Grundsätzliche Fragen zu Elster und Grundsteuerreform

ittAlleD

Cadet 3rd Year
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Hallo zusammen,

ich mache gerade meine Grundsteuerreform über "MeinELSTER" , aus der sich einige Fragen ergeben bei der Befüllung des Formulars.
Ich bin Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung in einer Eigentümergemeinschaft.
Vielleicht befindet sich ja jemand in der Runde, der meine Fragen beantworten kann - ich würde mich sehr freuen.


- Hauptvordruck (GW1)
Abschnitt 3 "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

Frage 1: Hier wird doch, unter dem Wert "Fläche" die Gesamtfläche des Grundstückes, welche in dem Schreiben vom Finanzamt hinterlegt ist, eingetragen - korrekt?

Abschnitt 4 "Eigentümer(innen)/Beteiligte"
- Teilabschnitt "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft"

Frage 2: Habe ich das richtig verstanden - wenn ich der alleinige Eigentümer bin, wird bei Zähler und Nenner 1/1 hinterlegt - korrekt?


- Hauptvordruck (GW2)
Abschnitt 4 "Angaben zum Grund und Boden" - Teilabschnitt "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks

Frage 3: Der Bodenrichtwert ist klar, der ist im Schreiben vom Finanzamt hinterlegt oder unter "bodenrichtwert-boris.de" herauszufinden.
Allerdings verstehe ich die Angabe "Fläche des Grundstücks" nicht. Worauf bezieht sich diese Angabe?
Das Musterbeispiel ist für mich auch irreführend, dort ist im Beispiel 130m² Eigentumswohnung vorhanden mit einem Miteigentumsanteil von 333/10.000.
In diesem Beispielfall beträgt dann der zu hinterlegende Wert "50m²" --> wie kommt man auf 50m2? 333/10.000 * 130 ?

Abschnitt 5 "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" - Teilabschnitt "Garagen- und Tiefgaragenstellplätze"
Frage 4: das gesamte Grundstück, in der sich meine Wohnung befindet, sind auch Tiefgaragenstellplätze vorhanden, die allerdings nicht mein Eigentum sind - sind diese hier mit zu berücksichtigen?

Grundsätzliche Frage:
Werden bei der angegebenen Gesamtfläche des Grundstücks wie z.B. im Schreiben des Finanzamtes auch (wenn vorhanden) die Fläche der Tiefgarage berücksichtigt oder ist diese bereits rausgerechnet?
Da die Fläche von Tiefgaragenstellplätze ja in die Berechnung des Grundsteuerwertes nicht berücksichtigt werden.


Ich hoffe sehr es ist jemand in der Runde, der mir meine Fragen beantworten kann.

Vielen Dank vorab fürs Lesen.

Mit freundlichen Grüßen
ittalleD
 
Abschnitt 3 "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
ja Gesamtfläche der Gemarkung

Abschnitt 4 "Eigentümer(innen)/Beteiligte"
ja, sollte so sein

Abschnitt 4 "Angaben zum Grund und Boden" - Teilabschnitt "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks
wird so berechnet:
(https://www.einfach-grundsteuer.de/...r-bei-einer-eigentumswohnung-im-bundesmodell/)
Beispiel: Das Mehrfamilienhaus steht auf einem Grundstück von 1000m². Vom Gesamtgrundstück gehört zu ihrer Eigentumswohnung ein Anteil von 10% (Miteigentumsanteil 10/100). Somit beträgt die anteilige Fläche = 100m² (1000m² * 10% = 100m²).

sind die TG stellplätze Sondereigentum, oder hast Du nur ein "Nutzungsrecht"?
 
Hallo S.a.M,

vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung!
Ist Sondereigentum.
 
bitte gerne, hab das auch erst kürzlich hinter mir.

Das könnte dann im Anteilsschlüssel berücksichtigt sein.

was kommt denn bei Dir raus?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo S.a.M,

leider kann ich aus deinem Link nicht genau erkennen, welchen Wert ich hier einzutragen habe.
Ich habe mir ein YouTube -Video angeschaut - z.B. dieses hier:
--> dort sagt er ca. ab 9:54 Minuten, dass die Angabe "Fläche des Grundstücks" und "Bodenrichtwert je m²" auf dem Informationsschreiben zu finden sind. Der Bodenrichtwert ist klar, aber auch die Fläche des Grundstücks? Ich dachte die berechne ich anders, oder muss ich doch jetzt die eintragen, die in meinem Schreiben hinterlegt ist?
Und das Beispiel aus ELSTER verwirrt noch mehr, weil dort eine Rechnung mit 130m² usw. beschrieben ist, aus der ich nicht schlau werde?
 

