Gewährleistung/Garantie

Knuckles

Lieutenant
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Apr. 2008
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519
Hi,

mir ist vor kurzem der PCIe Slot meines Mainboard kaputt gegangen. Das Board wurde bei Planet4one bestellt.

Den habe ich eine Mail geschickt, wie ich denn reklamieren soll. Die schrieben mir dann nur, nach 6 Monaten seien sie nicht mehr zuständig außer man bringt einen Beweis das der Schaden schon von anfang an vorhanden war...

Und wie bitte soll das gehen? Und was ist mit der Garantie die auf solchen Produkten ist? Hat man nicht mindestens 2 Jahre Garantie überall auf seine Produkte???

Wäre Top wenn mich mal hier einer aufklärt. Weil ich definitiv nischt dafür kann, wenn der PCIe Slot aufeinmal nicht mehr richtig funktioniert.

mfg Knuckles
 
Hi,

schneller geht's wahrscheinlich sowieso, wenn du nicht den Händler, sondern den Hersteller direkt kontaktierst.

Versuch das doch einfach :)

VG,
Mad
 
Die ersten sechs Monate muss der Händler/Hersteller beweisen das der Fehler nicht bei ihm liegt. Dannach musst du beweisen das du nicht an dem Schaden schuld bist und es ein garantie fall ist.

Meld dich am besten beim Hersteller
 
jepp, nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr, d.h. du musst nachweisen können, dass der Fehler schon bei Kauf bestanden hat, also vor "Gefahrenübergang". Das wird als "Sachmangel" bezeichnet. In der Regel kannst du das nicht, d.h. du kannst dich an den Hersteller direkt wenden. Garantie ist freiwillig! Gewährleistung kannst du in Anspruch nehmen, was nicht heißt das du für eine Reparatur nichts zahlen musst. Das erfolgt evtl. auf Kulanz wenn du Glück hast.
 
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Geht's um das Sapphire Board aus deiner Signatur? Wenn ja, dann haste eher schlechte Karten, wenn dein Händler dir das Board nicht tauscht oder repariert. Sapphire gewährt nämlich keine Garantie auf seine Produkte:

Sapphire schrieb:
SAPPHIRE bietet auf alle Produkte eine 2 jährige Gewährleistung ab dem Kaufdatum. Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an Ihren Händler oder Distributor.
 
Hat man dann beim Hersteller eine Garantie?
 
der_henk hat das schon beantwortet: bei Sapphire hast du keine Garantie, du kannst es aber "reparieren" lassen (mit Kosten verbunden) und das läuft über deinen Händler, aber umtauschen wird er es dir nicht wollen. ;)
 
Hat man dann beim Hersteller eine Garantie?

Nein, bei Sapphire leider nicht, wie ich weiter oben schon geschrieben habe. Du kannst denen aber trotzdem mal 'ne Mail schicken, schaden kann's ja nicht.

Ich find's aber sowieso 'n starkes Stück, dass der Händler im Voraus jegliche Gewährleistungsansprüche für ungültig erklärt.
Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass die Händler sich die beanstandete Sache erstmal anschauen und dann sagen, ok das Produkt wird repariert/getauscht bzw. bei Selbstverschulden halt nicht.
 
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1. die beweislastumkehr gilt in den ersten 6 monaten @yama45672 ;)
2. muss man im fall einer sachmängelhaftung nicht beweisen, dass es ein garantiefall ist (wie kommt man auf sowas?) @yinj
3. ob und wie lange die garantiezeit ist, wie die bedingungen dafür aussehen und für welche teile die garantie gilt, sieht man in den dem produkt beiliegenden garantiebedingungen. hat man diese nicht mehr hilft es ungemein, wenn man den hersteller kontaktiert oder auf dessen hp nachschaut.
 
@heretic:
1.hast recht, die wirkung ist aber dieselbe ;) die ersten 6 monate -> nachweispflicht händler, danach Kunde
2."im fall einer sachmängelhaftung", woher will man dann wissen das es ein Sachmangel ist? (Vor Kauf bestand). das ist ja "nachweislich" auch wenn man nicht in der nachweispflicht ist!
wenn es dann ein Sachmangel ist, hast du natürlich recht :) aber ohne Händler-/Herstellergarantie sinnlos? ^^

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
 
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Also ja es ist das Sapphire Board. Das heißt dann wohl auf Deutsch, das ich mir ein neues Board kaufen darf?

Und die Gewährleistung kann ich nur nutzen, wenn ich bewiesen hab, das der Defekt schon vor dem Kauf vorhanden war? Wie bitte soll das gehen?

Ich hab jetzt ebenfall Sapphire eine Mail geschrieben und mal angefragt.

