Hoster stellt Produkt ein - Rechte?

kaktux

Lt. Junior Grade
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Moin,

ich habe letztes Jahr eine Zeit lang einen VPS-Hoster getestet - immer mit monatlicher Rechnung.
Der Hoster hat auch einen längerfristigen Vertrag - dafür dann günstiger - angeboten.
Da ich recht zufrieden mit dem Test war hab ich nach 6 einzelnen Monaten einen vergünstigten 3-Jahresvertrag abgeschlossen - Zahlung waren per Vorauskasse knapp 90 Eur.
Jetzt - etwa ein Jahr später - trudelt auf einmal eine Mail ein, das die meisten VPS-Produkte (inkl. meinem) in 14 Tagen eingestellt werden - und man Datensicherungen machen soll. Keine Erwähnung von Kunden mit längerer, schon gezahlter Dienstleistung.

So einen Fall hatte ich bisher noch nicht - und konnte auch wenig finden über meine Rechte. Logisch wäre ach meiner Meinung die anteiligen Monate zurückgezahlt zu bekommen.
Habt Ihr Erfahrung mit so einem Fall und ggf. Gerichtsurteile o.ä. auf die man sich im Fall der Fälle (keine Reaktion u.ä.) berufen kann?
 
Das wird dir dein Anwalt verraten. Oder die Verbraucherzentrale informieren. Da werden ja einige Kunden betroffen sein. Ansonsten sind solche Themen hier schwierig.
 
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Das Internet ist groß, wie ist der Gerichtsstand?

AGB lesen, wenn die das her geben auf Erfüllung des Vertrags bestehen, je nach Antwort dann ordentliche Rechtsberatung suchen.
 
Einfach mal den Hoster selbst fragen und schauen was er sagt?
 
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Das wäre der Schritt 1. Wenn der Anbieter z.B. in Deutschland sitzt und er nicht Insolvenz angemeldet hat, dann wirst du anteilig dein Geld zurück bekommen.
 
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Hier will ein Anbieter Kunden aus unrentablen Verträgen loswerden.

Meine persönliche Rechtsauffassung:
Geld zurück ist unbestreitbar machbar, du befreist damit den Anbieter aber von seinen Pflichten.

Du hast einen Vertrag geschlossen. Der Anbieter sichert dir eine Leistung zu, du sicherst dem Anbieter eine Bezahlung zu. Der Vertrag kann nur unter vorher definierten Bedingungen oder im gegenseitige Einvernehmen vorzeitig beendet werden. Grundsatz: Verträge sind einzuhalten.

Wie du einen 3 Jahresvertrag abschließen konntest (im Privatkundenbereich ist das gesetzliche Limit bei 24 Monaten Vertragslaufzeit) ist mir zwar auch schleierhaft aber du hast das Recht den Anbieter auf die Leistung festzunageln. Sorgt er nicht für mind. gleichwertigen Ersatz zum gleichen Preis ist er Schadensersatzpflichtig.

Jetzt ist die Frage:
Lohnt sich das Theater oder gibt es ggf. gleichwertige Angebote?
Ich würde den Anbieter schriftlich auf den geschlossenen Vertrag hinweisen und klarstellen das du die Einhaltung bis zum letzten Tag verlangst. Sollte er gegen den geschlossenen Vertrag verstoßen wird er Schadensersatzpflichtig.

und ihn mit rechtlichen Schritten drohen wenn er dir keine sinnvolle Alternative aufzeigt.

Daten und Konfiguration sichern ist trotzdem wichtig. Ich würde mir parallel dazu trotzdem einen anderen Anbieter suchen. Die Mehrkosten (bei gleicher Leistung) kannst du ggf. dem alten Anbieter in Rechnung stellen.
 
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zu klären ist wo der "Betreiber" seinen haupsitz hat. in aller regel sind viele mit briefkastensitz auf den bahamas oder Panama oder ähnlich um genau Rechtsansprüche auszuheblen und sich keinen bis kaum gesetze halten zu müssen. sehe da schwarz, sollte sie sich weigern. und wegen 90€ geht keiner zum anwalt
 
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Nero FX schrieb:
Wie du einen 3 Jahresvertrag abschließen konntest (im Privatkundenbereich ist das gesetzliche Limit bei 24 Monaten Vertragslaufzeit) ist mir zwar auch schleierhaft

Bezieht sich das nicht nur auf eine Mindestlaufzeit? Also ein Anbieter darf keine Mindestlaufzeit von mehr als 2 Jahren vorgeben. Kenne ich aber auch nur für Internet- und Mobilfunkverträge.

