Hilfe bei Rechtsfrage (Ebay)

Rodger

Commodore
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Aug. 2001
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4.288
Hallo zusammen, ich hab ein Problem mit einem Ebayer.
Folgendes: Ich habe ein Lautsprecherpaar verkauft und das wurde vom Ebayer reklamiert, wie ich einsehen musste zurecht und konnte durch Zufall den Artikel auch tauschen und er wurde von mir so zufriedengestellt, das ich auch eine positive Bewertung bekam und ich habe für seine Mühen auch Nachlass gegeben.
Nun nach 4 Wochen hat der Käufer wiederrum die Lautsprecher verkauft und diese beiden Parteien haben sich bereits positiv beurteilt.
Heute meldet man sich nun jedoch, das da was an den Lautsprechern nicht stimmt, was mit einem Messgerät festgestellt wurde.
Nun soll ich für MEINEN Käufer die Reklamation bei seinem KÄUFER übernehmen.

Das mein Käufer gar mehr bekommen hat für die Lautsprecher als ich tut da wohl erstmal nichts zur Sache, wurmt aber dafür um so mehr.

Mein Problem: Ich hatte vergessen den Satz mit der Privatauktion reinzusetzen. Aber es ist nachweislich eine Privatauktion und ich hatte meinen Käufer doch zufriedengestellt.

Schlussendliche Frage an euch:
Bin ich in der Verantwortung für die Reklamation, die ich bei bestem Gewissen nicht überprüfen konnte?!

Gruß
Rodger
 
1. Wenn es sich um eine Privatauktion handelt hat der Käufer keinerlei Anspruch auf Garantie,umtausch etc.

2. Er war damit zufrieden und bei ihm war die Ware i.o. Das was der Käufer danach mit der Ware macht hat mit dir nichts mehr zu tuhen, das ist dann sein Selbstverschulden wenn er die Ware beschätigt oder ka.

3. Dazu auch noch so Frech zu sein und die Ware für MEHR Geld weiterzuverkaufen....

Also von mir aus ganz klar NEIN... er kann dir sowiesonichts andrehen siehe Punkt 1 !

mfg
 
JA aber wie gesagt...habe ich diesen Floskel da nicht reingesetzt.
Die alle da in letzter Zeit immer reinschreiben.
DAS ich Privatmann bin, steht allerdings außer Frage. Weil ich halt da erst ein paar mal was verkauft habe. Fast alle anderen Bewertungen habe ich durch Käufe bekommen, was ja rechtlichen Einfluss hätte, wie ich gehört habe. Aber das ist ja bei mir ausschließbar.
Deswegen bleibts dabei: Ich bin nachweislich Privatmann!

Rodger
 
Würde auch sagen das du nicht Haftbar bist. Das mit der Floskel ist eh so ne Sache, wenn du das drunter schreibst ist das ja in keiner Weise bindend (Einige haben die "Floskel" drunter und verkaufen im Monat 30-40 Gegenstände, laß das mal das Finanzamt mitkriegen, da ist NIX mit Privatverkauf)

Aber Floskel hin oder Her, du hattest nie eine Geschäftsbeziehung zu dem letzten Käufer, warum solltest du jetzt diesem etwas ersetzen? Das darf der Verkäfer machen und dann kann er ja zu dir kommen. Wobei da die positive Bewertung für dich spricht.

Ich würd ja sonst nur noch Sachen verkaufen die ich vorher bei Ebay gekauft habe, könnte die Haftung dann immer abschieben.

Meine Meinung
 
Tschuldigung dope, aber wir drehen uns im Kreis.

Er HAT sich ja schon bei mir gemeldet!
Nun soll ich ja die Reklamation übernehmen.
Mein Menschenverstand sagt mir ja auch: "Was will der von mir, der hat se doch nimmer alle!!!"
Aber das muss wohl leider rechtlich FIX sein, weil der sicherlich so einer ist, der zum Anwalt rennt.

