Handyvertrag aus einem Geschäft kündbar ?

Revan335

Commander
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Hallo,

eine Bekannte hat diese Woche einen Handyvertrag in einem Shop abgeschlossen und möchte wieder da raus.

Geht das, die 14 Tage des Fernabsatzgesetzes gelten ja für Geschäfte nicht ?


Was mich nämlich wundert ist, dass auf den Unterlagen die sie bekommen hat, keine Unterschrift und ein anderes Handy vorhanden ist, als sie wollte/bekommen hat.


Danke schon mal für Eure Hilfe.

Gruß

Revan335
 
Hallo, in Foren darf keine Rechtsberatung durchgeführt werden!

Aber Handyverträge im Geschäft zählen nicht in das FERNabsatzgesetz.

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

Hätte sie es per Telefon abgeschlossen sähe die Sache anders aus. Am Ende sollte man zu seinen Entscheidungen stehen..... auch wenn sie sich jetzt ärgert.....
 
Wo wurde das in dem Thread gemacht? Lies ihn mal bis zum Ende.

Der erste Satz im letzten Posting:

Also den Vertrag haben sie nicht zurück genommen.

Du kannst nur auf Kulanz hoffen. Und was bedeutet das, sie hat ein anderes Telefon bekommen, als vereinbart? Wenn man im Laden ein Handyvertrag abschließt, dann bekommt man den Vertrag auch selbst in die Hand. Und was da drin steht, sollte mit dem übereinstimmen, was man dann am Ende auch bekommt.
 
Im Vertrag steht ein S4.
Der Verkäufer sagte, dass wäre egal.

Gewollt und Bekommen hat sie ein S3.

Dann hoffen wir auf die Kulanz.
 
Revan335 schrieb:
hoffen wir auf die Kulanz.

Wird nicht passieren weil deren Bezahlung auch über die Provision läuft ;) , wer verschenkt schon sein schon verdientes Geld ... nur weil jemand mal wieder nicht vorher nachdenkt.
 
du musst nicht auf kulanz hoffen.
im vertrag steht s4? dann hast du ein s4 zu bekommen sonst ist der vertrag nicht gültig!
mit anwalt beim telefonanbieter "drohen" das der vertrag eingehalten wird sonst wirst du es deinem anwalt übergeben der dann kündigt.
 
alffrommars schrieb:
du musst nicht auf kulanz hoffen.
im vertrag steht s4? dann hast du ein s4 zu bekommen sonst ist der vertrag nicht gültig!
mit anwalt beim telefonanbieter "drohen" das der vertrag eingehalten wird sonst wirst du es deinem anwalt übergeben der dann kündigt.

Quatsch, natürlich kann der Verkäufer hier nachbessern. Ist das Handy überhaupt Bestandteil des Vertrages über die Bereitstellung der Dienstleistung?
Im übrigen lacht mittlerweile selbst der letzte Hotline Agent über die Drohung mit dem Anwalt.
 
natürlich wird er nachbessern wenn man mit kündigung wegen nichterfüllung "droht". das sagt man auch keinem callcenter mitarbeiter sondern an der richtigen stelle wo es auch wirkt.

so war es bei mir mit vodafone auch als sie mehr abgebucht haben als vertraglich vereinbart.

die wissen dann schon das sie den kürzeren ziehn würden und handeln dann auch und vertrösten nicht wie zuvor immer geschen.
 
Ja, immer schön mit dem Anwalt drohen.

Wird aber schwierig hier, der Vertrag sah ein S4 vor, der Kunde wollte, warum auch immer, ein S3. Zum einen war es sein Wunsch, zum anderen ist das S4 höherwertiger.
 
der Kunde wollte, warum auch immer, ein S3.
Was er ja auch bekommen hat. Wenn der Verkäufer nun den Vertrag abgeschlossen hat und das Handy am Lager hatte, hat er das rausgegeben und vom Vermittler dafür dann eben ein S4 für den Bestand bekommen. Der Handykaufvertrag hat bestimmt nichts mit dem Simkartenvertrag beim Mobilanbieter zu tun, sind bestimmt 2 paar Schuhe?
 
Nun, sie hat ein S3 gewollt und auch ein S3 bekommen, soweit ich das in den Posts gelesen habe.

Und warum will sie jetzt aus dem Vertrag? Sei doch ehrlich, dass im Vertrag S4 steht, was durchaus auch ein "Tippfehler" sein kann, das ist doch nur ein Vorwand
 
Du hast geschrieben:

eine Bekannte hat diese Woche einen Handyvertrag in einem Shop abgeschlossen und möchte wieder da raus.