Freiwillig kann man sicher auch längere Verträge abschließen. Kreditverträge oder Festgeld laufen auch länger als 2 Jahre. Ja, anderes Segment.
Virenschutz-Lizenzen kann man auch mit 5 Jahre Laufzeit kaufen.


Solange keine Insolvenz vorliegt hat man mit Sicherheit Anspruch aus Auszahlung des Restgeldes. Aber Rechtsberatung ist ja nicht erlaubt. Einfach den Anbieter anschreiben und freundlich um Auszahlung bitten.
 
Wieso wird er Anbieter nicht genannt? Wäre gut zu wissen für andere.
 
Nero FX schrieb:
Wie du einen 3 Jahresvertrag abschließen konntest (im Privatkundenbereich ist das gesetzliche Limit bei 24 Monaten Vertragslaufzeit)
nicht ganz korrekt, die maximale Mindestvertragslaufzeit ist 24 Monate, zu was dich ein Anbieter "zwingen" kann.
Wenn du aber freiwillig einen 3 Jahres Vertrag abschließt, ist das möglich.
Sprich der Anbieter muss mind. eine Option für 24 Mon. oder weniger zur Verfügung stellen und darf nicht nur darüber anbieten.
 
@Sebbi

Nein das Gesetzt gibt eine maximal Vertragslaufzeit von 2 Jahren vor.
Eine Vertragslaufzeit bindet ja den Privatkunden was nicht legitim ist.
Darüber hinaus ist nicht rechtens und so komplett ungültig (nur für den Privatkunden).
 
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Nero FX schrieb:
Nein das Gesetzt gibt eine maximal Vertragslaufzeit von 2 Jahren vor.
Wir wissen immer noch nicht ob wir hier von einem Deutschen/EU Vertragspartner reden, oder?
 
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Nero FX schrieb:
@Sebbi

Nein das Gesetzt gibt eine maximal Vertragslaufzeit von 2 Jahren vor.
Eine Vertragslaufzeit darüber hinaus ist nicht rechtens und so komplett ungültig (nur für den Privatkunden).

Es gibt aber diverse Bereiche, in denen man Verträge abschließen kann, die länger als 2 Jahre laufen. Abo für Virenschutz, Cloud-Dienst im abo, Kredite, Geldanlage, Finanzierungen, ...
Nach deiner Aussage dürfte ich kein Auto für 3 Jahre leasen können.

Bei Mobilfunk und Internetverträge gilt z.B. die max 2 Jahre Mindestlaufzeit.

Wie die Regel genau ist kann ich aber auch grad nicht rausfinden.
Und die Frage ist ja auch wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Diese Regeln sind recht neu.

https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/13100-vertragslaufzeit-und-kuendigungsbutton.html

Dann wäre aber echt die Frage, wie so ich ein Leasingvertrag über 3 Jahre abschließen kann. Oder ein Virenschutzabo über 3 Jahre.
https://www.bitdefender.de/solutions/internet-security.html

Vodafone bietet auch keine 12 Monatsverträge an für Mobilfunk und Internet soweit ich weiß. Alles 24 Monate. Laut Gesetz müssten 12 Monate angeboten werden.
EDIT: Interessant. Über eine Suchmaschine kann man 12-Monatsverträge finden. Direkt über die Webseite finde ich die aber nicht.

PS: Ist aber etwas Offtopic. Sollte man vielleicht ein extra Thema aufmachen.
 
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Ohne zu wissen wen der TE für 3 Jahre Geld gegeben hat ist eigentlich jede Diskussion sinnfrei.

Ich meine schon mal hier bei CB jemanden gelesen zu haben der solch einen VPS Anbieter testete und dann für 3 Jahre im Voraus bezahlte.

Abgesehen davon.
Den VPN den ich ab und zu benutze war damals ein Sonderangebot von CyberGhost.
7 Jahre / 5 Geräte mit für einmal $99.
Mein „Glück“ das es die noch gibt. 😉
 
Das wichtigste wäre erstmal der Aufforderung zur Datensicherung auch wirklich folge zu leisten, sonst ist dein Kram bald weg.

Danach kannst du anfangen die vertraglichen Details zu klären.

Ich würde da gleich rotzfrach einsteigen:
Vergleichbares Angebot bei einem anderen Anbieter raussuchen, kosten bis zum Ende der 3 Jahre ausrechnen, dann gegen deine bereits getätigte Zahlung gegenrechnen und direkt mitteilen dass du diese Differenz forderst, wenn man dir vorzeitig kündigt.
Am besten noch ne pauschale oben drauf für den Migrationsaufand und gleich ne angemessene Frist setzen.
 
h00bi schrieb:
Das wichtigste wäre erstmal der Aufforderung zur Datensicherung
Was keinen Anbieter ausserhalb des lokal geltenden Rechts interessiert,

Ich denk das der VPS Anbieter weit entfernt ist von der EU .

