Ich verdiene zu viel! Glaube ich....?

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john carmack

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Nov. 2004
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1.652
Hi Leute,

bevor ich anfange würde ich euch bitte hier nur konstruktive Beiträge zu schreiben, denn die Sache ist mir sehr wichtig.

Seit anfang des Jahres verdiene ich rund 1.000€ zu viel. Auf meiner Gehaltsabrechnung bekomme ich jeden Monat zusätzlich zu meinem normalen Gehalt einen sogenannten AVmG AG Anteil dazu (private Altersvorsorge - Riester-Rente).

Und das nun schon 8 Monate am Stück.

Ganz ehrlich gesagt traue ich mich nix zu sagen, weil ich gerne das Geld behalten möchte :)

Was mache ich denn nun?
Wie kann ich mich absichern?
Ich spiele mit dem Gedanken zu einem Anwalt zu gehen der mir die Rechtslage erklärt, denn ich sehe auch nicht ein alles wieder zurück zu zahlen.
Aber wer kann mir am besten weiterhelfen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Beitrag wiederhergestellt)
Achso, du kriegst mehr Geld als du verdienst, siehst aber nicht ein es zurückzuzahlen?

Ganz schnell mit Arbeitgeber oder Rechtsanwalt die Sache klären, sonst hast du schneller größere Probleme als dir lieb ist.

Klingt aber nach Riester Rente
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
john carmack schrieb:
Ganz ehrlich gesagt traue ich mich nix zu sagen
Solltest du aber, ansonsten kann man dich wegen Betrug bzw. Unterschlagung anzeigen und das kann dich den Job kosten, auch wenn du den Fehler nicht gemacht hast, du hast den Fehler bemerkt aber nicht reagiert.

john carmack schrieb:
weil ich gerne das Geld behalten möchte :)
Das wird nicht passieren, irgendwann wird es der Buchhaltung auffallen, spätestens am Jahresende.

john carmack schrieb:
Was mache ich denn nun?
Wie kann ich mich absichern?
Deinem Arbeitgeber sagen das zu viel abgerechnet wird.

john carmack schrieb:
denn ich sehe auch nicht ein alles wieder zurück zu zahlen.
Das wirst du aber müssen, das Geld gehört dir nicht, je länger du wartest desto mehr wirst du zurück zahlen müssen, dir werden nämlich die entgangenen Zinsen in Rechnung gestellt.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Die werden dich erstmal krumm angucken, weil du 8 Monate lang das Geld eingestreicht hast, ohne was zu sagen :p
 
Der Arbeitgeber kann jederzeit alles was er Dir zu viel zahlt zurückfordern.
Also nicht damit rumschmeißen :-)
 
Rein Interesse halber:
Das wirst du aber müssen, das Geld gehört dir nicht, je länger du wartest desto mehr wirst du zurück zahlen müssen, dir werden nämlich die entgangenen Zinsen in Rechnung gestellt.
Wieviele Zinsen kann er denn verlangen?

Ansonsten überweise ich auch wahllos an irgendwen Geld, hoffe, dass es nicht weiter auffällt und nach 6 Monaten forder ich 4% Zinsen p.a. ;)
 
Hallo
Onkelhitman schrieb:
Wieviele Zinsen kann er denn verlangen?
Der Arbeitgeber kann die entgangenen Guthabenzinsen bei der Bank einfordern.

Onkelhitman schrieb:
Ansonsten überweise ich auch wahllos an irgendwen Geld, hoffe, dass es nicht weiter auffällt und nach 6 Monaten forder ich 4% Zinsen
Du hast nicht verstanden um welche Zinsen es geht, es geht um die entgangenen Guthabenzinsen bei der Bank und nicht um Verleihzinsen.

cruse schrieb:
sag einfach: hab nie nachgesehn und mich nie für interessiert - ist dir nie aufgefallen.
fertig
So einfach ist das Leben nicht, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, das kann wie oben erwähnt eine Anzeige wegen Betrug bzw. Unterschlagung nach sich ziehen.

cruse schrieb:
dreistheit siegt!
Aber nur kurzfristig.

john carmack schrieb:
ich sehe schon... das führt zu nix...
Was hast du denn erwartet, das wir dir Tipps geben wir du am besten betrügst bzw. unterschlägst ?

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann den Thread bitte jemand löschen...? Danke! Ich mach einen Termin beim Anwalt.
 
Tomislav2007 schrieb:
Das wirst du aber müssen, das Geld gehört dir nicht, je länger du wartest desto mehr wirst du zurück zahlen müssen, dir werden nämlich die entgangenen Zinsen in Rechnung gestellt.
Muss das Geld vorher nicht erstmal zurückgefordert werden?

Wenn der TE dieses Geld dann nicht sofort zurückzahlen will/kann, dann können Zinsen erhoben werden.

EDIT:
Was bitte willst du beim Anwalt? Geld dafür bezahlen, damit er dir sagst, dass du das Geld deinem Arbeitgeber zurückzahlen müssen wirst? :p
 
Mit einer Unterschlagung ist nicht zu spaßen & das Strafmaß ist je nach Wert idR üppig.
Geb dir einen Ruck & kläre "die Sache sauber" ...

edit:
Ich verdiene zu viel! Glaube ich....?
Rein nach Topic ...niemals & man(n) "verkauft sich auch nicht unter Wert" ...^^
 
Hallo
GiGaKoPi schrieb:
Muss das Geld vorher nicht erstmal zurückgefordert werden?
Selbstverständlich muss und wird das Geld zurückgefordert, der TE hat das Geld aber schon 8 Monate, in den 8 Monaten hat der TE für das Geld bei seiner Bank Guthabenzinsen bekommen und der Arbeitgeber nicht weil er das Geld die 8 Monate nicht hatte.

GiGaKoPi schrieb:
Wenn der TE dieses Geld dann nicht sofort zurückzahlen will/kann, dann können Zinsen erhoben werden.
Das sind dann die nächsten Zinsen für den folgenden Zeitraum, wie gesagt bis jetzt geht es um die entgangenen Guthabenzinsen bei der Bank des Arbeitgebers für die letzten 8 Monate.

GiGaKoPi schrieb:
Was bitte willst du beim Anwalt? Geld dafür bezahlen, damit er dir sagst, dass du das Geld deinem Arbeitgeber zurückzahlen müssen wirst?
Vielleicht ist es Ihm noch nicht teuer genug und er möchte noch zusätzlich die Anwaltskosten an der Backe haben.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Grundgehalt ist ja richtig und wird korrekt überwiesen - Am Grundgehlat hat sich auch nix geändert und entspricht auch meinem Vertrag!

Wie auch immer, bitte löschen bzw schließen! Danke!
 
So einfach ist das Leben nicht, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, das kann wie oben erwähnt eine Anzeige wegen Betrug bzw. Unterschlagung nach sich ziehen.
Da hast du recht ;)

So einfach ist es aber dann wieder doch nicht.
Ist das Prüfen von Kontoauszügen pflicht ?
Bin ICH bei einem Versehen/Fehler des Überweisenden in der Pflicht ? Eher nicht....
Es ist ein Streitthema.
Im Zweifelsfall für den Angeklagten.

Aber nur kurzfristig.
aktuelles beispiel: Samwer-Brüder, Putin
die samwer boys sind imo multi-milliardäre und putin hat die krim
alles schön dreist...
dreistheit nicht mit verlogen gleichsetzen. lügen haben kurze beine, dreist ist eher frech.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
cruse schrieb:
Bin ICH bei einem Versehen/Fehler des Überweisenden in der Pflicht ? Eher nicht....
Es ist ein Streitthema.
Das ist kein Streitthema, sobald du den Fehler bemerkst musst du diesen Fehler melden, ansonsten fällt das unter Betrug bzw. Unterschlagung.
Das jemand 8 Monate lang nicht bemerkt das er viel zu viel Geld erhalten hat wird sich nur sehr schwer glaubhaft erklären lassen.

Grüße Tomi
 
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Auf Wunsch des TE geschlossen.
 
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