Headset defekt (Bruch) - Gewährleistungsfall?

Richtig, effektiv sind es 6 Monate. Danach ist die Beweislastumkehr, und dann hat kein Kunde der Welt eine Chance da der Kunde nicht nachweisen kann das der Defekt von Anfang an da war. Nur weil die Firmen aus Kulanz sowas machen, müssen sie dies gesetzlich noch lange nicht. ^^
 
Falcon schrieb:
Ja, lies halt selbst. 2 Jahre Gewährleistung, die der Händler leisten muss.
Nur dass dies ausschließlich Defekte abdeckt, die schon vor bzw. beim Kauf des Produkts vorhanden sind/waren.
Wie schon gesagt wurde. Effektiv hast du nur 6 Monate Händler-"Garantie" (doch auch hier kann das in die Hose gehen, wenn er dir nachweisen kann, dass der Defekt erst nach dem Kauf entstanden ist).
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrektur)
Feranor schrieb:
Vor ein paar Tagen kam ein Paket von Mindfactory, darin war dasselbe Headset, das ich eingeschickt hatte, und zwar ungeöffnet (hatte die etwas störrige Originalverpackung mit einem Streifen Paketklebeband verschlossen, der ist unversehrt). Leider pochen sie doch auf die Beweislastumkehr.
...[/i]? :D

Visceroid hat eigentlich alles korrekt erläutert. Der Zwischenhändler/Hersteller hat eine Bearbeitung abgelehnt, daher hast du das Headset ungeöffnet wieder bekommen. Versuch es nun direkt über den Hersteller. :)
 
Und ich kann es nur zum x-ten mal wiederholen: In der Praxis hat die Beweislastumkehr kaum Relevanz. Warum einige hier im Forum immer wieder drauf rum reiten ist mir schleierhaft...
 
Nein, mir ist schleierhaft wie du die Kulanz vieler Händler als "normal" hinstellen kannst. Und ich kenne Fälle wo der Händler auf die Beweislastumkehr bestanden hat. Nur weil du meinst so soll es nicht sein ist es noch nicht immer so.

Du solltest einfach lernen die Finger still zu halten wenn du zum Topic nichts korrektes sagen kannst bzw. keine Ahnungn hast.
 
Nicht korrekt? Ich wüsste nicht, wo ich irgendwas unkorrektes geschrieben hätte. Und wie oft soll eigentlich hier das noch durchgekaut werden? Wenn der Händler auf Beweislastumkehr besteht, dann kann er auch ein Gutachten haben, wenn er will.
 
Na dann versuch das mal mit nem Gutachten. Du machst dich lächerlich. Ich klink mich hier aus, hat keinen Sinn.
 
Den Gutachter bezahlt natürlich der Kunde. Ob es sinnvoll ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier. Wie hier im Thread wegen eines Streitwertes von 50€ einen Gutachter zu beauftragen wäre reichlich Sinnfrei. Geht es aber um mehrere Tausend Euro Streitwert macht es wiederum durchaus Sinn.
 
Immer wieder viel Lärm um nichts ;)

Generell versuchen wir auch innerhalb der 2 Jahre alles, um den Kunden zufrieden zu stellen. Sofern weder Distributoren oder Hersteller einem hier Knüppel zwischen die Beine werfen, ist das auch ohne Probleme möglich.

Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Händler dort mit großem Aufwand und vor allem einer großen zeitlichen Verzögerung in der Abwicklung behindert wird. Dann, und nur dann, weisen wir auf die Beweislastumkehr hin (aus rein rechltichen und informellen Gründen) und empfehlen eine Abwicklung direkt mit dem Hersteller.

Oft hat der Endkunde dem Hersteller gegenüber viel mehr Rechte als der Händler - und das allein resultierend aus den Garantieleistungen. Hier macht dann durchaus Sinn eine Abwicklung direkt mit dem Hersteller anzustreben. Von der Mindfacotry AG gibt es dafür sogar noch einen Bonus, wenn man sich dazu entscheidet ;)
 
Sag ich ja... Aber hauptsache, man weiß es wieder alles besser... :rolleyes:
 
Was hast du erwartet... das Mindfactory hier (ich glaube noch nicht einmal das es sich um einen MF Mitarbeiter handelt) schreibt das sie im Recht sind und die Kunden gerne Klagen können bzw. ein Gutachten erstellen lassen können? Denkst du allen ernstes MF wird hier die Hose runterlassen und sich selber Diskreditieren mit Aussagen wie es Real abläuft und nicht wie es theoretisch laufen sollte? Wenn man das glaubt ist man schlicht und einfach "naiv".
 
Atholon schrieb:
Hier macht dann durchaus Sinn eine Abwicklung direkt mit dem Hersteller anzustreben. Von der Mindfacotry AG gibt es dafür sogar noch einen Bonus, wenn man sich dazu entscheidet ;)

Das macht für den Kunden innerhalb des Gewährleistungszeitraumes des Händlers keinen Sinn, denn damit kann sich der Händler jeglicher Gewährleistungspflichten entledigen.
Für die vom Hersteller im Rahmen der Herstellergarantie ausgetauschten oder reparierten Ware muss der Händler nämlich nicht mehr gewährleisten.
 
Allerdings schrieb ich bereits, dass wir auch gerade nach der Beweislastumkehr auf den Hersteller verweisen, wenn eine Abwicklung über die Mindfactory zeitintensiv oder nicht machbar ist.

Damit ist das Argument als solches fast entkräftet ;)
 
Ihr könntet euch ja noch ewig hier streiten man man man ;)

Ihr müsst doch unterscheiden zwischen dem was ein händler verlangen KANN und DARF
und dem was er letztendlich macht.
Es gibt Fälle wo die Händler einfach alles schnell abwickeln weil es sich nicht lohnt irgendwelche diskussionen zu führen und es gibt fälle in denen sie einen höheren aufwand bzw höhere eigenkosten evtl haben wenn die reklamation eig nicht richtig ist (eben zB aus eigenverschulden) und dann kommen die einem halt mit der beweislastumkehr sowie hier in dem thread halt.

wenn welche von euch es mal so und mal anders erlebt haben ist es doch gut und es hat sich gegessen....
ich hab auch letztens ein problem bei thomann gehabt, eingeschickt --> war wohl kein mangel angeblich, wollts zurückgeben obwohl die frist eigentlich abgelaufen war und die habens trotzdem genommen obwohl die hätten sagen können "leck uns am po die frist ist vorüber", dann war das halt ne kulanzleistung die denen nix ausgemacht hat und fertig. wenn die dadurch jetzt erheblichen stress mit dem hersteller hätten dann hätten die es garantiert nicht einfach zurückgenommen
 
Interessant... MF will das man über den Hersteller abwickelt... mit einem Bonus von 10,-€. Nur das der Kunde z.b. ein Recht hat, das in den ersten 6 Monaten die Ware bei einem Defekt vom Händler getauscht werden muss. Mit dieser Option sagt man den Kunden natürlich nicht das wenn man eeine Reperatur in die Wege leitet dieser Austausch nicht mehr gemacht werden muss. Das ist der wahre Grund für die 10,- Aktion!

Innerhalb der ersten 6 Monate muss sich der Kunde nicht auf Reperaturen einlassen! Nunja... nach dem Datenskandal und wie MF damit umgegangen ist will ich kein Kunde mehr bei MF sein. Diese Blenderei hier nun ist ja der Gipfel.
 
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