Headset defekt (Bruch) - Gewährleistungsfall?

Feranor

Ensign
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Ahoihoi,

Ich habe vor etwas weniger als 2 Jahren ein Headset bei Mindfactory gekauft. Scheinbar hält der verwendete Kunststoff nur 2 Jahre, jedenfalls sind relativ zeitgleich ohne außergewöhnliche Belastung sowohl ein Stück der Mikrofonverkleidung als auch einer der beiden Bügel durchgebrochen.

Der Fall liegt noch innerhalb der Gewährleistungsfrist... allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dadurch so etwas auch abgedeckt wird. Kennt sich da jemand genauer aus?
 
Bei Gewährleistung über der 6 Monatsfrist musst du beweisen das dieser Mangel schon zum Auslieferungszeitpunkt bestanden hat. Das wird dir denke ich mal unmöglich sein. Da ein Bruch (sofern er nicht bei Auslieferung da ist... dann fällt das aber nicht erst nach fast 2 Jahren auf) in Normalfall immer Abnutzung ist, wirst du ziemlich sicher keine Chance haben.

Soweit das rechtliche... die Kulanzlösung, falls es eine gibt, kann dir nur Mindfactory sagen.
 
Meine Skullcandies, die bekanntlich weniger stabil sind, bekam ich jedesmal das geld von amazon zurück... warum bei mindfactory nicht auch...
 
Um welche Kopfhörer handelt es sich?
Preis?
Hersteller?
 
Feranor, lass mich raten: Speedlink Medusa.
In dem Fall würd ich die definitiv reklamieren, aus Prinzip. Mindfactory dürfte wahrscheinlich da mit dem Kulanz-Argument reagieren und dir die RMA zusagen, die Teile dann zum Hersteller schicken.
 
Wenn du noch Garantie hast, würd Ich mir den Weg zum Verkäufer spären und gleich beim Hersteller Ansprüche anmelden.
 
Visceroid schrieb:
Bei Gewährleistung über der 6 Monatsfrist musst du beweisen das dieser Mangel schon zum Auslieferungszeitpunkt bestanden hat. Das wird dir denke ich mal unmöglich sein.

Aber auch nur wenn der Händler drauf pocht. Ich kenn keinen Händler, der das bisher verlangt hat...

Was manche Leute immer auf der Beweisumkehrlast herum reiten... :rolleyes:
 
@Falcon: Du hast meinen Post aber schon fertig gelesen, oder?
Deswegen sage ich ja auch das rechtliche... ob ein Händler nun kulant ist und nicht darauf besteht oder doch kann dir hier im Forum so oder so niemand sagen.

Bei mir war es so das es bei einem Kunden gegangen ist, beim nächsten nicht, einfach nur weil manche Typen keine Erziehung haben und nicht freundlich bleiben können. Weiters hängt das auch von der Kulanz des Zulieferers ab. Wenn der Kulant ist, kann es dem Händler mehr oder minder egal sein und er wird eher was umtauschen, wenn dein Zulieferer beinhart ist, wird der Händler eher weniger umtauschen da er die Kosten selbst tragen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sublogics schrieb:
Feranor, lass mich raten: Speedlink Medusa.
In dem Fall würd ich die definitiv reklamieren, aus Prinzip. Mindfactory dürfte wahrscheinlich da mit dem Kulanz-Argument reagieren und dir die RMA zusagen, die Teile dann zum Hersteller schicken.

Nicht ganz, ist ein Plantronics Gamecom 777.
 
Das hat nichts mit Kulanz zu tun. Der Händler ist innerhalb der zwei Jahre verpflichtet, das Gerät um zu tauschen. Er kann auf die Beweisumkehr pochen, wenn er der Meinung ist, dass das Eigenverschulden war... Aber das ist keinesfalls die Regel. Und wenn ein Unabhängiger Gutachter sagt, dass kein Eigenverschulden vorliegt, muss er trotzdem tauschen. So einfach ist das.
 
Falcon schrieb:
Das hat nichts mit Kulanz zu tun. Der Händler ist innerhalb der zwei Jahre verpflichtet, das Gerät um zu tauschen. Er kann auf die Beweisumkehr pochen, wenn er der Meinung ist, dass das Eigenverschulden war... Aber das ist keinesfalls die Regel. Und wenn ein Unabhängiger Gutachter sagt, dass kein Eigenverschulden vorliegt, muss er trotzdem tauschen. So einfach ist das.

Wer bezahlt hier den Gutachter .:rolleyes:

Die alte Regelung der Garantie / Gewährleistung von 6 Monaten aus Sicht der Händler hat auch heute nichts an Gültigkeit verloren . Alles andere ist Geschwätz , was nur theoretisch an die Bestimmungen der EU angepasst wurde !

Um es noch mal deutlich zu machen = Gewährleistung bietet der Händler . Garantie der Hersteller !

Wobei diese noch eingeschränkt werden kann . Wenn der Hersteller z.B. ( Denon ) diese auf den Käufer begrenzt . Bei einem Weiterverkauf erlischt diese .
 
