Greift "Hackerparagraph"?

drmiu

Cadet 4th Year
Registriert
Juni 2011
Beiträge
126
Hi Leute,

würde mal gerne wissen, ob der sog. "Hackerparagraph" greift wenn:

-> Netzwerkfreigaben so unsauber gelegt sind, dass normale User auf Laufwerke mit Passwörten etc. zugreifen können,

-> man die Info über die Adressen dieser Netzlaufwerke über eine "richtige" und "erlaubte" Adresse bekommt. (Zur Info: war in einem kleinem Script)

Was sagt ihr dazu?
 
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Hackerparagraph? Was genau soll das sein?

So kann man nichts dazu sagen. Es liegt ja wohl elementar an dem Szenario, der Umgebung, der genutzten Software / Lizenzen, der beteiligten und berechtigten Personen usw.

Grunsätzlich gilt:

Egal ob Daten geschützt oder ungeschützt sind. Bedient man sich an ihnen unberechtigt, so ist das schon strafbar.
 
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Ok, anderst formuliert: Kann man dafür belangt werden?
Szenario: Schule, Benutzer über AD
Lizenzen sind auch drauf.
 
Kann man, ja. Wie willst Du / er den argumentieren? Ich habe mir wissentlich für mich nicht bestimmte Daten angeeignet. Weil es so einfach war? Das funktioniert nicht wirklich.

Analog dazu. Ein schlechter Vergleich. Wenn Dir ein TV Gerät gefällt, was in einem Laden ungesichert herum steht, darfst Du es dann aus dem Laden tragen, ohne es zu bezahlen?
 
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Wenn die Daten unzureichend geschützt sind (z.B. weil ein Depp die Rechte im AD falsch gesetzt hat), dann haftet der Betreiber für Schäden, die ein Hacker anrichtet.... der Hacker macht sich trotzdem auch strafbar.
 
Okay danke für die Info's :)

Beispiel mit Kaufhaus - klingt einleutend :)
 
Aber es wäre äußert nett wenn man Admins auf Sicherheitslücken aufmerksam macht...
 
Ja, das ist klar, am Montag habe ich schon geplant, ihn drauf hinzuweisen.
 
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