Das ist richtig. Und auch in der Art gibt es Unterschiede: so gibt es etwa Beschaffenheitsgarantien im Gegensatz zu Haltbarkeitsgarantien. Beides wiederum ist nicht mit einer Garantiehaftung zu verwechseln.
Ich halte die Gewährleistung nicht völlig für absurd: die Beweislastumkehr findet streng genommen nicht bezüglich des Zeitraumes nach den ersten sechs Monaten statt, sondern davor. Im übrigen Zeitraum ist die Beweislast so verteilt, wie sie ganz grundsätzlich gilt: wer einen Anspruch geltend macht, muss die für ihn günstigen Tatsachen beweisen. Ich sehe aber ein, wenn jemand eine andere Regelung für sinnvoller hält. Allerdings ist zu bedenken, dass zB Mehrkosten für missbräuchliche Inanspruchnahmen über die Einpreisung die Allgemeinheit trägt.
Ich halte die Gewährleistung nicht völlig für absurd: die Beweislastumkehr findet streng genommen nicht bezüglich des Zeitraumes nach den ersten sechs Monaten statt, sondern davor. Im übrigen Zeitraum ist die Beweislast so verteilt, wie sie ganz grundsätzlich gilt: wer einen Anspruch geltend macht, muss die für ihn günstigen Tatsachen beweisen. Ich sehe aber ein, wenn jemand eine andere Regelung für sinnvoller hält. Allerdings ist zu bedenken, dass zB Mehrkosten für missbräuchliche Inanspruchnahmen über die Einpreisung die Allgemeinheit trägt.