Hund aus der Nachbarschaft hat mich gebissen

Nightmare85 schrieb:
Außerdem wollte sie wissen, welcher Krankenkasse und welcher Versicherung ich angehöre.
Sie meinte, ihre Versicherung würde meine kontaktieren.
Völliger Blödsinn.

Ihr Hundehalterhaftpflichtversicherer sollte eigentlich Kontakt mit dir aufnehmen und die werden dir dann schon mitteilen welche Belege sie brauchen, definitiv keinerlei Versicherungs oder Krankenkassenunterlagen. Da meldet sich die Krankenkasse direkt bei deiner Nachbarin.

Frag sie doch mal wo sie versichert ist und nach der schadennummer, dann kannst du dich dort melden.
 
Die Versicherung will als erstes Deine Versicherungsdaten, weil manche Krankenkassen mit Versicherungen spezielle Abrechnungsarten haben. Das ist daher kein Blödsinn, wie über mir steht.
 
Doch, ist es.

Ja, es gibt Teilungsabkommen zwischen GKV und privatversicherern, dafür braucht der privatversicherern aber vom Anspruchsteller keine krankenversicherungsdaten.

Die Krankenversicherung tritt irgendwann von alleine an den Verursacher heran und fragt dort nach Versicherer + schadennummer und rechnet dann nach Teilungsabkommen oder sach und Rechtslage ab.

Das betrifft aber den TE nicht, davon bekommt er quasi nichts mit und muss dafür auch keine Belege einreichen.

Die Belege braucht er nur wenn er selber Ansprüche wie Schmerzensgeld etc. geltend machen will.
 
Die Nachbarin ist offensichtlich mit dem Rottweiler überfordert. So eine Beziehung ist weder für sie noch für den Hund gut. Wenn sich an diesem Zustand nichts ändert, macht sie sich noch selbst unglücklich. Wahrscheinlich möchte sie den Hund trotzdem nicht verlieren und wenn man nun den offiziellen Weg mit Anzeige bei der Polizei und Meldung beim Ordnungsamt geht und das auch sicherstellt, dann schützt man die Frau vor sich selbst, den Hund und alle anderen Menschen und Tiere in der Umgebung gleich mit.

Gegenüber der Frau kann man offen kommunizieren, dass es es Zweifel daran gibt, ob sie den Hund im Griff hat. Vielleicht noch dazu sagen, dass man sich beratschlagt hat. Die soll froh und dankbar sein, wenn alles gut verheilt und es keine Spätfolgen gibt.
 
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DuckDuckStop schrieb:
Die Krankenversicherung tritt irgendwann von alleine an den Verursacher heran und fragt dort nach Versicherer + schadennummer und rechnet dann nach Teilungsabkommen oder sach und Rechtslage ab.
Ich hab mal meine Unterlagen durchgesehen und da hast Du vollkommen recht. Hab mich leicht in der Vorgehensweise geirrt.
 
In einigen Bundesländern ist ein Rottweiler auf der Liste der Kampfhunde.

Wenn man hier den offiziellen Weg wählt, dann schickt das Ordnungsamt vermutlich jemanden von einer Hundestaffel der Polizei bei der Nachbarin vorbei, der sich den Hund anschaut.
Könnte mir auch vorstellen, dass man den Rotweiler dann einen Wesenstest unterzieht.
 
Nein, es wird ein Veterinär geschickt. Ein Hundestaffelführer kommt (wenn überhaupt) nur direkt zum Vorfall, nicht im Nachhinein.
 
Definitiv beim Ordnungsamt melden! (ggfs. Polizei wenn sie darauf verweisen)

Ich hatte selber eine Rottweiler-Schäferhund-Mischlings Dame (Leika :love:). Mit Hunden der Größe ist echt nicht zu spaßen. Wenn die Dame mit 60 Jahren den Hund nicht im Griff hat - und schon gar nicht angeleint, dann gehört dieser Hund der Dame entzogen.
Man muss das arme Tier ja nicht gleich einschläfern, aber zumindest in Hände übergeben die dem Hund erziehen können.

Und ja - erst mal warst es du - auch Kinder tragen Mützen ... was für eine faule Ausrede.

Dir noch gute Besserung - und hoffentlich erholst du dich auch vom Schock des Angriffs!
 
