Handy 3x defekt - Händler zickt

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h3@d1355_h0r53

Gast
Hallo.
Folgendes: Habe Anfang Dezember ein Smartphone ohne Vertrag im MediaMarkt gekauft. Kostete 315.- Euro.
Dann hatte das Telefon einen Defekt (Lautsprecher) und es wurde eingeschickt und repariert. Diese Reparatur beseitige zwar den Lautsprecherdefekt, dafür hatte das Smartphone 4 andere neue Mängel (schief zusammengebaut und dadurch USB Buchse nur mit Wackelkontakt nutzbar (war davor nicht), Autofokus der Kamera plötzlich defekt,...).
Also das Ding wieder zum MediaMarkt gebracht und es wurde eingeschickt. Dabei habe ich mündlich darauf hingewiesen, dass ich vom Vertrag zurücktrete falls das Ding nicht richtig repariert wird und ich meine Kohle wieder will. Wollte es jetzt - eine Woche später - abholen und habs direkt im Markt getestet: Autofokus geht nicht, USB Buchse schief,... sprich es wurde zwar ein Bauteil gewechselst aber das Telefon geht immer noch nicht und weist dieselben Mängel auf.
Ich wollte dann vom Kaufvertrag zurücktreten, da ich MediaMarkt zwei Mal die Chance zum Nachbessern gegeben habe und das Gerät jetzt das dritte Mal kaputt ist. Das wollten die nicht, mit der Begründung, dass sie es erst selber einschicken müssen und der Händler ihnen eine Gutschrift ausstellt, entweder über den vollen Kaufpreis oder über den aktuellen Zeitwert. Ich meinte, es hat mich doch nicht zu interessieren was die mit ihren Händlern ausmachen; ich habe Kaufvertrag mit MediaMarkt und die haben es jetzt immer verbockt mir ein repariertes Gerät zurückzugeben und mein Recht ist es, mein Geld wieder zu bekommen.

Ist das so ? Oder seh ich das total falsch ?

Meiner Meinung nach müssen die mir sofort die Kohle zurückzahlen. Austauschgerät wurde auch nicht angeboten auf meine Nachfrage. Ich soll jetzt eben 10 Tage warten und bekomme dann evtl. den vollen Betrag oder auch weniger. Wenn ich nicht falsch liege würde ich jetzt nochmal hingehen und mit Anwalt/Polizei drohen und erst den Markt verlassen wenn ich entweder mein Geld habe oder mir Hausverbot erteilt wird.

PS: Seit Wochen kann ich das Handy kaum nutzen (defekt/eingeschickt). Zudem zahl ich ja noch meine Flat, die ich diesen Monat praktisch umsonst bezahlt habe. Wenn ich jetzt in 2 Wochen mein Geld bekomme, dann erst neues Handy bestellen kann, zahl ich praktisch nochmal ne Flat umsonst für 3 Wochen... Sind immerhin über 300 Euro was das Gerät kostet + monatlich eben die Flat - und ich kann es nicht nutzen!
 
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> mein Recht ist es, mein Geld wieder zu bekommen.
bis dahim meines wissens nach richtig.

> würde ich jetzt nochmal hingehen und mit Anwalt/Polizei drohen und erst den Markt verlassen wenn ich entweder mein Geld habe oder mir Hausverbot erteilt wird
falsche vorgehensweise. schriftlich die wandlung verlangen mit fristsetzung von 14 tagen, DANN zum anwalt. die polizei hat damit absolut nichts zu tun.
 
Jap. Die Erklärung zur Nachbesserungsmöglichkeit und die Konsequenz des Rücktritts vom KV, muss alles schriftlich erfolgen.
 
Also ich hab ja schon die Frist mündlich ausgeprochen vor gut einer Woche, dass falls es nicht repariert wird ich zurücktrete. Schriftlich muss sie meines Wissens nach nicht sein, aber wäre natürlich besser als Nachweis. Das können die Mitarbeiter im MediaMarkt bestätigen, jedenfalls die, mit denen ich nicht gestritten habe gerade eben. War ne ganz nette mit dabei, die ihren Boss eh nicht leiden konnte (mit dem ich mich dann gestritten habe).

Und Polizei, naja. Einerseits wissen die über Recht teilweise ganz gut Bescheid, zusätzlich fühl ich mich wie betrogen, d.h. evtl. könnten die vor Ort einen Betrug feststellen ;)

Keine Ahnung, deswegen frage ich ja und bin mir auch bewusst, dass hier keine 100% sichere Rechtsauskunft erfolgen wird.
 
