Hindert der Beamtenstatus der Politiker bei diversen Entscheidungen und Verantwortung?

D0m1n4t0r schrieb:
"Alle zahlen 20% des Einkommens als Sozialversicherungsabgaben" würde alle prozentual gleich behandeln, somit wäre das Gleichbehandlungsprinzip erfüllt.
Nur dann, wenn dann auch alle x Euro für ihre Erworbenen Rentenpunkte bekommen. Würde bedeuten, eine Klatten würde dann Millionen an Rente bekommen.
Tomislav2007 schrieb:
Au Ja bitte sehr gerne, dann aber konsequent und gerecht in beide Richtungen und nicht nur eine ungerechte Einbahnstraße.
Wenn die Einzahlung nicht mehr gedeckelt wird dann wird auch die Auszahlung nicht mehr gedeckelt, sonst ist es ungerecht.
Dann geht mit 100%iger Wahrscheinlichkeit die nächste Neiddebatte los: Der bekommt aber viel Arbeitslosengeld und Rente.
Ich würde mich darüber freuen wenn die BBG für die Rente in beide Richtungen gekippt wird, dann bekomme ich mehr Rente
Exakt wäre mit dem Kippen der BBG der Fall, siehe meiner geposteten Analyse vom Bundestag. Auszahlung muss an die Einzahlung gekoppelt sein.

D0m1n4t0r schrieb:
Die ganzen Leute die sich hier empören, ihr wärt davon in 99% der Fälle gar nicht betroffen!
Würde mich trotzdem gerne über Dinge unterhalten, die auch realistisch umsetzbar sind, was eine stumpfe Abschaffung der BBG nicht ist.
 
D0m1n4t0r schrieb:
Beitragsbemessungsgrenze für Rentenbeiträge liegt aktuell bei 8050 Euro. Alle die weniger als 8050 Euro im Monat verdienen müssten bei so einer Änderung prozentual nicht mehr als jetzt einzahlen. Und die die darüber sind, die dann plötzlich auch 20% statt 10% oder 5% zahlen müssten, deren Einkommen ist so hoch dass es denen überhaupt nicht weh tun würde. Das wäre dann auch wirklich Sozial und Solidarisch
Sie zahlen aber bereits von mehr in die Rentenversicherung, als den Beitrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) mit dem RV-Beitragssatz ergibt. Das gilt genauso für die anderen SV-Zweige und der dort jeweils geltenden BBG ergibt. Die SV-Zweige werden durch zusätzliche Steuermittel gestützt. Das heißt, jeder, der beitragspflichtig und steuerpflichtig ist, finanziert die SV-Zweige aus beidem mit, nicht nur mit seinen SV-Beiträgen. Auch jeder, der steuerpflichtig ist, finanziert das SV-System mit, selbst wenn er privat krankenversichert und als Selbstständiger bspw. nicht rentenversichert ist.

Abgesehen davon, bei was für einer Gesamtabgabenquote soll so ein Beitragskonstrukt+Steuern ankommen? 60%? 70%? Ab wann gilt "genug ist genug" für das, was vom Brutto weggeht? Abgabenquoten im Vergleich (bis 2022).
 
schwimmcoder schrieb:
Nur dann, wenn dann auch alle x Euro für ihre Erworbenen Rentenpunkte bekommen. Würde bedeuten, eine Klatten würde dann Millionen an Rente bekommen.
Nach dem Model von @D0m1n4t0r würde sie das nicht da
D0m1n4t0r schrieb:
Nach unten damit im Alter alle genug haben um in Würde zu leben und nach oben weil diese Rentenempfänger die Leute sind die ein Leben lang viel verdient haben und dementsprechend hohe Rücklagen und oder Privatvorsorge haben. Aktuell denke ich da an Beträge von 1500 Mindestrente und 3000 Euro Höchstrente.
 
Was bedeuten würde, dass für die Einen ein Rentenpunkt teurer ist, als für die Anderen. Ich bezweifle, dass dies rechtlich durchsetzbar ist.
 
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@Capet
Nö, der Rentenpunkt würde so nicht teurer, es würden nur sehr moderat mehr Punkte zusammenkommen. Denn bisher liegt die Höchstrente ja unter 3000,-.
 
@areiland
Es ist egal, wie hoch die Höchstrente wäre. Die aktuelle Höchstrente ergibt sich aus der BBG (zusätzliche freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung mal außen vor gelassen.).

Nimm jemanden, der exakt so viel Beiträge zahlt, dass er genug Rentenpunkte sammelt, um genau bei dieser Höchstrente von 3000,- Euro zu landen. Nun stell diesem jemanden gegenüber, der wesentlich mehr Beiträge einzahlt, da er ein höheres Einkommen hat und es keine BBG mehr gibt, der aber trotzdem nicht mehr bekommt, als diese 3000,- Euro, und vergleiche die Anzahl der Rentenpunkte.

