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Ribery88
Gast
Fu Manchu schrieb:Und du scheinst Garantie nicht von Gewährleistung unterscheiden zu können, denn Beweispflicht ist kein Bestandteil der Garantie, sondern nur bei Gewährleistung. Der Kunde hat eine Gutschrift erhalten, das ist mehr als nötig, die Garantieabwicklung könnte Conrad machen, müssen sie aber nicht.
Drehst schön die Worte um ne, die Beweispflicht war auf die Gewährleistung bezogen, ihr reitet doch darauf rum! Ich beziehe mich auf die Praxis von der du nach meiner Meinung keine Ahnung hast, denn kein Händler kann sich leisten (Auf Dauer), nach 6 Monaten zum Kunden zu sagen...Pech gehabt....wende dich an den Hersteller...der Hersteller gibt die Garantie, vor allem wenn die Händler mit den Herstellern Vereinbarungen haben, wie die Abwicklung im Garantiefall aussehen soll...und dann soll der Händler diese ablehnen mit der Begründung es liegt kein Gewährleistungfall vor, da sie lieber Kunde nach 6 Monaten in der Beweispflicht sind und sich bitte an Hersteller wenden sollen, der aber unter Umständen nur die Abwicklung über den Händler durchführen möchte?!
Abgesehen davon brauchen die großen Händler so gut wie keine RMA vom Hersteller um die Geräte einzu schicken!
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So nachdem der TE uns mitgeteilt hat, dass Conrad nur das Nachfolge Modell hat, ist die Gutschrift damit auch in Ordnung.
WD tauscht zwar die HDDs aus, aber die Händler beziehen die Festplatten nicht direkt von WD und haben eine andere Abwicklung...aber hey warum hat Conrad überhaupt eine Gutschrift erstellt Fu Manchu? Nicht aus Kulanz wie du denkst, (weil du nur Halbwissen hast) sondern weil die Rahmenverträge mit dem Lieferanten es zulassen und deswegen braucht Conrad nicht mit Kunden sich streiten wegen der Beweispflicht!
Das ist Gang und Gebe im Einzelhandel, die Garantieabwicklung für den Kunden durchzuführen @ Fu Manchu, denn die meisten Reklamation sind nach den 6 Monaten also hat dies nichts mit Kulanz zu tun, sondern als Service.
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