Geht das, die 14 Tage des Fernabsatzgesetzes gelten ja für Geschäfte nicht ?


Was mich nämlich wundert ist, dass auf den Unterlagen die sie bekommen hat, keine Unterschrift und ein anderes Handy vorhanden ist, als sie wollte/bekommen hat.

Das (angeblich) falsch eingetragene Handy, dass sie ja auch gar nicht wollte, kann wohl kaum der Grund dafür sein, dass sie aus dem Vertrag möchte.
 
Verträge sind keine Schuhe, Klamotten oder tolle Schnäppchen, die im dunklen Schrank verschwinden.
Verträge sind keine Konsumware, sondern laufende Verpflichtungen.

Bleibt nur Kulanz, außer der Händler hat sie mit Vorteilen überredet und den Vertrag eher aufgezwungen.
Für bessere Kulanzchancen sollte sie aber das S3 nicht benutzt haben und insgesamt den Vertrag als vorschnelles Eigenverschulden ansehen. Ein guter Händler sollte sie hier wieder los binden.

Es gilt vor Vertragsabschluss noch mal frische Luft zu schnappen und den Sauerstoff für die Notwendigkeiten der Gedankengänge aufzuwenden.
 
Was mich nämlich wundert ist, dass auf den Unterlagen die sie bekommen hat, keine Unterschrift und ein anderes Handy vorhanden ist, als sie wollte/bekommen hat.

Die Unterschrift ist auf dem Original vorhanden. Der Rest ist eine Kopie für den Kunden.

Hallo, in Foren darf keine Rechtsberatung durchgeführt werden!

Ich denke schon, dass wir das dürfen... Allerdings haben wir reell keine Ahnung von diesem Thema.

Quatsch, natürlich kann der Verkäufer hier nachbessern. Ist das Handy überhaupt Bestandteil des Vertrages über die Bereitstellung der Dienstleistung?

Ein Händler kann nicht durch ein anderes Modell nachbessern.

Warum wird eigentlich über einen Link diskutiert, der rein gar nichts mit dem Thema vom TE zu tun hat? Wenn das Modell mit dem Kaufvertrag/mit der Absprache nicht übereinstimmt, ist auch kein Vertrag zustande gekommen. Wenn ich einen Audi kaufe, muss ich mich doch nicht mit einem Polo zufrieden geben, oder?!?

Das Thema ist mit dem Anbieter zur klären!
 
Zuletzt bearbeitet:
@hardwaremensch

Der Grund ist, dass der Verkäufer nachdem er den alten Vertrag/Konditionen gesehen hat sie dazu überredet hat einen "besseren" Vertrag zu machen.

@nobodo

Eine Kopie ist für mich ein Duplikat des Originals und da gehört auch die Unterschrift... drauf.

Das habe ich mir nämlich auch schon gedacht, dass aufgrund dieses Fehlers kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
 
Eine Kopie ist für mich ein Duplikat des Originals und da gehört auch die Unterschrift... drauf.

Diese Aussage teile ich zwar nicht, aber ich gebe Dir gute Chancen, den Vertrag anzufechten (Ein wichtiger Begriff).

(Sorry, ich muss ins Bett)
 
nobodo schrieb:
... Allerdings haben wir reell keine Ahnung von diesem Thema.

...Das Thema ist mit dem Anbieter zur klären!

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Bitte wende dich an den Anbieter, konstatiere hierzu einen RA oder wende dich an die Verbraucherzentrale.

Irgendwelche Meinungen helfen hier nicht weiter.
 
Nun ja, es ist keine Meinung, sondern eine feststehende Tatsache, dass das 14-tägige Widerrufsrecht nur für Geschäfte gilt die nach dem Fernabgabegesetz geschlossen wurden, und nicht für Käufe/Verträge im Laden/Geschäft. Sie hat den Vertrag unterschrieben und damit abgeschlossen. Wenn sie aus dem Vertrag entlassen wird, dann nur und ausschließlich auf Kulanz.

@Revan335:

Soso, hat er sie überredet? Dann frage ich dich ganz direkt: Wenn ich mit meinem Vertrag zufrieden bin und nicht im Geringsten die Absicht habe ihn zu wechseln, denn so stellst du das ja gerade hin, was zum Geier habe ich dann in einem Telekommunikationsladen zu suchen? Warum schalte ich einen Verkäufer ein und lasse ihn meine bisherigen Vertragskonditionen prüfen?

Komisch, dass in solchen Fällen immer der Verkäufer Mist baut und der nur zufällig anwesende Kunde absolut unschuldig an der ganzen Sache ist
 
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