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Früher stand in den AGBs der Hundehaftpficht, die Tiere müssten angeleint oder aber sich freilaufend im eingezäunten Bereich befinden, da sonst kein Versicherungsschutz.
(In NRW) zusätzlich ab 20/40 nur außerhalb Wohngebiete aber nicht im Landschaft/Naturschutzgebiet.
Chip und Versicherungspflicht für 20/40 und Listenhunde, die beim Rottweiler ja wohl gegeben wäre.
Zusätzlich noch den "Befähigungsnachweis " bzw Sachkundenachweis , Ausnahme wenn der Halter über X Jahre vor Einführung schon große Hunde auf sich gemeldet hatte. Und der ist nicht übertragbar.

Stellt sich mir die Frage, wieso der/die Hunde überhaupt frei rumlaufen konnten ?
Zahlen die Versicherung inzwischen ungefragt alles?
Tausche ich jetzt den Hund gegen zurücksetzendes Auto (von unachtsamen Nachbarin gefahren) und dann dein Bein mit selber Verletzung, würdest du auch zögern? Warum jetzt?

Meine Ex bekam nach Monaten in der Kniekehle nach Hundebiss Probleme mit Sehne....
Wird immer schwierig nach langer Zeit seine Ansprüche plausibel zu erklären.
Nicht falsch verstehen, ich hatte immer große Hunde ( 3X IW, Dogge Schäferhund Mix usw) aber sowas muss gleich korrekt erledigt werden.
Und ich hab eine sehr ungehaltene Meinung über Senioren oder Kinder, die mit solchen Maschinen hantieren, oder spazieren geschickt werden oder aber lasch mit umgegangen wird (zB bei der Leinenpflicht und Haufen), weil die ja nix tun.

Und von mir auch gute Besserung.
 
Die Tierhalterhaftpflicht für Hunde besagt, dass die öffentlichen Bestimmungen und Gesetzgebungen eingehalten werden müssen.

Demzufolge schreibt kein Versicherer in den Bedingungen vor, ob ein Leinenzwang besteht oder nicht.

In NRW wird der Rottweiler in Kategorie 2 geführt. Folglich gibt es keinen Leinenzwang.

https://wamiz.de/hund/ratgeber/10527/diese-hunderassen-sind-listenhunde-in-nrw

Bei Antragstellung wird auch die Rasse abgefragt. Bei einem Mischling halt alle Rassen.
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Es ist schon schlimm genug, dass der TE von einem Hund gebissen wurde. Allerdings zieht nicht immer die Kinder-Karte, um eure Argumentation zu unterstreichen. Es hat sich wohl mittlerweile in Deutschland so eingebürgert, schön ist das aber nicht.
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Ich glaube allerdings ebenfalls nicht, dass eine ältere Dame einen Rottweiler an der Leine halten kann. Für diese Größe eines Hundes braucht man schon ein wenig mehr Kraft und Durchsetzungsvermögen.
 
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In NRW, vor allem in unserer Kommune ist ab 20/40 im Stadtgebiet usw Leinenpflicht. Ich wüßte nicht, wann sich das geändert haben soll. Selbstverständlich gehört der Rottweiler zu den Rassen, die angeleint gehören.
Nicht nur in NRW. Und das ist gut so. Dürfte gerne, so wie der Fall hier mal wieder gezeigt hat gerne öfter kontrolliert werden.
Der beste Hundefreund ist der, der kein Hund hat. (Artgerechte Haltung, Umgang und so weiter)

Allerdings kann ich natürlich auch verstehen wenn sich in jemand in seiner Stadtwohnung zu seiner Schafherde einen Border hält. Oder mit Huski Gespann zur Arbeit fährt.
 
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Du hast Recht. Bei der Leinenpflicht lag ich gerade definitiv falsch.

Die Haltung eines Hundes kann ich schon nachvollziehen. Du musst allerdings auch die Zeit dafür haben. Daher habe ich selbst keinen Hund.

Meine zwei Katzen sind aber auch nicht schlecht. Zumindest können sich die Freigänger im Dorf selbst beschäftigen :)
 
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Die Kinder-Karte hat aber dann Sinn, wenn die werte Nachbarin ihren Hund nicht unter Kontrolle hat. Was hier sehr wohl der Fall ist. Wäre der Hund richtig erzogen, düfte so etwas nicht passieren.

Ja, Katzen sind so toll! Pinkeln und Kacken überall hin.
 
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Nein, die Kinder-Karte ist absolut überflüssig. Es reicht doch alleine, dass ein erwachsener Mensch gebissen wurde. Oder sind wir in der Gesellschaft nur noch die 2. Klasse?

Du weißt doch gar nichts über den Hund... Wollte der Hund eventuell die Halterin beschützen? Ich habe doch selbst schon gesagt, dass die gute Dame eventuell zu alt für einen solchen Hund ist.

Katzen sind wirklich super. Wird wohl einen Grund geben, warum die bei dir Pinkeln und Kacken :)
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Andy, sei mir nicht böse. Das macht jedes Tier. Das fängt bei der Ameise an und geht bis zu einem Elefanten etc. Tiere halt... Der Blauwal hat auch keine eigene Toilette...
 
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@nobodo Die Kinder-Karte kann hier gezogen werden, da diese wohl einen Rottweiler schwerer abwehren können, wie hier beim TE mit Schläge auf den Kopf.
Und die Kniekehle des TE ist von der Höhe dann beim Kleinkind die richtige Kehle oder gar der Kopf.

Hoffe, soweit verständlich?
 
Mir ist schon klar, dass ein Kind einen Rottweiler nicht abwehren kann. Ständig ziehen allerdings die Leute die Kinder-Karte. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Alle Argumente waren doch auch so absolut ausreichend.
 
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nobodo schrieb:
Die Tierhalterhaftpflicht für Hunde besagt, dass die öffentlichen Bestimmungen und Gesetzgebungen eingehalten werden müssen.

Meine Hunde sind auch versichert, wenn ich gegen die Leinenpflicht verstoße. Steht explizit so in meiner Police und ist auch sinnvoll. Die Leinenpflicht bezieht sich in vielen Städten auch auf die Größe des Hundes, was hier aber wohl eher keine Rolle spielt.
 
Wir brauchen hier gar nicht darüber diskutieren ob der Hund hätte angeleint sein müssen oder nicht und die Nachbarin eventuell deshalb ihren Versicherungsschutz verwirkt hat, für den TE ist das recht unerheblich da es an der Haftung der Nachbarin nichts ändert.

Ihm kann es ziemlich egal sein ob er seine Ansprüche bei ihr geltend macht und sie zahlt diese selbst oder die Leistung kommt vom Versicherer.

@nobodo Die kinderkarte wurde hier ausgespielt weil der TE nicht sicher war ob er etwas machen soll bei Polizei, ordnungsamt, wem auch immer oder es dabei belassen soll um den nachbarschaftsfrieden nicht zu gefährden.
 
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nobodo schrieb:
[...]
Es ist schon schlimm genug, dass der TE von einem Hund gebissen wurde. Allerdings zieht nicht immer die Kinder-Karte, um eure Argumentation zu unterstreichen. Es hat sich wohl mittlerweile in Deutschland so eingebürgert, schön ist das aber nicht.
[...]

Nein, natürlich nicht. Kinder sind z. B. kein Argument gegen arabische Clans vorzugehen oder auch um auf die Gefährlichkeit der Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebotes hinzuweisen.

Aber bei Kampfhunden?

Ein Erwachsener kann sich wenigstens noch ein wenig wehren, einfach, weil mehr Kraft und Masse vorhanden sind. Ein Kind (das sind keine mehrfach auffällig gewordenen Jugendlichen mit Messer aus Berlin) ist da schlicht zu weiten Teilen macht- und schutzlos.
 
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nobodo schrieb:
Ich habe doch selbst schon gesagt, dass die gute Dame eventuell zu alt für einen solchen Hund ist.
Nur Mal so als Einwand, weil hier ständig auf dem Alter von 60 herumgeritten wird oder auch noch die Vokabel Senior benutzt wird.
Glaubt jemand ernsthaft, dass eine "Dame" mit 50, 40 oder 17 eher in der Lage ist einen ausgewachsenen Rottweiler im Zaum zu halten? Zumindest im Schnitt.
Das Problem liegt ausschließlich in Erziehung und Gehorsam des Hundes und nicht in der Physiognomie des Besitzers/der Besitzerin.
Ein erfahrener Hundebesitzer hat den Burschen mit 75 immer noch besser im Griff als ein Larifari mit 35.
 
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