Heizungsnotdienst Rechnung anfechten

mynameisrudii schrieb:
Das kommt meines Erachtens doch noch blöder als es offiziell zurückzufordern oder?
Lies Dich doch bitte einmal in das Rechtsinstitut des Werkvertragsrechts ein.

Der § 634 BGB könnte Dir gefallen ... ;);)
 
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latte4711 schrieb:
Warum storniert (holt das Geld zurück) nicht einfach? Wenn ihr Onlinebanking nutzt ist das doch mit ein paar Klicks erledigt.
Selbst bei der Bank sollte es kein Problem sein zu stornieren.

Bei einer Überweisung die man selbststänig getätigt und authorisiert hat mit Pin und TAN? Ich glaube wohl eher nicht! Die Bezahlung erfolgte aus freien Stücken! Da ist nix mit zurück holen.
 
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