Rodger
 
Hi,

ich würde erstmal fragen ob die Reklamtion überhaupt so in ordnung geht.
Ein Sachmangel liegt ja nur vor, wenn die Sache eine nicht vereinbarte Beschaffenheit besitz bzw. nicht zur eigentlichen Verwendung geeignet ist. D.h. bei Boxen wo ein Fehler mit einem Messgerät gesucht wird und der Fehler nicht hörbar ist, würde imo nicht als Sachmangel durch gehen. Vorallem wenn es sich dabei um (auch so beschrieben) gebrauchte Boxen handelt. siehe §434 Abs. 1 BGB
 
Zuletzt bearbeitet:
Dies sehe ich auch so. Eine gebrauchte Box hat ohne Zweifel die vereinbarte Beschaffenheit, wenn Fehler erst mit irgendwelchen Messinstrumenten festgestellt werden können. Zumal müsste dir nachgewiesen werden (nach 434 BGB), dass der Mangel bereits bei Übergabe an deinen Vertragspartner vorgelegen hat und diesen Beweis müsste (da du kein Unternehmer bist) dieser führen.
 
Dank an EUCH!

Werd´ die Angelegenheit erstmal auf mich zukommen lassen. Es sind zuviele der Meinung das der mir nix anhaben kann, das ich so ohne weiteres schon "nen Rückzieher" mache.

Rodger
 
Nur mal so: Steht fest, dass es sich bei den weiterverkauften Lautsprechern um deine handelt?
 
Bis jetzt noch nicht. Ich sollte wohl davon ausgehen, da er sonst wohl kaum mich so hart angreifen sollte.

Er wollte mir laut Telefonat heute Mittag eine Email von seinem Käufer weiterleiten, aber seine Mail kam dummerweise ohne Weiterleitung an. Schonmal seltsam, oder?

Eben hat er angerufen und wollte die Sache geklärt haben.
Er pochte auf die Gewährleistungsklamotte und das er sich das nicht gefallen lässt.
Er würde den Anwalt einschalten. Schließlich hätte er ja Kumpel mit Internetrecht und wäre Rechtsschutzversichert. Ich bekäme bald Post von seinem Anwalt.

Ich denke das der mich Abzocken will und es sprechen so viele Punkte dagegen, das er im Recht ist. Ich muss es wohl leider darauf ankommen lassen.

Rodger
 
Nach meinem Rechtsverständnis handelt es sich um zwei separate Kaufverträge. Diese sind gem. BGB erfüllt worden. Du bist eindeutig außen vor. Der zweite Käufer hat sich an deinen Käufer zu wenden und Schluss. Da würde ich gar nicht weiter diskutieren. Dein Käfer als neuer Verkäufer hat den Zustand der Ware vor Verkauf zu prüfen, um entsprechende Angaben im Abgebot machen zu können. Tut er dies nicht und verkauft fehlerhafte Ware, dann macht er sich ggf. des Betruges strafbar, da er wider besseren Wissens eventuelle Fehler verkehrswesentlichen Eigenschaften verschweigt.

Mein Rat: Abwarten und Tee trinken respektive den Käufer 2 an deinen Käufer verweisen. Wo kommen wir denn da hin. Du bist doch nicht der Hersteller, der eine Werksgarantie vergibt. Und solange du als Privatperson handelst, ist die Frage des berühmten Satzes in der Auktion nachrangig. Interesant wird es erst, wenn du als gewerblicher "Powerselle" versuchst deine Garantieansprüche abzuwenden.

EDIT:

Ich habe fast täglich mit RA'en zu tun und eins kann ich allen versichern: Die pinkeln auch alle im stehen :D
 
Rodger schrieb:
Bis jetzt noch nicht. Ich sollte wohl davon ausgehen, da er sonst wohl kaum mich so hart angreifen sollte.
Naja, theoretisch könnte er Müll verkaufen, und sagen du warst der erste Verkäufer. Unwahrscheinlich, aber wenn es keine Rechnung dafür gibt wo dein Name draufsteht kann er dir eh nichts anhaben.
 
Evtl. löst sich die Sache von ganz alleine auf.
Laut dieser Webseite haben die Alpha50 5 Jahre Garantie.
Die Infinitiy webseite ist leider für sowas derartig unübersichtlich, das ich es dort nicht finden konnte.
http://www.testberichte.de/test/produkt_tests_infinity_alpha_50_paar_p14124.html

Ich habe hier noch eine Rechnung liegen und wenn ich die an ihn abtrete, dann dürfte der nach meiner Ansicht doch zufrieden sein. Datum der Rechnung: 09.07.02
Als Nachweis bei Infinity dürfte das doch wohl reichen.
Habe mittlerweile die Weiterleitung bekommen und darin schildert sein Käufer, das das Problem auf ein Problem im Auslieferungszustand beruht und er lediglich eine Garantie bräuchte, um den Sachverhalt mit Infinity klären zu können.

Nur seltsam, das der Käufer in seiner Email von Funktionsunfähigeit des Hochtöners spricht. Also DAS kann ich 10000000%ig ausschließen!!!
So Ohrenlahm bin ich nicht. Und seltsam, das dem "Messmann" da das nicht aufgefallen ist.

Ich hab nur das dumme Gefühl, das es mir dann als Schuldanerkennung zugeschrieben werden kann.

Rodger
 
Du hälst dich da erstmal schön bedeckt!

Nach § 433 BGB hast du ihm die Sache Sach- und Rechtsmangelfrei übergeben.

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können.


Der neuerliche Kaufvertrag zwischen den beiden geht dich nichts mehr an. Sicherlich kannst du so kulant sein, und ihm deine Rechnung zur Verfügung stellen, damit dieser sich an den Hersteller wendet. Doch das würde ich von dem Verhalten des Betroffenen abhängig machen.
Du übernimmst auf keinen Fall irgendwelche Haftungen!!! Wo kommen wir denn da hin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt mal die Garantie der Boxen seitens des Herstellers abgesehen, bist du für ein Defekt nicht haftbar zu machen.

Selbst, als du nicht geschrieben hast, dass du die Ware als Privatmann verkaufst, so ist es sicher, dass der 1ste Käufer dies getan hat. Selbst wenn er es auch nicht dazuschrieb, so hat er definitiv dies als Gebraucht verkauft, und bestimmt auch als Privatauktion bei Ebay eingestellt.

Sprich, der zweite Käufer hat diese Ware von einem Privatmann abgekauft. Dieser Privatmann hat nun eigentlich die Aufgabe, bei Garantiefällen, dies wiederherzustellen, sofern er nicht ausdrücklich reingeschrieben hat, dass er ein Privatmann ist, und ausserdem auch nicht haften tut. Afaik haften auch Privatauktionäre min. 6Monate für die Ware, die sie verkaufen, sofern man nicht ausdrücklich schreibt, dass man keine Garantie anbietet. So gesehen ist ist es völliger Schwachsinn, dass man dich dafür haftbar gemacht haben möchte. Wenn, dann ist der 1ste Käufer derjenige, der dafür haften muss. Ansonsten haftet keiner, ausser Hersteller.
 
@ Rodger

Gib ihnen auf gar keinen Fall deine Rechnung mit der noch Garantie zu haben wäre, das ist nämlich genau das was sie haben wollen. Außerdem ist es überhaupt möglich, Garantie auf Dritte zu übertragen?

Weißt du eigentlich, ob Käufer 1 und Käufer 2 wirklich unterschiedliche Personen sind? Hab da bei Ebay schon so manche Kuriositäten aufdecken können, allerdings mit Hilfe von Ebay und anderen "Opfern".

Ich geb dir den Tip und schau mal da nach und melde dort deine Sachlage, da kann dir sicher auch geholfen werden:

http://www.snakecirty.de/board/forumdisplay.php?forumid=4
 
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