Rodger
Commodore
- Registriert
- Aug. 2001
- Beiträge
- 4.288
Hallo zusammen, ich hab ein Problem mit einem Ebayer.
Folgendes: Ich habe ein Lautsprecherpaar verkauft und das wurde vom Ebayer reklamiert, wie ich einsehen musste zurecht und konnte durch Zufall den Artikel auch tauschen und er wurde von mir so zufriedengestellt, das ich auch eine positive Bewertung bekam und ich habe für seine Mühen auch Nachlass gegeben.
Nun nach 4 Wochen hat der Käufer wiederrum die Lautsprecher verkauft und diese beiden Parteien haben sich bereits positiv beurteilt.
Heute meldet man sich nun jedoch, das da was an den Lautsprechern nicht stimmt, was mit einem Messgerät festgestellt wurde.
Nun soll ich für MEINEN Käufer die Reklamation bei seinem KÄUFER übernehmen.
Das mein Käufer gar mehr bekommen hat für die Lautsprecher als ich tut da wohl erstmal nichts zur Sache, wurmt aber dafür um so mehr.
Mein Problem: Ich hatte vergessen den Satz mit der Privatauktion reinzusetzen. Aber es ist nachweislich eine Privatauktion und ich hatte meinen Käufer doch zufriedengestellt.
Schlussendliche Frage an euch:
Bin ich in der Verantwortung für die Reklamation, die ich bei bestem Gewissen nicht überprüfen konnte?!
Gruß
Rodger
Folgendes: Ich habe ein Lautsprecherpaar verkauft und das wurde vom Ebayer reklamiert, wie ich einsehen musste zurecht und konnte durch Zufall den Artikel auch tauschen und er wurde von mir so zufriedengestellt, das ich auch eine positive Bewertung bekam und ich habe für seine Mühen auch Nachlass gegeben.
Nun nach 4 Wochen hat der Käufer wiederrum die Lautsprecher verkauft und diese beiden Parteien haben sich bereits positiv beurteilt.
Heute meldet man sich nun jedoch, das da was an den Lautsprechern nicht stimmt, was mit einem Messgerät festgestellt wurde.
Nun soll ich für MEINEN Käufer die Reklamation bei seinem KÄUFER übernehmen.
Das mein Käufer gar mehr bekommen hat für die Lautsprecher als ich tut da wohl erstmal nichts zur Sache, wurmt aber dafür um so mehr.
Mein Problem: Ich hatte vergessen den Satz mit der Privatauktion reinzusetzen. Aber es ist nachweislich eine Privatauktion und ich hatte meinen Käufer doch zufriedengestellt.
Schlussendliche Frage an euch:
Bin ich in der Verantwortung für die Reklamation, die ich bei bestem Gewissen nicht überprüfen konnte?!
Gruß
Rodger