Hardware löschen vor Weitergabe an Mitarbeiter

Ein Überschreiben reicht übrigens auch bei rotierenden Festplatten nicht aus. Das Defektmanagement kann Sektoren ausblenden, auf die mit üblichen Betriebssystemmitteln nicht mehr zugegriffen werden kann, aber die prinzipiell noch wiederherstellbare Daten enthalten können.

Vertrauliche Daten sollten also gar nicht erst unverschlüsselt auf die Festplatte geschrieben werden, wenn man sie später noch weitergeben will.
nosti schrieb:
kann es gut sein, dass der Mitarbeiter den Differenzbetrag versteuern darf.
Was die steuerliche Seite angeht ist in der Tat eine leihweise Überlassung für alle Beteiligten günstiger. Eine Schenkung würde als Sachbezug der Lohnsteuer unterliegen. Diese kann jedoch vom Arbeitgeber pauschal abgeführt werden (§ 40(2) 1 5. EStG)
 
Zurück
Oben