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Du hast vollkommen recht , die müssen dir nun ein anderes gerät zum selben preis geben oder kohle zurück , lass dich nicht verarschen die versuchen es leider immer wieder . Am besten du holst dir den chef dabei und klärst es dann nochmal mir dem , das wirkt ware wuder :).
 
jap wie bereits gesagt

auf rechtsgrundlage des BGB (welcher § genau müsste ich schauen)
hat der händler das recht 3 mal das gerät selbst zu versuchen zu reparieren, danach muss er auf forderung des käufers den kaufpreis erstatten oder ein komplett neues gerät geben
 
Mündlich gilt im Ernstfall gar nichts. Immer alles schriftlich festhalten! Oberstes Gebot bei allem.

Schriftliche Fristsetzung und bei Nichteinhaltung seitens MM mit Anwalt drohen. Was die da mit dem Lieferanten oder Hersteller ausmachen kann dir aber tatsächlich egal sein. Vom Kaufvertrag zurücktreten ist eine Sache zwischen dir und dem Händler.

Es kann sein, dass es einen Wertabzug gibt, je nachdem wie lange du das Gerät schon hast.
 
du hast einen gewaehrleistungsanspruch gegenueber MM! der hersteller hat damit nichts zu tun!

du hast als kunde, im fall des gewaehrleistungsanspruches, das recht die nacherfuellung zu bestimmen. d.h. du kannst ein neues maengelfreies geraet verlangen, falls der schaden am lautsprecher tatsaechlich der maegelhaftung unterliegt. haben sie keines mehr, muss man wohl damit leben, dass sie das teil zur reparatur schicken. §439 BGB

ist die nacherfuellung "fruchtlos", kannst du vom kauf zuruecktreten und dein geld zurueck verlangen. dann kann aber eine nutzungsentschaedigung faellig werden. (und nur in diesem fall!)

also ich wuerde immer auf ein neues ersatzgeraet bestehen!
 
Sekunde mal, die neuen Mängel hast du wohl kaum beim 1. Mal nachbessern lassen - sonst wären sie ja nicht neu gewesen...

PS: Seit Wochen kann ich das Handy kaum nutzen (defekt/eingeschickt). Zudem zahl ich ja noch meine Flat, die ich diesen Monat praktisch umsonst bezahlt habe. Wenn ich jetzt in 2 Wochen mein Geld bekomme, dann erst neues Handy bestellen kann, zahl ich praktisch nochmal ne Flat umsonst für 3 Wochen...
Das ist natürlich Pech und verständlich, dass du dich aufregst. Aber ich kenn lustigerweise irgendwie immer genug Freunde, die irgendein altes Handy rumfahren haben, das man für solche Fälle borgen kann... Dass dein Handy defekt ist, ist ja wohl auch nicht Schuld deines Dienstanbieters. Oder zahlst du in Zukunft bei Stromausfall deinem Internetanbieter weniger, weil du es nicht nutzen konntest? oO
 
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Das ist leider alles nicht ganz gut formuliert. Habe das Theater mit meiner Graka durch. Der Händler hat 3 Versuche den Defekt zu beheben ist nicht korrekt. Es muss genau 3 mal wirklich repariert worden sein, wegen 3 verschiedenen Defekten. Ich führe das mal am Beispiel aus:

MediaMarkt schickt ein wegen defekten Lautsprecher. Danach geht der wieder. Somit wäre Mängel 1: Lautsprecher und hier ist eine Reparatur erfolgt. Also fehlen dir noch 2 Mängel und 2 Reparaturen.

Nun sagst du USB-Buchse und MediaMarkt schickt nochmals ein. Also ist erstmals Mängel 2 festzuhalten USB-Buchse. Jetzt hast du ein Gerät mit dem selben Mängel wieder bekommen. ich SCHÄTZE (!!!) der Hersteller hat den Defekt nicht repariert. Somit zählt der Versuch gar nicht. Er zählt erst, wenn das Gerät wirklich repariert und der Mängel festgestellt wurde.

2x wegen dem selben Mängel einschicken ist nicht zwangsläufig 2x repariert.

Erst wenn der Mängel behoben wurde, hat MediaMarkt den 2 Reparaturversuch gehabt.

Nun gibt es einige Besonderheiten:

1. Wenn du mehrmals wegen dem gleichen Mängel einschickst und der Hersteller nichts findet. Kann der Hersteller die Annahme verweigern.

2. Solltest du mehrmals wegen dem gleichen Mängel einschicken, aber der Fehler wurde erst später bestätigt (da bei den ersten Malen nicht gefunden) ist das nicht so wie oben erklärt automatisch nur 1 Reparaturversuch. DU musst nachweisen, dass der Fehler wirklich schon bei den Versuchen vorher existiert hat (Bild, Freund, Video), dann zählen die Versuche mit. Das ist aber etwas schwierig und die Konzerne stellen sich dort gerne quer.

