Heizungsnotdienst Rechnung anfechten

Wenn kein Rechtsschutz vorhanden, dann würde ich, wie hier schon empfohlen zum Verbraucherschutz gehen, dort bekommt man gegen kleines Geld Hilfe.
 
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mynameisrudii schrieb:
Der Preis für An- und Abfahrt scheint mir exorbitant hoch zu sein.
Die erscheinen mir auch exorbitant hoch zu sein.

Was sagen denn deren AGB zu den Fahrtkosten?

mynameisrudii schrieb:
Da die Fehlerdiagnose falsch war, glaube ich, dass ich den Betrag zurückfordern kann.
Der Auftraggeber, Dein Vater, kann hier, wenn überhaupt, nur zurückfordern.

Wenn die Diagnose falsch war, könnte ein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die Diagnosestellung bestehen.

Gemäß § 631 I BGB schuldet der Auftragnehmer einen konkreten Erfolg.

Gemäß § 280 BGB könnten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

mynameisrudii schrieb:
Ich habe gelesen, dass der ganze Rechnungsbetrag unter Umständen zurückgefordert werden kann. Trifft das zu?
Wenn der gesamte Rechnungsbetrag im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Leistung (falsche Diagnose) gezahlt wurde und keine ordnungsgemäße Leistung erbracht wurde, spricht vieles dafür, dass Dein Vater auch den gesamten Betrag zurückfordern wird können. Voraussetzung ist, dass Deinem Vater ein Schaden entstanden ist.

mynameisrudii schrieb:
Anzumerken ist noch, dass wir leider keine Rechtsschutzversicherung haben.
Die Kosten die Deinem Vater durch die Inanspruchnahme einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes, oder die Verbraucherzentrale entstehen, können bei der Gegenseite als Schadensersatz geltend gemacht werden, weil hier eine Vertragsverletzung vorliegen könnte.

https://www.verbraucherzentrale-baw...nsere-tipps-gegen-unserioese-notdienste-43871
 
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mynameisrudii schrieb:
Ich finde es generell fragwürdig wie sowas überhaupt existieren "darf".

Meine Mutter hat einfach das erste Google-Ergebnis angerufen, was bei "Notdienst Saarland" rauskam. Das muss ja schon vielen Leuten passiert sein, so einzigartig kann das hier ja nicht sein.

Es gibt halt genug die drauf reinfallen (Soll kein Angriff auf deinen Vater sein, bitte nicht falsch verstehen). Sonst würden die das nicht machen.

Das ganze zieht sich durch alle Gewerke. Meist kommen die vorbei und sagen " da muss ein Teil bestellt werden oder die müssen wir mitnehmen (Großgeräte)" Sehr oft sind das auch keine Facharbeiter. Was vllt, bei Hausgeräten nicht ganz so dramatisch ist, kann bie Strom oder Gas schnell gefährlich werden.

Es ist ja auch "gut gemacht". Diese Baukastenseiten (oft überall gleich) vermitteln einen regionalen Charakter, und könnten auch vom Handwerker neben an kommen der sich so eine Seite gebaut hat.

Man fährt halt leider am besten wenn man da lokal bleibt. Die meisten Handwerker haben auch einen Notdienst, das ist meist dann einfach eine Handynummer..

Ansonsten ist das gange vermutlch nicht in den Griff zu bekommen weil es diese Zentralen immer noch gibt. Früher waren die nur auf Schlüsseldienst aus, weil das schnelles Geschäft ist. (Eine nur ins Schloß gefallene Tür hat man in aller Regel in maximal 5 Minuten auf ohne Zerstörung oder größere Aktionen, meist nur 30 Sekunden mit Blechen), und man da keine großartige Ausbildung haben muss.

Der Haken an der Sache sind halt die überteueren Preise und das man nicht weiß woher die Firma die Anfahrt berechnet..
 
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Ist ärgerlich und nervt furchtbar.

Wir sind mal ähnlich auf die Nase gefallen mit einem Schädlingsbekämpfer Notdienst. Gebracht hat es nichts, außer das er viel Geld reicher ist.
 
