Handwerkerrechnung bezahlen obwohl weiterhin defekt

Crimson_Sabbath

Lieutenant
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Hallo zusammen,

mal ne schnelle Frage.
Meine Heizung ist defekt. Der örtliche Handwerker war ein paar Mal vor Ort und hat den Fehler nicht gefunden.
Beim letzten Besuch hat er mit der technischen Hotline des Herstellers telefoniert. Dort hieß es das bei den Fehlern ein Fühler defekt ist und ein Softwareupdate gefahren werden muss. Das kann nur vom Werkskundendienst (bzw. autorisierter Fachbetrieb der auf die Heizung geschult ist) durchgeführt werden.

Nun ist über den Hersteller ein Serviceauftrag vergeben worden (mit Hinweis auf das Telefonat zwischen meinem Handwerker und dem Kundenservice hatte ich auch angegeben das es vermutlich ein Fühler & Softwareupdate ist.

Der Handwerker hat sich für Freitag angekündigt. Mit den Worten "Das Ersatzteil ist geliefert worden, ich komme am Freitag".
Mein Handwerker ist etwas verdutzt, er ist selbst "autorisierter Fachbetrieb" für eine andere Marke. Und lt. ihm hat so ein Betrieb ein Fahrzeug mit gefühlt allen Teilen parat da man nie weiß was defekt ist und so ein Auftrag (wenn er über den Hersteller beauftragt wird) keinen zweiten Besuch erfordern darf.

Nun sind ein paar Bedenken da, dass es doch ein anderes Teil ist welches defekt ist. Heißt also: Der Werkskundendienst kommt, bastelt und merkt das es ein anderes Ersatzteil erfordert.

Normalerweise dürfte dann ja keine Rechnung gestellt werden (Heizung weiterhin defekt, "Werkerfolg" ist nicht erfolgreich).
Ist die Rechtssprechung noch passend? Gerade weil die (telefonische) Fehlerbeschreibung des Kundendienstes recht eindeutig war (und auf Basis dieser anscheinend ein Ersatzteil geliefert wurde). Aber halt nur telefonisch über 2 Ecken.
 
Wenn der Handwerker den Auftrag hat "Mach die Heizung heile" und er bekommt es nicht hin, bedanke ich mich für seine Zeit und mit viel Wohlwollen zahle ich seine Anfahrtspauschale. Aber die nicht erfolgreiche Reparatur werde ich nicht bezahlen.

Crimson_Sabbath schrieb:
Der Werkskundendienst kommt, bastelt und merkt das es ein anderes Ersatzteil erfordert.
Was ja sich innerhalb kürzester Zeit feststellen lässt und man verweigert die Bezahlung bis zur Behebung des Mangels.
 
Tatsächlich kommt es auf den Auftrag an.
Der Handwerker sieht sich eigentlich immer erstmal in der telefonisch beauftragten Analyse, also kostenpflichtig tätig.
Das geht aber nur insofern, als dass er dich als Privatperson und Privatkunde vorher über die Kosten aufgeklärt hätte.

Der lokale Heizungs-Handwerker hat bei dir eine Leistung erbracht, nämlich die Diagnose und weitervermittlung an den Werkskundendienst.

Der Werkskundendienst hat den klaren Auftrag zur Behebung.
Hier wird leider manchmal geschummelt, dass noch etwas anderes ZUSÄTZLICH fällig wäre.
Das lässt sich oft nur schwer nachvollziehen. Damit können Sie aber beide Einsätze berechnen und die Schuld ggf. auf unpräzise Aussagen des lokalen Heizungs-Handwerkers schieben.
 
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Stellt sich die Frage, was er dir in Rechnung gestellt hat, wenn vollständige Reparatur, dann hat er diese Leistung nicht erbracht und muss auch nicht bezahlt werde. Hat er dir die Fehlersuche in Rechnung gestellt, dann hat er dies wohl gemacht und müsste dann auch bezahlt werden.
 
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Der Techniker war doch noch gar nicht da?

Von daher kannst du doch nicht wissen ob er es hinbekommt oder nicht.

Er wird sicher zuerst das Update versuchen dann den Fühler tauschen.

Er wird schon noch ein paar Teile dabei haben und nicht nur mit Fühler und Schraubendreher kommen. Vermutlich kommt da ein zweites Teil auf die Rechnung

Und dein örtlicher Betrieb hat doch den Fühler schon als defekt erkannt, da werden sich die Heizungen schon ähnlich sein.


Ich würde einfach warten. Du hast ja sicher eine Rechtsschutzversicherung oder kannst zum Verbraucherschutz
 
Vielen Dank für die Antworten. Der Techniker war noch nicht da, das ist korrekt. Aber das es nur ein Fühler (plus Update) ist, fühlt sich im Vorfeld komisch an.
Aber evtl. geht es ja gut ;)

P.s.: Rechtschutz habe ich keine, ich komme vom Land, da habe ich in den gesamten Jahren nicht mal im Ansatz eine benötigt.
 
Aber das es nur ein Fühler (plus Update) ist, fühlt sich im Vorfeld komisch an.

Naja du hast es ja so gesagt... Auf der einen Seite auch blöd vom Hersteller sich darauf zu verlassen, aber die kennen ja ihre Probleme. Vermutlich ist da einfach Austausch und/oder Update vorgesehen.
Ich habe mal in einer ähnlichen Branche gearbeitet, da kannte man die Fehler und wir haben in der Regel das mitgenommen und noch ein paar typische Teile.

Ich persönlich hätte ja gar nix gesagt sondern hätte nur die Fehlerschreibung angegeben, aber dann wäre der wahrscheinlich auch 2x gekommen einmal zur Aufnahme/Diagnose und dann zur Reparatur.

In der Regel arbeiten diese Werkskundendienste ohnehin so, das die erst mal kommen sich anschauen was kaputt ist und dann die Teile bestellen und wieder kommen. Zumindest ist das bei Haushaltsgeräten so.

Wenn es in deinem Fall auch einfach ein Heizungsbetrieb ist der das einfach für die Herstellerfirma erledigt, sollte er ja auch einiges dabei haben.
 
es wäre ein bisschen hilfreich wenn du nicht beide als "Handwerker" bezeichnen würdest.
mit wem hast du denn jetzt einen Vertrag? hast du deinem Handwerker die Vollmacht gegeben, dass er für dich den Kundendienst bestellt oder handelt der Kundendienst als sub für den Handwerker?
 
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