Gewährleistungverlängert nach Umtausch?

Paolo123

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Guten Abend, ich habe von Gardena eine Tauchdruckpumpe die ich am 8.9.2021 gekauft haben. Die würde schon 2 mal wegen eines Mangels getauscht, das letzte Mal irgendwann 2022. Ich wollte sie jetzt über das Retoure Portal des Internetshops zurückschicken. Wenn ich allerdings jetzt meine Daten zur Bestellung angeben bekomme ich die Meldung das die Frist der Gewährleistung abgelaufen ist. Ich hab eben unseren Freund Google gefragt und da stand das sich die gewährleistun verlängert sobald der Artikel mal umgetauscht wurde. Da ich sie letzte Pumpe 2022 bekomme haben müsste ich ja wieder bis 2024 Gewährleistung haben oder sehe ich das falsch?
 
Ja, siehst du falsch.
Würde ja bedeuten das du das Jahrzehnte so weiter treiben könntest.
Also immer vor Ablauf reklamieren und dadurch wieder 1 Jahr Gewährleistung bekommen. (oder 2 Jahre Garantie ab Tausch/Reparatur)
 
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Hmm schade, werde es trotzdem mal beim Händler und Gardena selbst versuchen da die Gewährleistung "nur" 11 Tage abgelaufen ist.

Edit:

Hab auf der Gardena Homepage gelesen das Gardena selbst auf pumpen 5 Jahre Garantie gibt, in diesem Fall direkt an Gardena und nicht an den Onlineshop wenden oder?

Hab leider kaum Erfahrungen mit Gewährleistung und Garantie, bis jetzt lief bei mir alles länger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, du hast das tatsächlich richtig gesehen. Du hast es ja irgendwo im Internet gefunden und dir nicht einfach aus dem Finger gesaugt, nehme ich an, daher solltest du da ruhig etwas hartnäckiger bleiben, wenn du das hier hinterfragst 😅

Man nennt das, was Joker angeschnitten hat, Kettengewährleistung, und das Ding hat deshalb einen Namen, weil es das beschriebene Phänomen eben wirklich so gibt. Man darf dabei nicht vergessen, dass das mit dem "Immer reklamieren, kurz bevor die Gewährleistung (oder die Beweislastumkehr) abläuft", zumindest dem Grundgedanken nach, gerade nur deshalb funktioniert, weil der Verkäufer schlecht geleistet hat. Weil die Ware mangelhaft ist.

Das Geld, das der Käufer zahlt, ist immer gut, aber die Ware war – wieder einmal – schlecht. Deswegen muss man den Verkäufer auch nicht voreilig schützen. Es ist tatsächlich so, dass Verjährungsfristen (und nichts anderes ist die Gewährleistungsfrist) unter anderem dann neu zu laufen beginnen, wenn die zu verjähren drohenden Ansprüche "anerkannt" werden. Und als solches Anerkenntnis wird von der Rechtsprechung regelmäßig unter anderem derjenige Fall betrachtet, in dem der Verkäufer die Kaufsache ohne Weiteres umtauscht.

Dem nicht von der Hand zu weisenden Problem der Kettengewährleistung kann man durchaus trotzdem Rechnung tragen. Das wäre aber ein anderes Thema.
 
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Nur zur Klarstellung:

Eine Retour, wie in Post 1 angegeben, hat nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun.
Oder ist das Gerät wieder defekt? Dann ist es keine Retour, sondern ein Garantiefall.

Gerät in Ordnung: Pech gehabt, Retourmöglichkeit seit langem abgelaufen. Im Regelfall 14 Tage nach Lieferung.
Gerät defekt: An den Händler wenden (nicht einfach Retour schicken) und ggfls. Wandlung fordern.
 
Nein das Gerät war 2 mal wärend der Gewährleistung defekt und ist umgetauscht worden. Jetzt 2 Wochen nach ablauf der Gewährleistung ist sie leider wieder defekt. Die Pumpe die ich jetzt habe ist vom 05.2022 und die allererste habe ich im September 2021 gekauft. Jetzt stell ich mir die Frage ob die Gewährleistung ab September 2021 als ich die erste Pumpe bekommen habe gilt oder ab Mai 2022 als ich die letzte Pumpe als Austauschgerät für die defekte von 2021 gilt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da der Händler dir offensichtlich immer noch keine mangelfreie Ware geliefert hat, ist die Gewährleistung immer noch im Spiel und läuft auch erst ab, nachdem mal ein Gerät 2 Jahre überlebt hat.

Der Händler wird da auch mitspielen, solange der Hersteller das einfach austauscht hat er ja kaum Aufwand. Natürlich könnte irgendwann die Beweislastumkehr gefordert werden oder einfach mal die Gewährleistung verweigert werden. Das ist dann oft das Ende, weil Kosten für einen Rechtsstreit meist keinen Sinn ergeben.
 
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