Hermes Versand - kaputter Inhalt

Ich habe denen lediglich eine E-Mail geschickt ind er 7 Tagesfrist, sodass der Schaden gemeldet ist, den Antowrt kann ich ja erst jetzt verfassen, weil sie mir so lange nicht geantwortet haben, welcher jetzt genau kaputt ist.
 
Sehr geehrter Herr "Ich",

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir bedauern sehr, dass Ihre Sendung beschädigt eingetroffen ist.

Um den Vorgang so schnell wie möglich für Sie bearbeiten zu können,
benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen (sofern dies noch nicht erfolgt ist):


- Angaben zum Sendungsinhalt und Art der Beschädigung und ggf. Kosten
der Wiederherstellung

- eine detaillierte Beschreibung der verwendeten Innen – und Außen-
verpackung sowie Angaben zur Beschädigung der Verpackung

- einen Wertnachweis für das Versandgut

- die Abgabequittung

- Angabe der Auftragsnummer

- die Anschrift des Versenders

- die Anschrift des Empfängers

- den Zuschlagsbericht des Internet Auktionshauses (Screenshot der
abgeschlossenen Auktion oder einen Ausdruck der E-Mailbenachrichtigung über
das Auktionsende), sofern der Artikel im Rahmen einer Internetauktion gehandelt
wurde

- Ihre Bankverbindung für eine mögliche Regulierung

- die vom Zusteller ausgehändigte Schadenanzeigekarte, soweit
vorhanden.

Bitte senden Sie alle Unterlagen an folgende Adresse:

Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH
Kundenservice
Postfach 620260
22402 Hamburg


Mit freundlichen Grüßen

HERMES LOGISTIK GRUPPE
Kundenservice
Ivonne Boenig

Den Wertnachweis nachzuliefern wird irgendwie schwer, die Rechnungen habe ich nicht mehr dazu. Das sind alte Firmenbestände gewesen. Ebenso, ob ich reineschreibe, dass ich das hier verkauft habe, das geht die eigentlich gar nichts an.

So das habe ich zusammen geschreiben:
1. Sendungsinhalt:
IBM L201p Bildschirm, Fuß abmontiert und im zweiten Paket geschickt

2. Art der Beschädigung:
Gehäuse aufgebrochen
Bildschirmfehler - Bildschirm bleibt funktionsuntüchtig
Fehlerbehebung nicht möglich, Totalschaden - keine Wiederherstellung möglich

3. Verpackung:
Karton für schwere Lasten ~30 KG verwendet
Luftpolsterfolie
Luftpolster groß
Papier

4. Wertnachweis: nicht mehr vorhanden - Jedoch ein sehr gutes IBM Bildschirm Modell - gehobene Klasse - Neupreis für vergleichbares Modell: ~620 Euro

5. Abgabequittungen als Kopie beigelegt

6./7. Adressdaten

8. meine Bankdaten

9. Schadenskarte nicht vorhanden
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, dass muss man denen per Post zuschicken. Die E-Mail haben sie beantwortet, das siehste ja oben was da steht.

Der Brief geht jetzt raus. Wenn sie wollen, kann ich ihnen schon einmal den kaputten Bildschirm erstatten? Wie machen wir das preislich?

Hermes meldet sich gar nicht mehr - irgendwie fühle ich mich als Kunde total verarscht. Ich rufe die mal an, aber heute packe ich das kaum, weil ich gleich weg muss und lange weg bin.

Edit 2:
Heute kam ein Brief... Siehe unten - toll, wie soll ich das per CBF machen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Posteingang von Lübke ist voll. Lübke kann keine weiteren Privaten Nachrichten empfangen, solange ältere Private Nachrichten nicht gelöscht worden sind.

Lübke räum doch mal dein Postfach auf,^^ was hebst du denn immer alles auf.^^

Hier meine Antwort, die ich verfasst habe:
Sehr geehrte .......,
vielen Dank für ihre Nachricht. Ich hatte bereits die Daten zu ihnen geschickt, jedoch sende ich ihnen jetzt noch einmal die in ihrem Schreiben vom 13.10.2011 geforderten Daten zu.
• Eine Schadensanzeige wurde vom Fahrer NICHT ausgestellt
• Die Außenverpackung schien in Takt zu sein, es handelt sich um einen versteckten Transportschaden, der erst nach Öffnung des Paketes ersichtlich wurde.
• Ein „Screenshot“ habe ich nicht, da dies über das Computerbase.de Forum lief. Der Kontoauszug sollte das jedoch belegen. Ich habe ihnen die E-Mail jedoch beigefügt, in der detailliert die Verkaufsdaten standen.
Nicht Irrentieren lassen, es stand versehendlich einmal DHL drauf, da ich normalerweise mit DHL sende und nur dieses eine mal Hermes genommen hatte.
• „L201p – mit Fehler“ = ein Pixelfehler, das ist normal bei TFTs
• Beigefügt wurde ein Kontoauszug, der den Kaufpreis zeigt – dieser Setzt sich zusammen aus drei Bildschirmen und einer DVD. Der defekte Bildschirm ist der wertvollste, da dieser größer ist als die anderen beiden. ~ 45 Euro Rest-Wert


Mit freundlichen Grüßen


Anlagen:
Kopie der Verkaufs-E-Mail
Kopie Kontoauszug aus StarMoney
 
Zuletzt bearbeitet:
ja sry, mein postfach is leider chronisch verstopft >.<
im zweifelsfall etwas später nochmal versuchen. ich plane schon ewig ne größere ausmistaktion, da 10 oder 20 freie plätze ratzfatz wieder verbraucht sind, aber die zeit...^^

also wenn es was hilft kann ich von nem pc-händler mal n reparaturangebot erstellen lassen denke ich... oder was kann man tun, um die sache zu vereinfachen? schadenfotos haben sie ja... eigentlich haben die doch alle erforderlichen belege vorliegen...

naja mal sehen wies jetzt mit der regulierung klappt, sonst heists zukünftig nur noch dhl. da sind schon deutlich schlechter verpackte sachen heil und unversehrt angekommen. schadenabwicklung bei denen kann ich zwar nicht beurteilen, aber das spricht ja grade für die: dutzende pakete von erhalten und noch nie musste eins beanstandet werden.
 
Na, das ist jetzt ein wenig pauschal. Ich habe bereits über Hundert Pakete über Hermes verschickt. Einmal wurde eine Adresse mangels Haustür erst beim zweiten Anlauf gefunden, aber sonst hat sich noch niemand beschwert.
Chronisch dämliche Angestellte oder auch solche, die mal einen schlechten Tag haben, gibt es überall.
Einzig die längere Lieferzeit muss man fairerweise Hermes anlasten. Aber auch da hab ich bisher nie Klagen gehabt.
 
Einen TFT zu reparieren ist meistens sinnlos. Dafür bekommst du einen neuen. Wenn dir das Schreiben von mir zusagt schicke ich das los. Oder hast du noch Verbesserungsvorschläge?
 
..Chronisch dämliche Angestellte oder auch solche, die mal einen schlechten Tag haben, gibt es überall..
Wenn man sich einmal die Zeit nimmt zu hinterfragen, weshalb ein chronisch unterbezahlter Hermesbote meist so schlechte Zustellqualität abliefert, wird man zur alten Erkenntnis kommen: "u get what u payed"!

Jeder Kundenauftrag an hermes stärkt dieses Dumpinggeschäftsmodell. Leidtragender sind allein die Hermesboten, die Firmeninhaber vermelden stolze Gewinne. Ich für meinen Teil vermeide mit hermes zu versenden.
 
Zudem Hermes auch schlechteren Service bietet, als DHL.
Keine Samstagszustellung, keine Packstation etc.

Zudem die deutlich längere Laufzeit. Bei mir immer mindestens eine Woche. Bei DHL max 2 Tage.
 
Packstation, Samstagzustellung, Lieferzeit: siehe Anhang. Beachte auch, dass erst ab Abholung aus dem Paketshop gerechnet werden kann, da ich häufig schon vor Erhalt des Vorkassebetrags den Paketschein ausdrucke und dann abwarte.

Zum sonstigen Service ggü. DHL:

- Ich kann bis 21 Uhr meine Pakete abgeben (Paketshop in Tankstelle)
- Ich zahle nur bei tatsächlichem Versand Bar im Paketshop und nicht bereits bei Erstellung des Online-Scheins
- Die Ware ist mind. bis 500€ versichert
 

Anhänge

  • hermes.png
    hermes.png
    83,3 KB · Aufrufe: 257
  • hermes_.png
    hermes_.png
    82,7 KB · Aufrufe: 211
  • hermes_2.png
    hermes_2.png
    28,3 KB · Aufrufe: 308
Bei DHL kannst du deine Pakete 24h abgeben. Dank Packstation und Paketbox.
Und bei mir kommt Hermes definitiv nicht am Samstag. Wenn sie dann überhaupt mal kommen.

Die Ware ist bei Hermes übrigens maximal mit 500€ versichert. Wenn die Ware teurer ist, erhälst du unter Umständen nichts von der Versicherung, da du gegen die Transportbedingungen von Hermes verstoßen hast.
 
Mit mind. 500EUR meinte ich, dass bereits beim kleinsten Paket die Ware mit der Summe versicherbar ist. Das fehlt mir bei DHL am meisten. Ich will nicht 2 EUR drauflegen (für den Kunden), nur weil mein Päckchen mehr als 25 EUR wert ist.

Was Packstationen/-boxen und Paketshops angeht, da ist die Verteilung grad auf dem Land noch nicht ganz homogen. Deshalb kann man sich da schlecht miteinander anlegen.
Ich persönlich finde diese Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 6.00 Uhr - 22.00 Uhr
Sa. 7.00 Uhr - 22.00 Uhr
So. 8.00 Uhr - 22.00 Uhr​
für einen Paketshop soweit annehmbar, dass auf die völlständige Verfügbarkeit einer Packstation von meiner Seite verzichtet werden kann, zumal wenn die nächste Packstation doch ein paar Kilometer weiter weg ist.
 
Eisbrecher99 schrieb:
Dein Bemühen in allen Ehren, aber das gelten machen des vermeindlichen Transportschadens ist nicht dein Bier. Schließlich trägt der Käufer das Versandrisiko, auch wenn das Paket versichert ist.

und genau deswegen frag ich mich, wieso dann noch groß diskutiert wird und der te sich solch einen stress gemacht hat... aber wenns ihm spaß macht, sich um dinge zu kümmern, mit denen er nichts zu tun hat -.-
 
... nun ja, davon, dass der Verkäufer damit nichts zu tun hat, kann ja keine Rede sein. Wenn ich etwas verkaufe, möchte ich auch, dass mein Kunde zufrieden ist, und würde auch alles tun, damit ein eingetretenes Problem gelöst werden kann, auch wenn, wie hier, das Versandrisiko auf Seiten des Käufers liegt.

Übrigens stimmt das nicht so ganz, dass für den Verkäufer keine Haftung eintreten kann, wenn das Versandrisiko nicht bei ihm liegt: wenn der Verkäufer unordnungsgemäß verpackt hätte, könnte der Käufer ihn in Regress nehmen, obwohl das Versandrisikos beim Käufer lag.

Im übrigen gehe ich davon aus, dass Hermes die Sache ordentlich regulieren wird, weil das normalerweise einfach auch für die der billigste und kundenfreundlichste Weg ist; dass dies in so einem riesigen Apparat wie Hermes ziemlich Zeit bracuht, kann man akzeptieren oder nicht, ändern wird man daran nix ! Je größer eine Verwaltung ist, um so mehr ist sie hauptsächlich damit beschäftigt, sich selbst zu verwalten !

Andererseits ist es schwierig, im vorliegenden Falle Hermes ein Verschulden nachzuweisen, denn offensichtlich war ja die äußere Verpackung nicht irgendwie beschädigt, weshalb man eher eine unsachgemässe Verpackung im Innern vermuten könnte !

Im Extremfall, was jetzt keine Unterstellung irgendjemandem gegenüber sein soll, sondern nur eine juristische Beurteilung, für den Fall, dass es in einer solchen Sache zu einem Rechtstreit käme, müsste der Verkäufer vor Gericht nachweisen können, dass die Sache beim Verpacken noch in Ordnung war bzw. der Käufer, dass die Sache bei ihm mit der beanstandeten Beschädigung angekommen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben