Seiyaru2208
Captain
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Hardwaremensch schrieb:Nun ja, es ist keine Meinung, sondern eine feststehende Tatsache, dass das 14-tägige Widerrufsrecht nur für Geschäfte gilt die nach dem Fernabgabegesetz geschlossen wurden, und nicht für Käufe/Verträge im Laden/Geschäft. Sie hat den Vertrag unterschrieben und damit abgeschlossen. Wenn sie aus dem Vertrag entlassen wird, dann nur und ausschließlich auf Kulanz.
@Revan335:
Soso, hat er sie überredet? Dann frage ich dich ganz direkt: Wenn ich mit meinem Vertrag zufrieden bin und nicht im Geringsten die Absicht habe ihn zu wechseln, denn so stellst du das ja gerade hin, was zum Geier habe ich dann in einem Telekommunikationsladen zu suchen? Warum schalte ich einen Verkäufer ein und lasse ihn meine bisherigen Vertragskonditionen prüfen?
Komisch, dass in solchen Fällen immer der Verkäufer Mist baut und der nur zufällig anwesende Kunde absolut unschuldig an der ganzen Sache ist
Muss dir zustimmen, jedes mal ist es der böse Verkäufer.... Hier wird wieder versucht das der Kunde keine Ahnung hat und bedrängt wurde deine Willenserklärung abzugeben. Einerseits ein mündiger Kunde sein wollen aber wenn es ein passt wieder auf unwissend usw. tun...... Das nervt aber das gleiche ist doch auch in Arbeitswelt immer ist es der Arbeitgeber nie der arme unwissende und schützenswerte Arbeitnehmer.