Das is doch alles sch***e... Warum wird kann man gestelich nicht festlegen, das man z.B. mindestens 2 Jahre Garantie auf sein produkt geben muss. Nagut aber das gehört nicht zum Thema.
 
Knuckles schrieb:
... Die schrieben mir dann nur, nach 6 Monaten seien sie nicht mehr zuständig...

... sie sind denoch 24 Monate zuständig. Sowas "nach 6 Monaten seien sie nicht mehr zuständig" sollte man einer Verbraucherzentrale melden. Planet4one scheint hier das Gesetz unter laufen zu wollen.
 
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lies doch mal richtig durch, siehe oben

Gewährleistung kannst du in Anspruch nehmen, was nicht heißt das du für eine Reparatur nichts zahlen musst. Das erfolgt evtl. auf Kulanz wenn du Glück hast.

Begriffserläuterung:
uhi da ist jetzt einiges durcheinander gewürfelt - Garantie / Gewährleistung

also Garantie gibts nicht per Gesetz sondern ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und oder Verkäufers.

Gewährleistung muss der Händler 24 Monate gewähren, wobei sich tatsächlich nach 6 Monaten die Beweislast auf den Kunden dreht.

in dem Fall würde auf Gewährleistung versuchen es reparieren zu lassen. Kann mir fast nicht vorstellen das sich der Händler da wirklich quer stellt - zumindest "seriöse" Anbieter machen das nicht.

wenn natürlich ein Schaden durch "runterfallen" oder so festgestellt wird ist klar nix mit Gewährleistung.

Unterm Strich heißt das für Dich: "Reparatur anfragen oder Neukauf" und diesmal von einem Anbieter der 2 Jahre Garantie bietet bitte ;)
 
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nicoc:
Das ist falsch. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung verjähren in Deutschland in 24 Monaten, die Beweislast dafür, dass der Sachmangel bei Gefahrübergang vorlag, trägt der Käufer. Ausnahme ist die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten, die dem TO hier aber nicht weiter hilft.

Selbstverständlich bleibt der Händler zuständig. Aber er ist nur zu irgend einer Leistung verpflichtet, wenn der Käufer o.g. Nachweis erbringen kann. Das wurde hier alles schon richtig geschildert, wieso musst du offensichtlich ohne Hintergrundwissen den anderen widersprechen? Könnte ja richtig sein?
 
Gut dann Danke erstmal für die Antworten.

Und Entschuldigung, das ich nicht gleich alles verstanden hab bzw. Teile überlesen hab. Bin bloß im Moment sehr wütend, dass das so ein Mist ist... Außerdem komm ich nicht so ganz mit, mit diesem Beamtendeutsch, wie Gefahrenübergang oder Beweislastumkehr.

Um es zusammenzufassen, was ihr mir jetzt gesagt habt:

Ich hab keine Grantie auf mein Produkt. Sapphire verweist also bei Reklamtion auf den Händler under Händler verweist auf Sapphire. Wenn ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen will, muss ich beweisen, das nicht ich den Defekt hervorgerufen hab sondern dieser schon vor dem Kauf vorlag.
Gilt die Gewährleistung auch, wenn bewiesen werden kann, das der Defekt durch durch normale Nutzung hervorgerufen wurde.
Wenn die Gewährleistung dann zieht, muss ich also eventeull eine Reperatur bezahlen bzw. wenn ich Glück hab macht Planet4one dies auf Kulanz?

Vlt kann mir jemand noch diese Zusammenfassung bestätigen.
 
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Die Wut kann ich verstehen, besonders bei so einer abfertigenden Antwort deines Händlers.

Frag bei Sapphire an, wo du das Board hinschicken sollst, vielleicht reparieren sie es ja auf Kulanz. Was zu verlieren hast du ja nicht, da es ja kaputt ist. Wenn die es nicht auf Kulanz reparieren, dann sollen die einen Kostenvoranschlag nennen, sodass du dann entscheiden kannst, ob du es reparieren lassen willst.
 
FidelZastro schrieb:
... Selbstverständlich bleibt der Händler zuständig (...)
wieso musst du offensichtlich ohne Hintergrundwissen den anderen widersprechen?..

... es ging mir um nichts anderes als um die Richtungsstellung der Zuständigkeit. Und den Müll im 2. Satz kommentiere ich nicht obwohl mir da etwas der Hut hoch geht. Mal davon abgesehen, dass ich niemand hier im Forum wiederspreche sondern einer Behauptung von planet4.

@Knuckles,

Board zum Händler schicken. Alles weitere wird der klären müssen. Ob er das Board zur Prüfung an Saphire schickt oder wie auch immer. Trotz dem die Frage: ist dir der Slot abgebrochen oder einfach so abgefallen? Im ersten Fall könnte es natürlich ein Schaden sein den du selbst zu verantworten hast.
 
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