flipbubble
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Aug. 2004
- Beiträge
- 47
Hallo,
ich hoffe, ich kann das hier schreiben bzw. bin im richtigen Forum?!
Ich habe mal ein paar Fragen bezüglich Schuldenbereinigungsverfahren:
Angenommen ein Gläubiger erhält ein Vergleichsvorschlag zur Vermeidung einer Insolvenz des Schuldners:
Welche weiteren Schritte erfolgen, falls der Gläubiger z.B. nicht auf einen Vergleichsvorschlag eingeht?
Kann ein Gläubiger, über den Inhalt, eines von einer Insolvenz und –Schuldnerberatung gemachten Vergleichsvorschlags „verhandeln“? Falls der Gläubiger mit dem Inhalt und den Bedingungen nicht zufrieden ist? Weil z.B. der vorgeschlagene Betrag in den Augen des Gläubigers zu gering ist und/oder der Zeitraum der Rückzahlung sehr lang ist!
Welche Möglichkeiten hat also ein Gläubiger?
Ich bedanke mich schonmal.
Gruß Flip
ich hoffe, ich kann das hier schreiben bzw. bin im richtigen Forum?!
Ich habe mal ein paar Fragen bezüglich Schuldenbereinigungsverfahren:
Angenommen ein Gläubiger erhält ein Vergleichsvorschlag zur Vermeidung einer Insolvenz des Schuldners:
Welche weiteren Schritte erfolgen, falls der Gläubiger z.B. nicht auf einen Vergleichsvorschlag eingeht?
Kann ein Gläubiger, über den Inhalt, eines von einer Insolvenz und –Schuldnerberatung gemachten Vergleichsvorschlags „verhandeln“? Falls der Gläubiger mit dem Inhalt und den Bedingungen nicht zufrieden ist? Weil z.B. der vorgeschlagene Betrag in den Augen des Gläubigers zu gering ist und/oder der Zeitraum der Rückzahlung sehr lang ist!
Welche Möglichkeiten hat also ein Gläubiger?
Ich bedanke mich schonmal.
Gruß Flip