Sollten wirklich 3 Reparaturen aufgrund 3 anderer Mängel passiert sein. Kannst du Nachbesserung geltend machen. Und nicht wie erzählt auf einen Zeitwert, nein auf den Kaufpreis.
 
Was ist das denn für eine Aussage? Meinst Du das sie jedesmal einen neuen Fehler einbauen können um unendlich viele Reperaturmöglichkeiten zu haben? Es ist ja jedesmal ein neuer..

3x Reperatur, danach gibts Geld zurück.
 
Hallo h3@d1355_h0r53

Ich hab mal beim MM (11 Monate) gearbeitet und das mit dem Geld/Gutschrift geht erst nach der dritten versuchten Reparatur. Also meines wissen haben die Kunden, fast egal wie alt das Gerät war (natürlich in den 2 Jahren Garantie) ihr komplettes Geld zurück erhalten. Vorausgesetzt das Gerät existiert noch, wo ich mir bei deinem Gerät sehr sicher bin! :)

Das mit Polizei/Anwalt hilft nicht wirklich! So war's bei meinem MM! :-(

Das problem mit dem Handyvertrag muss der MM mit dem Provider klären! Wenn du deine Karte in keinem anderen Handy hattest, ist das mit der Gutschrift kein Problem! Rücktritt vom Vertrag ist in den meisten MM-Fällen nicht möglich! Ist ne miese Aktion von Debitel, was auch ein Grund von vielen war warum ich dort nicht mehr bin!

Gruß :-)
 
Nein falsch verstanden. Aber 3x wegen dem gleichen Mängel zählt nicht als 3x repariert. Erst wenn wirklich nachgebessert wurde. Also nicht unendliche viele Fehler MAXIMAL 3.
 
Habs ohne Vertrag gekauft, also nur Telefon ohne Branding oder Vertrag.
Bei der Reparatur des Hörersprechers haben sie ein Bauteil ausgewechselt (hab ich schriftlich), allerdings haben sie da auch den Rest kaputtgemacht was ja mehrere Mängel darstellt und nicht nur einen. Dann, da sie es kaputtgemacht haben, war bei der nächsten Reparatur nichts repariert, sehr wohl stand aber auf dem Zettel, dass ein mechanisches Bauteil gewechselt wurde.

Naja, musste mich abreagieren nachdem ich in dem Kackladen war. Übrigens, kauft nie ein Motorola DEFY und wenn ihr "datrepair" hört, lauft in die entgegengesetzte Richtung schnell davon. Ist ein Failunternehmen :)
 
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h3@d1355_h0r53 schrieb:
Also ich hab ja schon die Frist mündlich ausgeprochen vor gut einer Woche, dass falls es nicht repariert wird ich zurücktrete. Schriftlich muss sie meines Wissens nach nicht sein, aber wäre natürlich besser als Nachweis.

Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt (regelmäßig nach dem zweiten gescheiterten Nachbesserungsversuch) ist für einen Rücktritt keine Fristsetzung mehr erforderlich.
 
Und das war beileibe nicht die einzige unzutreffende Aussage in diesem Thread...
 
^^ vielleicht laesst du uns an deinem wissen teilhaben? denn wenn ich mir §440 BGB anschaue hat motzfrosch recht...
 
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Mit dem BGB habt ihr Recht, TE kann nachweisen das er innerhalb der Gewährleistung mehrere Mängel hatte, deswegen Reparaturberichte aufbewahren. Schriftlich Frist setzen das der Mangel innerhalb von 14 Tagen behoben sein muß, das ist eine angemessene Frist.
Zentrale anschreiben das du unzufrieden bist.

Auf Media Markt schimpfen kannst du, aber die Reparatur versaut hat die Hersteller Werkstatt, und nicht der Media Markt.

Auch wenn hier immer über Gewährleistung geredet wird, das beeindruckt niemanden, dein Recht solltest du entweder einklagen, oder Methode b) jemanden der etwas zu kamellen hat entscheiden lassen, und das ist immer der Geschäftsführer.

Ich würde die Reparatur abwarten, vieleicht bieten sie dir doch eine Gutschrift an oder reparieren das Gerät so das es wieder funktioniert.

Und Polizei, naja. Einerseits wissen die über Recht teilweise ganz gut Bescheid, zusätzlich fühl ich mich wie betrogen, d.h. evtl. könnten die vor Ort einen Betrug feststellen ;)

Das ist das beste was ich in den letzten Jahren gelesen habe, eine absolute Traumvorstellung.
 
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wamp schrieb:
^^ vielleicht laesst du uns an deinem wissen teilhaben? denn wenn ich mir §440 BGB anschaue hat motzfrosch recht...

Mein Beitrag bezog sich auf den Unsinn, der vorher gepostet wurde, motzfroschs Richtigstellung ist eine der wenigen zutreffenden Aussagen hier im Thread.
 
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