es wichtig werden. Weil du dann gesetzlich festgelegte Ansprüche hast und nicht die aus der Garantievereinbarung die der Hersteller festgelegt hat.
 
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