Haben beide gleich viele Rentenpunkte, dann hat Letzterer mehr je Rentenpunkt bezahlt. Hat Letzterer mehr Rentenpunkte, jedoch nichts von den Punkten, welche über die Höchstrente von 3000,- Euro hinaus gehen würden, dann würden diese sozusagen verfallen, was effektiv auf das Gleiche hinauslaufen würde.

@CCIBS
Welchen Artikel willst du dafür ändern? Artikel 3?
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, außer bei der Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge
 
@Capet
Wenn es danach ging, würde schon die Tatsache, dass nur Männer zum Wehrdienst einbezogen werden dürfen, gegen diesen Artikel verstoßen.

Ich würde aber auch sagen, man würde damit GG Artikel 14 nachkommen.
 
CCIBS schrieb:
Fällt dies unter den Teil der Verfassung, die nicht mit einer 2/3 Mehrheit angepasst werden kann?
Ja, richtig. Nur wie änderst du es, ohne dass andere wichtige Dinge sich dann auch ändern? Geht ja um §3 vom GG, den änderst du halt nicht so ohne andere Nebenwirkungen.
Ergänzung ()

CCIBS schrieb:
Ich würde aber auch sagen, man würde damit GG Artikel 14 nachkommen.
Artikel 3 schlägt Artikel 14, Eigentum verpflichtet zwar, aber ist nicht das wichtigste Grundrecht, gerade im Vergleich zur Gleichheit vor Gesetz.
 
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schwimmcoder schrieb:
Ja, richtig. Nur wie änderst du es, ohne dass andere wichtige Dinge sich dann auch ändern? Geht ja um §3 vom GG, den änderst du halt nicht so ohne andere Nebenwirkungen.
Ergänzung ()
Ich bin natürlich kein Jurist, um die diese Frage zu Beantworten. Und wenn es wirklich keine Formulierung gäbe, um so ein Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht durchzubekommen, dann wäre das so.
Gegenwertig gehe ich aber eher davon aus, dass nicht die Vorabsorge die Politiker davon abhält, solch ein Gesetz zu formulieren, als eher das Wissen, dass man keine 2/3 Mehrheit dafür bekommen würde.

schwimmcoder schrieb:
Artikel 3 schlägt Artikel 14, Eigentum verpflichtet zwar, aber ist nicht das wichtigste Grundrecht, gerade im Vergleich zur Gleichheit vor Gesetz.
Im Grunde ja, aber dann hätte man Artikel 14 gleich zu beginn weglassen können.
Eventuell war Artikel 14 auch eher als Denkanstoß gedacht, als ein in der Praxis durchsetzbares Gesetz. Ich könnte mich wirklich nicht daran erinnern, dass dies wirklich mal ein Streitfall war. In dem Fall würde ich aber sagen, der Denkanstoß wäre bei einigen schon etwas Ausbaufähig.
 
CCIBS schrieb:
@Capet
Wenn es danach ging, würde schon die Tatsache, dass nur Männer zum Wehrdienst einbezogen werden dürfen, gegen diesen Artikel verstoßen.
OT: Das tut er aus meiner Sicht auch. Wehrdienst/-pflicht/-gerechtigkeit wäre tatsächlich auch mal ein interessantes Diskussionsthema. :)
 
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@Capet
Es würde schon ausreichen, die BBG deutlich anzuheben. Und dafür eben auch die Höchstrente moderat zu erhöhen.
 
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@areiland
Das wäre auch nachvollziehbar. Der Vorschlag war ja aber, Höchstrente ohne BBG.
 
Also anstatt Reformen quetschen wir noch mehr aus den Leuten raus.

Wenn das von Politikern kommt, ok. Aber als Bürger sollte man doch nachhaltige Reformen wenigstens fordern?
 
@douggy
Aber welche große Reformen gibt es jetzt so auf dem Tisch bezüglich Rente? Einmal hier auch genannt, Beamte sollen auch normal da einzahlen. Dann gibt es das übliche wie "Länger arbeiten", oder halt jetzt die Aktienrente vom Staat. Aber die großen Gamechanger sind das für mich jetzt auch nicht, bzw. sind nur ein Teil einer Lösung.
 
Mit so Leuten die ständig von vorherein sagen "das wird nix weil, blablabla" und "das geht nicht weil, blablabla" wird das echt nix. Ist so ein typisch deutsches Problem. Jemand sagt "Man könnte das auch so und so machen und über 90% der Bevölkerung würden davon profitieren" und schon kommen sie angerannt, die Verneiner, die Besserwisser, die Gehtnichtsager, die Klugscheisser, die Leute die immer nur das nachbeten was man ihnen ein Leben lang eingetrichtert hat, die Apologeten der Oberschicht, die zwar selber nicht dazugehören, aber lieber deren Lakeien sind, statt sich für das einzusetzen was fast allen nutzt. Und statt dass sich dann was hin zum besseren ändert wird alles zerlabert und schlecht gemacht und vielleicht holt irgendwer dann noch Anwälte oder Gerichte dazu. Das sind vom Mindset her genau dieselben Leute die grüne Energie toll finden, aber kein Windrad in 1000 Meter Entfernung haben wollen weil das ja den Wert des eigenen Hauses mindert. Leute für die Solidarität ein Fremdwort ist, weil sie ihr Leben lang gelernt haben dass nur das was gutes ist wo man mehr rausbekommt als man eingezahlt hat. Dass eine solidarische Sozialversicherung so nicht funktioniert das kapieren diese Leute nicht. Die wissen was Rendite ist, aber die Bedeutung von Sozial oder Solidarisch ist denen unbekannt. Es geht bei einem solidarischen Sozialversicherungssystem nämlich eben genau nicht darum dass man mehr rausbekommt als man reinsteckt, sondern das ist ein Gemeinschaftsprojekt für alle von dem die "Schwachen" profitieren und bei dem die "Starken" draufzahlen, wovon aber letztlich die gesamte Gesellschaft profitiert. Aber da sowas wie Gemeinschaftsgefühl oder Gemeinwohl diesen Leuten fremd ist, verstehen die überhaupt nicht wovon man redet.
 
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CCIBS schrieb:
Wenn es danach ging, würde schon die Tatsache, dass nur Männer zum Wehrdienst einbezogen werden dürfen, gegen diesen Artikel verstoßen.

Ich würde aber auch sagen, man würde damit GG Artikel 14 nachkommen.
Männer werden nicht schwanger.
Ergänzung ()

CCIBS schrieb:
Eventuell war Artikel 14 auch eher als Denkanstoß gedacht, als ein in der Praxis durchsetzbares Gesetz. Ich könnte mich wirklich nicht daran erinnern, dass dies wirklich mal ein Streitfall war. In dem Fall würde ich aber sagen, der Denkanstoß wäre bei einigen schon etwas Ausbaufähig.
Schau mal in die alten Programme der FDP.

Und für Autobahnen funktioniert der immer noch hervorragend.
Und für Edeltorf-Kraftwerke hat der auch wunderbar funktioniert.
 
Zuletzt bearbeitet:
foofoobar schrieb:
Männer werden nicht schwanger.
Mir kam der Gedanken natürlich auch ganz kurz in den Sinn, doch wirklich stark ist das Argument nicht gerade. Definitiv nicht, um es als alleinstehend zu nennen. Das Thema kann man aber dann für das Szenario Krieg nochmals heranziehen. Bezüglich aber des Wehrdiensts, bzw. dessen Ausbildung sehe ich diesen Punkt für vertretbar an.

foofoobar schrieb:
Schau mal in die alten Programme der FDP.
Dafür bin ich jetzt gerade wirklich zu faul 😆

foofoobar schrieb:
Und für Autobahnen funktioniert der immer noch hervorragend.
Und für Edeltorf-Kraftwerke hat der auch wunderbar funktioniert.
So kann man das natürlich auch auslegen und zugegeben, unter diesem Gesichtspunkt habe ich das noch gar nicht betrachtet. Äußerst zynisch (werde ich mir definitiv mal merken).
 
CCIBS schrieb:
Mir kam der Gedanken natürlich auch ganz kurz in den Sinn, doch wirklich stark ist das Argument nicht gerade. Definitiv nicht, um es als alleinstehend zu nennen. Das Thema kann man aber dann für das Szenario Krieg nochmals heranziehen. Bezüglich aber des Wehrdiensts, bzw. dessen Ausbildung sehe ich diesen Punkt für vertretbar an.
Im V-Fall kann jeder zu (auch anerkannte KDV'ler) zu Tätigkeiten herangezogen werden.
IMHO ist das Stichwort "Dienstverpflichtung".
CCIBS schrieb:
Dafür bin ich jetzt gerade wirklich zu faul 😆
Du würdest dich wundern.
CCIBS schrieb:
So kann man das natürlich auch auslegen und zugegeben, unter diesem Gesichtspunkt habe ich das noch gar nicht betrachtet. Äußerst zynisch (werde ich mir definitiv mal merken).
Gäbe es eine unbedingte und absolute Eigentumsgarantie im GG würde man nicht enteignen können, da ist nichts zynisch dran sondern das ist nur folgerichtig.
 
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