Grafikkarte defekt Garantieprobleme

PokerJonny

Lt. Junior Grade
Registriert
Dez. 2008
Beiträge
395
Hallo, hab hier eine defekte HD4870 rumliegen die kein Bild mehr zeigt.

Gekauft wurde diese am16.12.2009, also besteht ja noch Restgarantie wwenn ich mich nicht irre.

Volgendes Problem habe ich:

Grafikkarte wurde von jemand anderem bei einem Onlinehandel gekauft und später dann an mich weiterverkauft.
Der Onlinestore weigert sich die Graka von mir anzunehmen und verweist mich auf den Hersteller, bei diesem steht jedoch das diese keine Garantiefälle annehmen und ich mich an meinen Händler wenden soll.

Was ist nu richtig und wo kann ich diese einsenden?
 
Die Händlergarantie ist nicht übertragbar soweit ich das weiß, das immer das Problem beim Gebrauchtkauf. Aber der Hersteller müsste dir da eig noch Garantie geben... egal was die da hinschreiben - einfach mal anschreiben
 
ich würde mal behaupten, dass du dich an den Händler wenden musst. Warum sollst du dich beim Hersteller abmühen?

--> Akzeptieren die das nicht, weil der Name jemandes anderen drauf steht?

Dann evtl. einen Nachweis beilegen, dass du die Ware jemandem abgekauft hast und alles sollte fien sein :) (hat bei mir schon einmal so geklappt)
 
Meiner Meinung nach sollte der Händler, die Karte annhemen, da die Grafikkarte Garantie hat.
Diese ist unabhängig von Besitzer der Karte. Ich habe auch einmal eine gebrauchte Karte gekauft, welche mir später kaputttging. Der Onlineshop hat die aber problemlos getauscht.
 
Ja die Akzeptieren diese nicht da ich nicht der ursprüngliche Käufer war.
Naja ich probier´s dann mal über den Hersteller.

edit: Ja bin auch der Meinung das der OnlineShop diese eigentlich zurück nehmen sollte aber diese stellen sich halt wirklich stur.
 
Garantie gibt normalerweise der Hersteller auf seine Produkte, Gewährleistung der Händler. Ich hatte auch mal das Problem, ich habe formlos ein Schriftstück beigelegt, in dem in etwa stand:
"Ich habe das Produkt [] am [] von [] gekauft. Damit ist es in meinen Besitz übergegangen...
Unterschrift"
Am Besten ist natürlich, wenn du einen Kaufbeleg vorweisen kannst.
 
Nein, der Weg von Dir war richtig. Der Händler, von dem die Grafikkarte ist, ist Dein richtiger Ansprechpartner. Er MUSS die Garantieleistung übernehmen (1 Jahr Garantie, 1 Jahr Gewährleistung). Bedingung für Dich ist, Du hast die Rechnung über die Grafikkarte, und nicht der Vorbesitzer, ansonsten geben lassen.
Der Hersteller kommt nur in Frage, wenn der Händler nicht mehr da ist (pleite, abgefackelt etc.).
 
Wieder einmal ein paar Halbwahrheiten, die klargestellt werden müssen:

1. Garantieleistungen sind freiwillig.
2. Der Händler gewährt laut BGB 24 Monate Gewährleistung: 6 Monate uneingeschränkt! Von 7-24 Monate gilt die Beweislastumkehr durch den Käufer. D.h. der Käufer muß nachweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Kauf einen Mangel hatte, welcher dazu führte, dass das Produkt im Zeitraum zwischen 7-24 Monaten kaputt gegangen ist.

3. Eine Abtrittserklärung des Verkäufers der Grafikkarte an den Käufer könnte den Händler eventuell gnädig stimmen.
Falls nicht: Mit dem Verkäufer der Grafikkarte in Verbindung treten und die Gewährleistungsansprüche dem Händler gegenüber über diesen Umweg regeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
ansprechpartner kann nur der händler sein, denn mit dem ist der voreigentümer einen vertrag eingegangen. daß es auf seiten des auftraggebers einen rechtsnachfolger gibt, ändert ja nciht an der gestzlichen pflicht zur gewährleistung.
 
Der ursprüngliche Käufer hat den Vertrag mit dem Händler abgeschlossen.
Er ist also nicht dazu verpflichtet für dich die Garantieabwicklung zu übernehmen.

Er kann aber er muß nicht!

Der Threadersteller redet auch von der Restgarantie Leistung.
Und das ist eine Leistung des Herstellers. Nicht des Händlers.

Deswegen würde ich auch den Hersteller anschreiben und ihm einfach die Situation schildern.
 
rwufka schrieb:
Nein, der Weg von Dir war richtig. Der Händler, von dem die Grafikkarte ist, ist Dein richtiger Ansprechpartner. Er MUSS die Garantieleistung übernehmen (1 Jahr Garantie, 1 Jahr Gewährleistung). Bedingung für Dich ist, Du hast die Rechnung über die Grafikkarte, und nicht der Vorbesitzer, ansonsten geben lassen.
Der Hersteller kommt nur in Frage, wenn der Händler nicht mehr da ist (pleite, abgefackelt etc.).
Wo hast du den Unsinn her?
 
Die meisten Hersteller wollen die defekten Grafikkarten vom Händler eingeschickt bekommen.
Da kommt man dann nur drumherum wenn der Laden nicht mehr existiert.
Frage aber doch mal nach ob sie die Grafikkarte nicht für dich einschicken könnten, du möchtest von der Herstellergarantie gebrauch machen. Kann aber sein das du dann die Versandkosten übernehmen musst. Zumindestens hin zurück übernimmt auf jedenfall wieder der Hersteller.
 
Damit auch der Kaufvertrag auf dich übergeht, den der ursprüngliche Käufer mit dem Onlinestore abgeschlossen hat, benötigst du einen gesonderten Kaufvertrag der den ursprünglichen Kaufvertrag zum Gegenstand hat.

Oder einfach gesagt: Besorg dir nen Zettel von dem Typen wo du des Teil her hast, wo drin steht daß es jetzt dir ist.

Ausser bei Hardwareversand, denen reicht der Kaufbeleg;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben