Händler versendet falsches Macbook

gaverio

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Hallo Leute,

Diese Woche habe ich mir über ein bekanntes Shopping Portal ein MBP 13" 2,0ghz/16gb/512gb für EUR 1800 bestellt.

Der Versand erfolgte durch einen bekannten Elektronik-Versandhandel, jedoch wurde mir ein MBP mit 8gb/256gb geliefert.

Dies habe ich zunächst beim Elektronikhandel reklamiert, dieser meinte jedoch, dass das Shoppingportal ihnen falsche Daten gesendet hätte und ich mich beim Shoppingportal melden müsste.

Dies habe ich dann auch gemacht. Das Shoppingportal meinte zu mir nun aber dreist & ohne Entschuldigung, dass ich das richtige Gerät erhalten hätte, da das Kürzel Z0SW-0003 in der Bestellbestätigung dies belegen würde.
Der Screenshot der Seite, auf der klar ein MBP mit 16/512gb beworben wurde wurde dreist ignoriert.

Nun meine Frage: Habe ich eine Chance an das richtige Gerät zu kommen oder haben diese dreisten Händler tatsächlich Recht?

Vielen Dank für eure Hilfe

P.S: Ich hab keine Ahnung, ob das hier das richtige Unterforum für mein Anliegen ist
 
mach doch einfach Gebrauch von deinem Widerrufsrecht?
 
Was für ein "bekanntes" Shoppingportal soll das denn bitte sein?
Die haben doch ohne Probleme Zugriff auf deine Verkaufshistorie, was willst du denn da mit irgend einem Screenshot?


@Slayn: Wird schwer, wenn er das "falsche" Notebook zurücksendet.
 
@Slayn: Ich will aber nicht kein Macbook, sondern das richtige Macbook haben :D

@Precide: Den Namen des Portals möchte ich zunächst nicht nennen. Es ist aber ein relativ bekanntes, deutsches Portal auf dem verschiedene "Schnäppchen" verkauft werden. Der Verkauf und Versand erfolgte über einen bekannten Elektronikhändler

Ich finde es nur unverschämt, dass auf der Website ein anderes Produkt angepriesen als letztendlich verschickt wird.
Gibt es da eine Chance, das richtige zu erhalten?
Widerruf ist für mich die letzte Option
 
Wieso falsches Notebook? Das Portal sagt es wäre das richtige und haben dafür 1800€ abgezwagt. Ende!. Das Portal ist ja nur der Vermittler trotztdem kann er aber beim Verkäufer das zurückgeben.

Und übrigens nenn das Kind doch beim Namen, was soll der Kindergarten
 
In der Regel erhält man eine Bestätigung zum Kaufvertrag des Gegenüber. Steht dort klipp und klar ein 512/16GB Gerät drin, dann kannst das das Gerät zurück schicken mit Bezug auf den Kaufvertrag und dessen 100%ige Erfüllung verlangen.

Oder von dem Portal im weiteren Abstand nehmen und das Gerät wegen nicht gefallen auf Basis des Fernabsatzes gegen Erstattung des Geldes zurück senden.

Doch Obacht:

1. Unbedingt Fotos vom Gerät machen, nachher wollen die dir Schäden unterstellen.
2. Nur versichert versenden. Sonst fehlt einfach das Paket.
 
Kauf widerrufen, Geld zurückbekommen und wo anders neu Bestellen. Wo ist das Problem?
 
Du nennst im TE ja das Kürzel Z0SW-0003 welches ja auch in der Bestellbestätigung steht/ stehen soll. Nun gebe man das Kürzel in seine präferierte Suchmaschine ein, weiteres siehe Fundstellen via Suchmaschine https://www.google.de/search?q=Z0SW-0003

Dahinter verbirgt sich ein MBP 13.3" mit Core i7-6660U, 8GB RAM, 256GB SSD, grau

Genau das Gerät hast du deinen Angaben nach auch bekommen.
 
du wirst ja irgendeine bestellbestätigung bekommen haben. und das was Da steht ist rechtsverbindlich, sonst bleibt dir nur zurücksenden als einzige antwort
 
AdoK schrieb:
Du nennst im TE ja das Kürzel Z0SW-0003 welches ja auch in der Bestellbestätigung steht/ stehen soll. Nun gebe man das Kürzel in seine präferierte Suchmaschine ein, weiteres siehe Fundstellen via Suchmaschine https://www.google.de/search?q=Z0SW-0003

Dahinter verbirgt sich ein MBP 13.3" mit Core i7-6660U, 8GB RAM, 256GB SSD, grau

Genau das Gerät hast du deinen Angaben nach auch bekommen.


Ich denke genau darum geht es. Intern wird das Macbook als 8/256 verwaltet aber auf der Verkaufsseite wird es als 16/512 inkl. höherem Preis (der ihm scheinbar auch abgezogen wurde) vermarktet.
 
wenn er mehr bezahlt hat ( was aber aus dem beitrag nicht ersichtlich ist) dann ist es definitiv "falschware"
 
Wenn der TE so wie von ihm im TE angegeben ca. 1.800€ dafür bezahlt hat, so entspricht dieser Preis einem MBP 13.3" mit 8GB RAM u. 256GB SSD.

Lässt sich doch via Suchmaschine - von mir weiter oben gepostetem Link - und weiterer Recherche bzw. anklicken der diversen Fundstellen auch feststellen.

Spätestens bei/ nach Erhalt der Bestellbestätigung hätte der TE reagieren sollen/ müssen und sich mit dem/ den Anbietern in Verbindung setzen sollen/ können.

Man kann natürlich auch eine Bestellbestätigung ignorieren und erst bei/ nach Erhalt der Ware aktiv werden. Ob das sinnvoll ist/ war, soll/ muss der TE für sich selber entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bezahlt/bestellt hast Du doch wohl bei dem Shopping-Portal, oder?
Dann is das Dein Vertragspartner - wende Dich an die!

Unter Z0SW-0003 find ich auch das Gerät von AdoK zum 1800er Kurs
Also scheint das "Shopping-Portal" n Fehler gemacht zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was steht nun in der Bestellbestätigung? Das Kürzel allein ist nicht relevant sondern wie das Produkt insgesamt bezeichnet und beworben wird.

Am Ende wird es aber höchstwahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass das "falsche" Gerät zurückgeht und der Preis erstattet wird. Denn selbst wenn es ein Fehler ist, der sich auch in der Bestätigung fortsetzt ist es schwierig das zu klären, wenn sich z.B. Bezeichnung und Beschreibung/technische Daten widersprechen.
 
gaverio schrieb:
Dies habe ich zunächst beim Elektronikhandel reklamiert, dieser meinte jedoch, dass das Shoppingportal ihnen falsche Daten gesendet hätte und ich mich beim Shoppingportal melden müsste.

Dies habe ich dann auch gemacht. Das Shoppingportal meinte zu mir nun aber dreist & ohne Entschuldigung, dass ich das richtige Gerät erhalten hätte, da das Kürzel Z0SW-0003 in der Bestellbestätigung dies belegen würde.
Der Screenshot der Seite, auf der klar ein MBP mit 16/512gb beworben wurde wurde dreist ignoriert.
Wichtig ist in erster Linie, ob du direkt über das SP oder über den letztendlichen Händler bestellt hast, also mit wem du den Kaufvertrag abgeschlossen hast. Das ist dann derjenige, an den du dich wenden kannst/musst bzgl. des Inhalts der Vereinbarungen und einem etwaigen Widerruf.

Precide schrieb:
@Slayn: Wird schwer, wenn er das "falsche" Notebook zurücksendet.
Zirkelschluss. ;) Entweder es ist das "richtige" (= das er wollte), oder es ist das, was sie behaupten, dass er bestellt hat, dann kann er es ebenfalls zurücksenden. In beiden Fällen liegt laut dem Händler ja das "richtige" (= bestellte und versandte) Produkt vor.

diamdomi schrieb:
Zurückschicken mit dem Grund: falsche Ware erhalten
Jop, nur ne kleine Bemerkung: Einen Grund kann man angeben, muss man rechtlich aber nicht.

addicT* schrieb:
Kauf widerrufen, Geld zurückbekommen und wo anders neu Bestellen. Wo ist das Problem?
Richtig. (Und wenn der Preis so gut war, dass es das Ding sonst nirgendwo zu dem Preis gibt, hat er - je nach nun einschlägigem Inhalt - den Anspruch auf Übersendungen der "richtigen" Ware zum angegebenen Preis. Aber dafür bräuchte man mehr Einzelheiten [Screenshots, den genauen Text etc.])

AdoK schrieb:
Du nennst im TE ja das Kürzel Z0SW-0003 welches ja auch in der Bestellbestätigung steht/ stehen soll. Nun gebe man das Kürzel in seine präferierte Suchmaschine ein [...] Dahinter verbirgt sich ein MBP 13.3" mit Core i7-6660U, 8GB RAM, 256GB SSD, grau
Das ist zweitrangig, da es in erster Linie auf die Beschreibung auf der Webseite ankommt. Einem Käufer kann nicht zugemutet werden, bei einem elektronischen Gerät erst einmal die Kürzel aller Bauteile zu googlen, um zu sehen, ob es mit der Beschreibung übereinstimmt. Es kommt auf den Empfängerhorizont (dem eines durchschnittlichen Verbrauchers) an. Wenn da also klar und deutlich "16 GB / 512 GB" in der Artikelbeschreibung stand, ist das Kürzel völlig egal. (Auch hier aber ist notwendig, dass wir wissen, mit wem der Vertrag zustande kam, da dessen Beschreibung dann relevant ist.)

Chesterfield schrieb:
wenn er mehr bezahlt hat ( was aber aus dem beitrag nicht ersichtlich ist) dann ist es definitiv "falschware"
Nein, der (durchschnittliche) Kaufpreis hat mit der konkreten Vereinbarung absolut nichts zu tun. Man kann auch Schnäppchen schießen oder Ware überteuert kaufen. Nur wenn der Kaufpreis extrem (!) unter/über dem üblichen Preis liegt, müsste der Käufer u. U. mit einem Irrtum rechnen.

AdoK schrieb:
Wenn der TE so wie von ihm im TE angegeben ca. 1.800€ dafür bezahlt hat, so entspricht dieser Preis einem MBP 13.3" mit 8GB RAM u. 256GB SSD.
...was völlig egal ist, s. o.

Moep89 schrieb:
Was steht nun in der Bestellbestätigung? Das Kürzel allein ist nicht relevant sondern wie das Produkt insgesamt bezeichnet und beworben wird.
Korrekt.



Da sich der TE aber gar nicht mehr gemeldet hat, gehe ich davon aus, dass sich das Problem mittlerweile erledigt hat (durch Widerruf oder Einigung mit dem Verkäufer).
 
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