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@Andy4

Womöglich hat der Sohn zumindest den Teil gehört, den der Vater am Telefon gesagt hat. Auf laut war das Telefon ja vermutlich nicht, das wäre ohne Vorabeinverständnis ggf. strafrechtlich relevant. Aber ich war ja nicht dabei und kann nur mutmaßen.

@Froki

Die AGB werden in solchen Fällen regelmäßig nicht wirksam einbezogen worden sein?

@.one

Alternativ könnte man hier auch prüfen, ob man strafrechtlich gegen das Verhalten vorgehen kann. Sofern das bejaht werden könnte, könnte man womöglich versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Das sollte aber ebenfalls durch einen Rechtsanwalt begleitet werden.

Wie zuvor schon gesagt: Nicht, dass die rechtschaffenden Heizungsmonteure noch selbst zur Polizei gehen, denn die haben ja ggf. nichts zu verlieren, da sie sicherlich integer handeln.
 
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Avatoma schrieb:
Die AGB werden in solchen Fällen regelmäßig nicht wirksam einbezogen worden sein?

Sehe ich auch so.

Aber AGB können auch während eines telefonischen Beratungsgesprächs rechtswirksam einbezogen werden.

Allerdings muss dies transparent und eindeutig geschehen.

Nach Meinung diverser Amtsgerichte reicht es bei telefonischen Vertragsschlüssen zur Einbeziehung von AGB aus, wenn der Kunde im Telefonat darauf hingewiesen wird, wo die AGB, z. B. im Internet, zu finden sind und dass diese gelten.

Der Kunde muss dem Einbezug der AGB aktiv zustimmen, z. B. durch eine ausdrückliche Bestätigung oder durch ein aktives handeln, wie etwa das Akzeptieren eines Angebots.

Der Unternehmer ist für die Einbeziehung der AGB beweispflichtig, was bedeutet, dass er nachweisen muss, dass der Kunde tatsächlich in Kenntnis der AGB war und diesen zugestimmt hat.
 
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Die Kosten für An/Abreise dürfen nicht utopisch sein sonst kann man da schon Geld zurückfordern bspw nach der genannten Verbraucherzentrale. 150€ für die Fehlerdiagnose sehe ich als fair an.
Erfolgsgarantie wurde ja keine vereinbart und ohne Zeugen ist‘s immer 2vs1.

Als Lehrgeld verbuchen und in Zukunft ein paar Stunden frieren/ine RSV abschließen.
Die Speicher sind ja nicht direkt leer
 
Und vllt für die Zukunft einen Wartungsvertrag vor Ort abschließen.

Aber ich heize hier im Winter auch nicht und komme auch ein paar Tage ohne Warmes Wasser aus (musste ich schon mehrmals wegen Wasserrohrbrucht), von daher kann ich da nicht als Maßstab dienen.
 
@HtOW

Auch bei einer Dienstleistung muss ggf. ein gewisses Qualitätsniveau eingehalten werden...
 
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Der TO sollte aber auch bedenken, dass die außergerichtliche Vertretung durch eine Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes schon mal € 167,67 nach dem RVG kostet und für ein erstinstanzliches gerichtliches Verfahren, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, € 712,01 anfallen, die die unterlegene Partei zu zahlen hat.

Der Vater des TO muss bei einem gerichtlichen Verfahren mit € 183,00, für die Gerichtskosten, in Kostenvorschuss gehen.

Die Verbraucherzentrale nimmt für eine Beratung in der Regel € 25,00 und für eine außergerichtliche Vertretung € 50,00. Zu einer gerichtlichen Vertretung ist die Verbraucherzentrale nicht befugt.
 
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Froki schrieb:
Voraussetzung ist, dass Deinem Vater ein Schaden entstanden ist.
Inwiefern gilt Frieren an Heiligabend als Schaden? 😂
Ergänzung ()

Avatoma schrieb:
Womöglich hat der Sohn zumindest den Teil gehört, den der Vater am Telefon gesagt hat.
Nein. Leider nicht.
 
mynameisrudii schrieb:
Inwiefern gilt Frieren an Heiligabend als Schaden? 😂
Sorry, aber wenn Du den Vorgang nicht Ernst nimmst, bin ich hier raus.

