Grafikkarte zurrückschicken, und neue kaufen, nur welche?

Idon schrieb:
Weil der TE über den Widerruf gehen möchte. Dort kann der Händler Wertersatz verlangen (in der Regel wird er den Betag von der Auszahlsumme abziehen). Nämlich dann, wenn die Sache über den üblichen Test hinaus genutzt wurde - wie eventuell hier.

Wenn die Grafikkarte einfach nur fehlerhaft ist, so könnte der TE einen Austausch (oder Reparatur, nach seiner Wahl) im Rahmen der Sachmängelhaftung anstoßen. Will er ja aber wohl nicht.
@Idon amazon macht sich doch keine Mühe und kontrolliert ob es funktioniert oder nicht. Dort kommen in der Woche 10000 Retouren von ganz Deutschland. Sowas hatte ich auch noch nie erlebt. Ich hatte mir eine Festplatte bei cyberport gekauft. Weil es mir nicht gefallen hat habe ich es wieder zurück geschickt. Und das Geld habe ich auch zurück bekommen. Ich kenne auch keinen Händler der das Geld nicht ganz zurück erstattet. Tut mir leid aber ich weiß nicht wo du deine Ware kaufst. Aber jede Händler erstattet das ganze Geld auch zurück. Deswegen macht dein Aussage keinerlei Sinn.
 
@Okan852
§ 357 bgb
(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn

1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war

Bist die vielleicht solch jemand, der gerne etwas zurückschickt jedoch selbst immer etwas komplett neues ungeöffnetes haben möchte?
 
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@Mr.Zweig

Ich bin sonst eher im Unterforum "Wirtschaft und Recht" zu finden und dort gibt es diese Fälle ab und an. Hängt vom Geschäftsmodell des Händlers ab.

@Okan852

Die Anspruchsgrundlage hat @testwurst200 bereits dankenswerterweise genannt. Da ich Sachen nicht über Gebühr teste bzw. eigentlich generell keinen Widerruf nutze, komme ich nicht in die Verlegenheit. Allerdings kenne ich solche Fälle aus dem Bekanntenkreis sowie hier aus anderen Unterforen.

Deine Aussage, dass "jeder Händler das Geld zurückerstattet" ist so jedenfalls nicht korrekt. Es mag bei Amazon sehr oft so sein und vielleicht bei anderen Händlern, bei denen du regelmäßig bestellst, auch. Einen Rechtsanspruch hast du aber grundsätzlich nicht.
 
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@Idon

Ich frage mich bei solch eindeutigen themen immer, warum haben die es nicht selbst ergoogelt...

Der entsprechende Paragraph war schnell gefunden. Da muss man nichts vermuten oder diskutieren
Was würde ich nur ohne das Internet machen :)
 
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testwurst200 schrieb:
@Idon

Ich frage mich bei solch eindeutigen themen immer, warum haben die es nicht selbst ergoogelt...

Der entsprechende Paragraph war schnell gefunden. Da muss man nichts vermuten oder diskutieren
Was würde ich nur ohne das Internet machen :)
Ok ist gut, er hat es bei amazon bestellt und hat Glück gehabt. Er soll es einfach zurück schicken. Aber trotzdem hatte ich so etwas in meinem Leben noch nie erlebt. Trotzdem danke ich @testwurst200 das er mich informiert hat.
 
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Noch als Anmerkung:
OVP ist nicht Bestandteil des Kaufvertrags, kannst es also auch in einem alten Katzenfutter Karton zurückschicken. Auch Kratzer sind okay, wenn diese beim Einbau entstanden sind.
Der Versender kann dir Geld abziehen, hab davon aber eher nach den 2 Wochen Widerruf gehört, der Kunde ist eigentlich immer König. Egal ob bei Alternate, Mindfactory oder GERADE Amazon.

testwurst200 schrieb:
Bist die vielleicht solch jemand, der gerne etwas zurückschickt jedoch selbst immer etwas komplett neues ungeöffnetes haben möchte?
Wer möchte denn nichts neues? Hatte gerade erst das Problem eine Grafikkarte erhalten zu haben, die offensichtlich schonmal offen war und -siehe da- Lüfter-/Lagerprobleme hatte. Wurde eingebaut, alle Folien abgezogen und ausführlich getestet. Dann Widerruf zurück.
Dass jemand natürlich alle 2 Wochen eine neue GPU etc. bestellt, "ausführlich" testet und dann zurückschickt ist moralisch vll. verwerflich aber nicht illegal. Auch wenn die Versender jene recht zügig sperren ;)

Bezüglich der Kriterien von "zu" ausführlichem testen oder Nutzung über den Test hinaus - wohlgemerkt innerhalb der 2 Wochen (!) - gibt es meines Erachtens nach übrigens keine allgemeingültigen Regelungen oder Gerichtsurteile.

Just my 2 cents.
 
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