... nun ja, davon, dass der Verkäufer damit nichts zu tun hat, kann ja keine Rede sein. Wenn ich etwas verkaufe, möchte ich auch, dass mein Kunde zufrieden ist, und würde auch alles tun, damit ein eingetretenes Problem gelöst werden kann, auch wenn, wie hier, das Versandrisiko auf Seiten des Käufers liegt.
Übrigens stimmt das nicht so ganz, dass für den Verkäufer keine Haftung eintreten kann, wenn das Versandrisiko nicht bei ihm liegt: wenn der Verkäufer unordnungsgemäß verpackt hätte, könnte der Käufer ihn in Regress nehmen, obwohl das Versandrisikos beim Käufer lag.
Im übrigen gehe ich davon aus, dass Hermes die Sache ordentlich regulieren wird, weil das normalerweise einfach auch für die der billigste und kundenfreundlichste Weg ist; dass dies in so einem riesigen Apparat wie Hermes ziemlich Zeit bracuht, kann man akzeptieren oder nicht, ändern wird man daran nix ! Je größer eine Verwaltung ist, um so mehr ist sie hauptsächlich damit beschäftigt, sich selbst zu verwalten !
Andererseits ist es schwierig, im vorliegenden Falle Hermes ein Verschulden nachzuweisen, denn offensichtlich war ja die äußere Verpackung nicht irgendwie beschädigt, weshalb man eher eine unsachgemässe Verpackung im Innern vermuten könnte !
Im Extremfall, was jetzt keine Unterstellung irgendjemandem gegenüber sein soll, sondern nur eine juristische Beurteilung, für den Fall, dass es in einer solchen Sache zu einem Rechtstreit käme, müsste der Verkäufer vor Gericht nachweisen können, dass die Sache beim Verpacken noch in Ordnung war bzw. der Käufer, dass die Sache bei ihm mit der beanstandeten Beschädigung angekommen ist.