Auf Kindergartentheater habe ich keine Lust.

Dafür ist mir meine Zeit zu schade.
 
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Froki schrieb:
Sorry, aber wenn Du den Vorgang nicht Ernst nimmst, bin ich hier raus.

War bloß ein kleiner Scherz. Selbstverständlich nehme ich das Ernst.
 
Merkt euch einfach: Der einfachste Weg eine Rechnung anzufechten, ist sie nicht zu bezahlen.
Geld mit wirtschaftlichem Aufwand zurückholen, kannst du vergessen. Anwalt nimmt 250€/h.
 
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uincom schrieb:
Merkt euch einfach: Der einfachste Weg eine Rechnung anzufechten, ist sie nicht zu bezahlen.
Also da haben wir von der Verbraucherzentrale aber eine andere Auskunft bekommen.

Wir hatten vor Kurzem einen ähnlichen Fall. Es ging um eine Handwerkerrechnung, aber kein Notdienst. Wir haben die reklamiert wegen aus unserer Sicht deutlich zu hohen Materialkosten. Auf die Reklamation wurde nicht eingegangen, dafür freundlich mit Anwalt "gedroht" und eine Zahlungserinnerung geschickt.

Deshalb haben wir uns an die Verbraucherzentrale gewandt. In Kurzform: da wurde uns gesagt, dass wir die Rechnung schon bezahlen müssen, da ja eine Leistung erbracht wurde. Dort hielt man die Materialkosten aber auch für überhöht. Die Empfehlung war, uns über die üblichen Materialkosten zu informieren und dann die Rechnung entsprechend "zu seinen Gunsten" zu kürzen. Dazu natürlich eine Nachricht an den Handwerker, das und warum wir die Rechnung gekürzt haben.
 
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Nicht einfach die Zahlung verweigern, sondern das gleiche Spiel treiben : die Kosten für das eintreiben müssen höher sein als der mögliche Gewinn.

Hier hätte man die Rechnung um die erhöhten Fahrtkosten kürzen können. Gut möglich das die dann nach einiger Zeit auf das eintreiben verzichtet hätten. Natürlich nicht ohne eine Drohkulisse aus Mahnungen und Inkasso aufzubauen. Das muss man dann aushalten.

Aber hier ist der Zug ja schon abgefahren
 
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Bubba2k3 schrieb:
Wir haben die reklamiert wegen aus unserer Sicht deutlich zu hohen Materialkosten

Ist das Zulässig? Hatte einige Angebote von Solateuren, bei denen die Materialkosten im
Schnitt 200% über den Onlinepreisen der Großhändler lagen^^
 
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Onlinepreise sind kein Maßstab. Teilweise zahlen die Handwerker im Einkauf schon mehr. Und nein, die bestellen nicht beim günstigsten Internethändler sondern bei ihrem langjährigen Großhändler. Einfach weil es für sie einfacher ist. Und darauf wird dann nochmal eine Handelsspanne aufgeschlagen. Bestellungen, Handling, Transport, Lagerung, Gewährleistung - das kostet den Handwerker alles Geld. Und Gewinn machen will der ja auch noch. Daher sind 200% gegenüber den günstigten eBay Angebot durchaus noch normal.
 
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Avatoma schrieb:
Wir müssen hier aufhören, Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben.

Wir müssen endlich damit aufhören, jeden Hinweis auf eine dumme Entscheidung als Täter-Opfer-Umkehr darzustellen.


Niemand macht den Vater zum Täter, aber jemanden her zu ordern ohne zumindest mal zu fragen was die Nummer kosten wird ist halt einfach blauäugig.

Diese Rechnung dann vermutlich trotz Zähneknirschen sofort zu bezahlen ist noch blauäugiger. Das sind die Leute, die in 10 Jahren um all ihre Ersparnisse ge-scam-t wurden. Wegen denen muss dann PSD3 eingefuhrt werden, wo man jede Überweisung mit einem Abdruck der Geschlechtsteile freigegeben muss.
 
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