Hi all...
ein Kolleg von mir hat seinen TFT an den Händler zurückgeschickt, weil er defekt war. Der Händler hat den Defekt festgestellt, konnte aber kein gleiches Gerät auftreiben und zurückschicken. Deshalb gab der Hersteller den Preis des TFTs als Guthaben für weitere Einkäufe.
Daher meine Frage:
Muss der Händler in so einem Fall das Geld zurückerstatten, wenn man darauf besteht oder hat er das Recht einem nur ein Guthaben für weitere Einkäufe zu geben?
Mein Kolleg lässt sichs gefallen, da er glaubt, dass der Händler das dürfe. Ich vermute, er darfs nicht. Da ich jetzt wissen will, wer Recht hat, hoffe ich, dass hier jemand über die Rechtslage Bescheid weiß!
ein Kolleg von mir hat seinen TFT an den Händler zurückgeschickt, weil er defekt war. Der Händler hat den Defekt festgestellt, konnte aber kein gleiches Gerät auftreiben und zurückschicken. Deshalb gab der Hersteller den Preis des TFTs als Guthaben für weitere Einkäufe.
Daher meine Frage:
Muss der Händler in so einem Fall das Geld zurückerstatten, wenn man darauf besteht oder hat er das Recht einem nur ein Guthaben für weitere Einkäufe zu geben?
Mein Kolleg lässt sichs gefallen, da er glaubt, dass der Händler das dürfe. Ich vermute, er darfs nicht. Da ich jetzt wissen will, wer Recht hat, hoffe ich, dass hier jemand über die Rechtslage Bescheid weiß!