Falcon schrieb:
Das hat nichts mit Kulanz zu tun. Der Händler ist innerhalb der zwei Jahre verpflichtet, das Gerät um zu tauschen.
Falsch. Der Händler ist verpflichtet zu tauschen wenn der Kunde beweisen kann das der Mangel bereits zum Auslieferungszeitpunkt bestanden hat. Kann der Kunde das nicht muss der Händler genau gar nichts. Die meisten Händler machen es trotzdem weil es bei den meisten Artikeln den Aufwand nicht lohnt länger als 5 Minuten mit einem Kunden zu diskutieren.

Genau Leuten wie dir habe ich als Verkäufer das leben schwer gemacht. Wenn du mir mit solchen Argumenten kommst läufst du in eine Wand.
Wenn du den Gutachter (hahaha) bezahlen willst, nur zu ich besorge mir einfach ebenfalls einen der das Gegenteil bestätigt (passiert ja nie so etwas!) und dann geht das ganze wegen Kopfhörern im Wert von 50€ vor Gericht. Im unterschied zu dir kann ich mir als Händler dass auch leisten.
Klar wird der Kunde dass Bezahlen, der Händler sitzt nach Beweislastumkehr immer am längeren Ast.

Es mag zwar sein das du nie mehr bei diesem Händler einkaufst aber Kunden wie diese bringen außer Stress und kosten so oder so nichts.

PS: Versteh das nicht falsch, ich bin persönlich sehr kulant, aber wenn Leute ins Geschäft spazieren und mit Anwalt drohen bevor du überhaupt was sagen darfst, dann ist der Ofen auch schon aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Visceroid

Kann es nicht besser Beschreiben, bei so manchen Kunden kann man echt nur den Kopf schütteln..

@ TE

Was ich auch immer gemacht hab, und m.E. der beste Weg bei solchen Sachen ist - nimm am besten direkten Kontakt mit dem Hersteller auf - die sind da meist SEHR Kulant.
Hatte bei meiner externen WD Festplatte beim Umzug das Netzteil verloren, mit WD-Support Kontakt aufgenommen, Seriennummer per Mail geschickt, innerhalb von 2 Wochen ein nagelneues Netzteil per Post zugesendet bekommen, und das Versandkostenfrei.

Der Händler selber kann auch nichts anderes machen, und mit ein wenig süßholzraspeln im Mail oder am Telefon bekommst du sicher ein neues..

Versuchs einfach mal, mit etwas Glück bekommst du ein neues HS zum Nulltarif, ganz ohne Streit/Anwalt/Gericht etc. und kostet dich in der Regel nicht mal 10 Minuten Zeit.
 
Visceroid schrieb:
Genau Leuten wie dir habe ich als Verkäufer das leben schwer gemacht.

"Leuten wie mir" ganz sicherlich nicht. Erstens bin ich wie gesagt selber in dem Bereich tätig (Aber eben B2B, nicht B2C) und zweitens bestelle ich persönlich entweder über meinen eigenen Laden (Also von den Großhändlern) oder nur bei Läden mit gutem, kulantem Kunden-Support. Auf Stress mit Händlern wie Dir habe ich keine Lust.
 
Danke soweit, der Mensch am Telefon meinte, ich soll's einfach mal Retour schicken, hab ich auch dann prompt getan. Mal abwarten.
 
Feranor schrieb:
Danke soweit, der Mensch am Telefon meinte, ich soll's einfach mal Retour schicken, hab ich auch dann prompt getan. Mal abwarten.

Na siehst du, das klingt doch mal nicht ganz so schlecht..
Sag uns dann doch bitte bescheid, was denn nun rausgekommen ist, wenn du bescheid weist.
 
proud2b schrieb:
Na siehst du, das klingt doch mal nicht ganz so schlecht..
Sag uns dann doch bitte bescheid, was denn nun rausgekommen ist, wenn du bescheid weist.

Vor ein paar Tagen kam ein Paket von Mindfactory, darin war dasselbe Headset, das ich eingeschickt hatte, und zwar ungeöffnet (hatte die etwas störrige Originalverpackung mit einem Streifen Paketklebeband verschlossen, der ist unversehrt). Leider pochen sie doch auf die Beweislastumkehr.

Außerdem kam noch eine Mail, ob ich mit meiner "Bestellung" denn zufrieden sei. Adding insult to injury? :D
 
Falcon schrieb:
Das hat nichts mit Kulanz zu tun. Der Händler ist innerhalb der zwei Jahre verpflichtet, das Gerät um zu tauschen.


Das ist mit verlaub absoluter Unfug. Der Händler ist überhaupt nicht verpflichtet innerhalb der 2 Jahre zu tauschen. Lies mal genauer das BGB durch, speziell §439.
 
Ja, lies halt selbst. 2 Jahre Gewährleistung, die der Händler leisten muss. Es gibt lediglich die Beweislastumkehr.
 
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