News Hackerparagraph: Hinweisgeber von Sicherheitslücke zur Geldstrafe verurteilt

Andy

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Neuland für Deutschland.
Einfach irre
 
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Lauter Dilettanten in der Legislative und Judikative dieser Südfrüchterepublik, es ist einfach beschämend.
 
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Deutschland ist und bleibt ein digitales Entwicklungsland…
 
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hatte ich schon vor ein paar tagen gelesen und war entsetzt!
hoffe er bekommt fachkundige unterstützung die er benötigt um die revision zu gewinnen.
 
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Ist halt alles Neuland.

Ich kann meinen Unmut darüber nicht adäquat wiedergeben.
 
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Wahnsinn. Statt das das Unternehmen ihm die Füße küsst und entlohnt wird er angezeigt und verurteilt.
Finde ich absolut lächerlich. Frag mich da auch echt, wer da wieder in den Führungsetagen sitzt.
 
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Vollkommen richtig, hier Berufung einzulegen. Der Richter ist eine absolute Nulpe und sollte seinen Job an den Nagel hängen. Wer so blind und blöd auf dem Richterstuhl agiert, ist für diesen Job ungeeignet.
Ein im Klartext hinterlegtes Passwort stellt in keinster Weise irgendeine Sicherung dar. Jemanden zu verklagen, weil er nen Fehler, den er findet, an den Betreiber bzw. Hersteller der Software meldet, ist eh unter aller Sau.
Dieses Gesetz hätte längst geändert werden müssen bzw. in dieser Form gar nicht erst verabschiedet werden dürfen.

"Modern Solutions" ist demnach ein Drecksladen und der Richter hat einfach keine Ahnung.

EDIT: Aber seit wann ist Idealo ein Online-Shop? Das ist doch nur ein Preisvergleich wie bspw. auch Geizhals usw.
 
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Wir sind nicht bereit für das digitale Zeitalter

Dieses Internet wird sich ohnehin nie durchsetzen :) Also alles gut!
 
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Hat irgendjemand eigentlich eine Idee, was sich Modern Solutions von der Klage erhofft?
 
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Als würde man ein Kind aus einem brennenden Haus retten nur um dann später wegen Hausfriedensbuch vor Gericht gezerrt zu werden.

@CDLABSRadonP...

Geht nur um die Reputation. Es soll so erscheinen als hätte er sich mit größter Mühe unbefugt Zugriff darauf verschafft und nicht dass jegliche Daten lausig geschützt zugänglich waren.
 
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War ja klar, dass man mit technischen Gegebenheiten nicht argumentieren braucht, obwohl damit alles logisch nachvollziehbar wäre.

Sowas wird halt einfach nicht verstanden und damit ignoriert.
Unser Staat ist sowas von durch... Wir sind mittlerweile das Gespött Europas. Richtig peinlich.
 
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Tja, ne offene Haustür und das nachschauen ob was wertvolles drinsteht, ist immer noch Hausfriedensbruch.
 
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Das sind die gleichen Leute, die einen anfahren wenn man deren verlorene Geldbörse aufhebt und zurück gibt.
 
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Was ich nicht ganz verstehe, ist warum er sich als erstes an einen Journalisten und erst danach an die entsprechende Firma wendet. Finde ich jetzt auch kein sonderlich korrektes Vorgehen und schreit nahezu danach angezeigt zu werden. Oder habe ich hier irgendwas falsch verstanden? Wenn man es meldet und das Unternehmen die Lücke dann ignoriert, dann wäre der Weg zur Presse doch die nächste Option, aber nicht umgekehrt.
 
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Ist ja quasi wie:

"Guten Tag Herr Nachbar, sie haben ihre Haustür nicht richtig zu gezogen und diese stand auf. Ich habe diese für Sie geschlossen"

Ergebnis:" Sie werden verurteilung wegen versuchten Einbruchs":freak:
 
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Nuklon schrieb:
Tja, ne offene Haustür und das nachschauen ob was wertvolles drinsteht, ist immer noch Hausfriedensbruch.
Also beim nächsten mal wenn man sieht das irgendjemand vergessen hat seine Haustür zu schließen, es einfach ignorieren und weiter gehen? ;-) Klingt auch interessant.
 
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Der Richter hat hier keine Wahl.

Das Gesetz ist in seiner aktuellen Form einfach Müll.

Wer sich die Mühe macht die öffentlich zugänglichen Infos zu studieren, stellt schnell fest, warum dem Gericht kein Vorwurf zu machen ist. Die Entscheidung ist an sich korrekt.

Das Gestz betrachtet nunmal jegliches Passwort, egal wie unsicher und schlecht geschützt als adäquaten Schutz, den man nicht umgehen darf, selbst wenn die erforderlichen Dokumente mit einem Texteditor lesbar sind.

Und genau da müsste man dringend mal anpacken, denn adäquat kann ein klartext-passwort nicht sein.
 
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Nuklon schrieb:
Tja, ne offene Haustür und das nachschauen ob was wertvolles drinsteht, ist immer noch Hausfriedensbruch.
Eher du siehst einen Schlüssel im Vorgarten liegen, hebst ihn auf, schaust ob er zu der Haustür passt und nachdem du die Tür aufschließen konntest, meldest du es dem Hausbesitzer und zeigst wo du den Schlüssel gefunden hast.
Kein Schaden entstanden aber der Hausbesitzer verklagt dich dennoch wg. Einbruch obwohl er den Schlüssel dort verloren/vergessen hat.
 
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