Früher stand in den AGBs der Hundehaftpficht, die Tiere müssten angeleint oder aber sich freilaufend im eingezäunten Bereich befinden, da sonst kein Versicherungsschutz.
(In NRW) zusätzlich ab 20/40 nur außerhalb Wohngebiete aber nicht im Landschaft/Naturschutzgebiet.
Chip und Versicherungspflicht für 20/40 und Listenhunde, die beim Rottweiler ja wohl gegeben wäre.
Zusätzlich noch den "Befähigungsnachweis " bzw Sachkundenachweis , Ausnahme wenn der Halter über X Jahre vor Einführung schon große Hunde auf sich gemeldet hatte. Und der ist nicht übertragbar.
Stellt sich mir die Frage, wieso der/die Hunde überhaupt frei rumlaufen konnten ?
Zahlen die Versicherung inzwischen ungefragt alles?
Tausche ich jetzt den Hund gegen zurücksetzendes Auto (von unachtsamen Nachbarin gefahren) und dann dein Bein mit selber Verletzung, würdest du auch zögern? Warum jetzt?
Meine Ex bekam nach Monaten in der Kniekehle nach Hundebiss Probleme mit Sehne....
Wird immer schwierig nach langer Zeit seine Ansprüche plausibel zu erklären.
Nicht falsch verstehen, ich hatte immer große Hunde ( 3X IW, Dogge Schäferhund Mix usw) aber sowas muss gleich korrekt erledigt werden.
Und ich hab eine sehr ungehaltene Meinung über Senioren oder Kinder, die mit solchen Maschinen hantieren, oder spazieren geschickt werden oder aber lasch mit umgegangen wird (zB bei der Leinenpflicht und Haufen), weil die ja nix tun.
Und von mir auch gute Besserung.