Der @kaktuxmögevuns erhellen.
 
Nein - ist ein deutscher Anbieter, der wohl bei der Myloc Mangement IT in Düsseldorf Server angemietet und dann damit Produkte angeboten hat - heißt Easyhosting Internetdienstleistungen - würd ich stand heute aber nicht empfehlen ;).
Dazu hatte ich bei meiner Suche auch nen Thread hier eröffnet, da ich vorher noch nie nen vServer geholt hab. Genommen hab ich Ihn schlicht weil er günstig ist/war - und wie gesagt nach 6 Einzelmonaten Test keine Probleme auftraten. Erst jetzt - nach einem Jahr. Der Anbieter war wohl auch recht neu - man hat damals keinerlei Meinungen dazu gefunden.
Abgeschlossen von Feb23-Feb26 hatte ich das Produkt VPS S Linux SSD (4 Core, 200gb SSD, 8GB Ram, 1x De-Domain). Pro Monat hat der 4,44 gekostet - und wurde als ich ihn abgeschlossen hatte je nach Vertragsdauer günstiger. Maximum waren drei Jahre zu knapp 2,52Eur pro Monat.
Gerade die Jahresweise Anmietung finde ich interessant (jedenfalls, wenn der Anbieter dann auch langfristig zuverlässig ist) - die meisten bieten es ja leider nur Monatsweise an.

Bisher gab es 2 Mails - eine mit dem Hinweise, das die Produkte eingestellt werden, da es bei vielen Zahlungsausfälle gab - und das man innerhalb von 2 Wochen Datensicherungen machen soll.
Die andre gerad heute - der Anbieter ist wohl etwas genervt (u.a. mit dem Punkt: "
Bitte bleiben Sie freundlich. Wir versuchen die Situation so gut als möglich zu lösen. Tickets die vollkommen unnötig mit Polizei und Stattsanwaltschaft drohen werden unbeantwortet gelöscht!"

Auch mein "Problem" ist dort beschrieben:
"Rückzahlungen. Bei vorausgezahlten Servern erfolgt eine Rückzahlung nach der Abwicklung, also nach dem 11.11.23. Wir bitten von weiteren Anfragen vor diesem Datum abzusehen."

Nicht gerade idealer Umgang mit Kunden - aber ich bezweifel, das es etwas bringt, direkt mit dem Anbieter zu kommunizieren bzw. auf die Erfüllung des Vertrages zu pochen. Wenn die Rückzahlung stattfindet hab ich ja auch nichts verloren - außer ein wenig Zeit zur Einrichtung (ist aber noch überschaubar). Bleiben möchte man bei einem unzuverlässigen Anbieter ja auch nicht unbedingt. Sowas wie @h00bi vorschlägt hatte ich mir auch schon überlegt - ob ich mir das hin-und her geben muss weiß ich noch nicht . Das günstigste Vergleichsangebot, das ich gefunden hab gibt es für 4,99Eur p.M. Ihr wißt nicht zufälligerweise auf welches Recht man sich da bezieht?
In den AGBs des Anbieters findet man in der Richtung nur " Soweit nicht anders vereinbart, kōnnen alle Webhosting und Reseller Verträge jederzeit gekūndigt werden. Bei unseren vServer und Server Angeboten können Sie den Abrechnungszeitraum bei der Bestellung auswählen. Dieser entspricht Ihrer Vertragslaufzeit."
 
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kaktux schrieb:
Soweit nicht anders vereinbart, kōnnen alle Webhosting und Reseller Verträge jederzeit gekūndigt werden.

Eine jederzeitige Beendigung durch den Anbieter bei gleichzeitiger Vetragsbindung des Verbrauchers wäre nach meinem Rechtsverständnis eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers und damit nicht zulässig.

kaktux schrieb:
Tickets die vollkommen unnötig mit Polizei und Stattsanwaltschaft drohen werden unbeantwortet gelöscht!"
Naja, wenn man sich mit so nem Unsinn rumschlagen muss verstehe ich auch, dass es etwas länger dauert und dass man dann nicht offen kommunizieren möchte.
Überlege mal wie viele solcher schwachsinniger Tickets da aufschlagen müssen, dass sich der Anbieter zu so einem Statement hinreißen lässt.

Günstiger geht eigentlich nur bei Angeboten die nach Nutzung abrechnen und wenn du das Ding wirklich wenig nutzt.
 
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