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Du brauchst beides, also die Fläche der Gemarkung und die berechnete Fläche

In deinem Fall also Grundstücksgröße/10000*333
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ist es quasi so, wie ich es in meinem ersten Post spekuliert habe ... NRW richtet sich ja nach dem Bundesmodell.
Bedeutet im Prinzip in meinem Fall, bei einem Miteigentumsschlüssel von 180/10.000 und einer Gesamtfläche des Grundstücks von 2084m² folgende Berechnung:

1. Berechnung: Miteigentumsanteil 180 / 10.000 = 0,018
2. Berechnung: 0,018 * 2084m² = 37,512m² aufgerundet dann 38m².

So ist es dann richtig, oder?

EDIT:
Wobei jetzt stellt sich wieder eine andere Frage. Im Schreiben des Finanzamtes ist eine Gesamtfläche von 2084m² hinterlegt. Wenn ich meine Adresse bei BORIS-NRW suche, wird dort eine Fläche von 600m² ausgewiesen? Unterscheiden die Angaben sich nochmal?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe gerade, das müsste passen. Bei Boris ist zwar eine Fläche von 600m² angegeben (wie auch immer sie sich berechnet)

Wenn ich allerdings unter https://grundsteuer-geodaten.nrw.de schaue, wird in der Übersicht der Informationen die gleiche amtliche Fläche des Grundstücks von 2084m² angegeben, wie in dem Schreiben des Finanzamtes - müsste also passen, oder?

Das Grundstück ist EIN Flurstück, allerdings insgesamt 4 Adressen (2 Adressen, mit 2 verschiedenen Hausnummern)
 
Ich denke auch, dass das dann so passt.
Das mit mehreren Adressen je Grund- bzw Flurstück ist nicht ungewöhnlich.
 
S.a.M. schrieb:
bitte gerne, hab das auch erst kürzlich hinter mir.

Das könnte dann im Anteilsschlüssel berücksichtigt sein.

was kommt denn bei Dir raus?

"was kommt denn bei dir raus?" meintest du damit den Miteigentumsschlüssel oder bezog sich das auf eine andere Information, die sich aus ELSTER ergeben sollte?

Nachdem ich bei ELSTER alles angegeben habe, kann ich nun ENDLICH das Formular so wegschicken. Allerdings wird natürlich noch kein voraussichtlicher Betrag oder sonstiges berechnet...
 
Nein, ist sie nicht. Ich habe eine Wohnfläche von 72m² - der berechnete Wert - also meinen Anteil multipliziert mit der Gesamtfläche beträgt 38m²

Nach dem Online Rechner würde ich im Jahr 80€ sparen .
Alt: ~310€ Neu: ~ 230 €

Kann das hinkommen? Wie ist es bei dir?
 
stimmt, je nach Bebauung kann das sein, dass deine Fläche kleiner als deine Wohnung ist.
Bei mir ist es ca. die Hälfte die ich zahlen muss.
 
Ja, ist es ja bei der Beispielrechnung von ELSTER auch. 1500m² Gesamtfläche, 130m² Wohnfläche mit einem Anteil 333/10.000 = errechneter Betrag 50m²

Also die Hälfte weniger die du zahlen musst? Wow.
 
Habe heute nein Ergebnis der grundsteuer vom finanzamt erhalten darin sind zwei Briefe einer 01.01.22 und einer 01.01.2025. meine beim 2022 ist die Grundstücksfläche 880m2 und wohnnutzung ist st 0,000 Prozent.
Gesamtpreis etwa 475 € , äquivalenzsatz 0,50.

Beim 2025er ists eher umgedreht und die Wohnfläche ist 880 Quadratmeter. ich blick da nicht mehr durch. Habe jetzt die genauen Sachen nicht hier weil ich nicht zu Hause bin. ist jetzt nur aus dem Kopf herausgeschrieben

Bisher zahl ich 4x32euro im Jahr. Das wäre ja das 4 Fache.
 
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