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Also ich werds morgen zurückschicken, und versuche vom Kaufvertrag zurückzutreten...wenn nicht bestehe ich auf neulieferung
Bei diesem Shop habe ich warscheinlich das letzte mal bestellt. äußert verärgerlich
Da gibt es viele Möglichkeiten. Wobei ein Verbrauchsgut vor allem dadurch definiert wird, dass es keinen festen Standort hat. Aber ich sehe schon, ich schreibe lieber nie wieder im CB Forum über Rechtliches. Ich hab bisher eigentlich nur das BGB in eigenen Worten wiedergegeben.
Ein Mobiltelefon gilt beispielsweise noch "gerade so" als Verbrauchsgut. Ich erzähle hier nichts, um den Kluggurken Konter zu geben. Hab auch keinen Bock mehr auf dieses möchtegern-FP. Informiert euch doch einfach mal vorher. Ich schreibe hier überhaupt erst, weil ich diverse ähnliche Probleme mit meinem Motorola Milestone hatte. Das ging auch nachher über einen Anwalt. Übrigens: "Phone House" war auch der Meinung, dass es dreimaliges Reparaturrecht gäbe. Hups, war wohl nichts. Hab ein Neues .. Weil ich es WOLLTE. Ist echt schade, dass hier jeder Halbwissende seinen blablablablabla ..
Vielleicht solltest du das BGB lesen und verstehen, bevor du anderen hier Halbwissen vorwirfst.
In welchem Zusamenhang soll denn die von dir vorgebrachte Eigenschaft als Verbrauchsgut rechtlich relevant sein? Was ein Verbrauchsgüterkauf ist, steht in § 474 und du wirst ja nicht ernsthaft anzweifeln, dass ein Computergehäuse eine bewegliche Sache ist...
da hat aber jemand "beweglich" vollkommen falsch verstanden ;D lustig.
//ps: warum? weil bei einem GEbrauchsgut über die agb geregelt werden kann, dass der verkäufer entscheiden darf, ob ein umtausch oder ein tausch gegen ein neugerät stattfindet.
beweglich ist übrigens nicht physisch verstanden. lustig.
Schön, dass du den Beweis deines Unwissens selbst erbringst, das erspart mir die (nervige) Arbeit.
Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Verkäufer nach § 475 I BGB die Regelung des 439 BGB nicht einschränken und siehe da, dort steht, dass der Käufer die Wahl zw. Nachlieferung oder Nachbesserung hat, etwaige AGB wären also unwirksam.
Das Ganze hat aber nach wie vor nichts mit einem (nun auf einmal) Gebrachsgut zu tun, was an dem Begriff "bewegliche Sache" lustig sein soll, erschließt sich mir nicht so ganz.
ehm .. liest du überhaupt mal was mit?
ich hab vorher jawohl zitiert, dass der KÄUFER entscheiden darf, ob er eine neulieferung oder einen austausch haben möchte. ABER .. wenn es nicht um ein VERbrauchsgut geht, darf der VERkäufer bestimmen. ok? also: verbrauchsgut: käufer darf bestimmen .. GEbrauchsgut: verkäufer darf bestimmen (nur, wenn das in den agb geregelt ist) .. also vllt. erst lesen und dann einen auf klugkaka machen.
// lustig, dass du sogar mein zitat aus dem bgb übersehen hast. was ein bewegliches- sowie ein verbrauchsgut ist .. das wissen wir doch eigentlich .. pder? doc foster?
Das BGB kennt in diesem Zusammenhang kein Gebrauchsgut, deshalb ist deine Unterscheidung (rechtlich) unzutreffend und irrelevant (Betriebswirtschaft hat hier nichts verloren), ansonsten verweise ich auf das oben Geschriebene.
Ein Zitat des BGB kann ich deinen Beiträgen nicht entnehmen, nach dem was du so schreibst, erwarte ich auch keine Kenntnisse der bürgerlichen Rechts.
Ein Mobiltelefon gilt beispielsweise noch "gerade so" als Verbrauchsgut.
Kaufe ich als Verbraucher von einem Unternehmer ein Handy, einen STuhl oder eben ein Computergehäuse, so handelt es sich dabei um einen Verbrachsgüterkauf, das ist in keinster Weise zweifelhaft oder umstritten.
Die (besonderen) Rechtsfolgen stehen in den §§ 474 ff. BGB.
genau das ist der knackpunkt, den andyyy nicht versteht. verbrauchsgüterkauf hat mit den begriffen gebrauchsgut und verbrauchsgut nichts zu tun. ich hoffe mal, dass ich das etwas klarer formulieren konnte und dieser kindergarten und smileywahn endlich aufhört
lustig, dass ihr euch etwas raussucht, worauf ich aufmerksam gemacht hab.
und eben genau DAS hab ich doch die ganze zeit versucht zu erklären ... ich wollte euch endlich mal wahrmachen dass GE und VER sich unterscheidet. sehr traurig hier. aber ist halt nur ein computerforum. bye (bedenkt, dass ich den rechtsstreit gewonnen hab, ihr juristen! ;D)
Naja wenn du nicht anscheinend verstehst, was du zitierst, und daraus falsche Schlussfolgerungen ziehst, ist es doch kein Zeichen rhetorischer Schwäche, das in aller gebotenen Kürze klarzustellen, oder?
also da ich hab müssen nochmals fotos machen, um den kerlen nochmals die beschädigungen vorweißen zu können (Dümmer gehts nimmer), zeig ich euch ma die fotos der kratzer: