Doc Foster
Fleet Admiral
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Im Extremfall, was jetzt keine Unterstellung irgendjemandem gegenüber sein soll, sondern nur eine juristische Beurteilung, für den Fall, dass es in einer solchen Sache zu einem Rechtstreit käme, müsste der Verkäufer vor Gericht nachweisen können, dass die Sache beim Verpacken noch in Ordnung war bzw. der Käufer, dass die Sache bei ihm mit der beanstandeten Beschädigung angekommen ist.
Kann der Verkäufer belegen, dass er die Kaufsache bei einem Versendungskauf ordnungsgemäß verpackt an den Transporteur übergeben hat, dann haftet er nicht mehr für Untergang oder Beschädigung, daran ändert sich grds. auch nichts mehr, wenn der Käufer beweisen könnte, dass die Sache bei ihm mangelhaft angekommen ist, denn dann liegt eben ein Transportschaden nahe.