Impressum

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Juli 2005
Beiträge
136
Hallo,
Ich habe gehört , das ein Impressum auf einer Privaten Seite wie folgt aussehen muss :

Vorname,Name
Straße+NR
PLZ u. Ort
E-Mail
Telefon

würde es auch reichen, wenn ich nur

Vorname, Name
E-Mail

hinschreibe?
 
Das Ganze ist ein ziemlich schwieriges Thema...

Ich weiß nicht genau über den Inhalt/Umfang deiner Seite bescheid, normalerweise sollten aber der Name des Verantwortlichen und eine Kontakt-Möglichkeit genügen.

Auf jeden Fall solltest du nicht vergessen anzugeben, dass du für extern verlinkte Seiten keine Haftung übernimmst.

Ansonsten dürfte dieser Artikel hier für dich interessant sein.
-> http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum#Impressum_im_Internet
 
Dieses vielzitierte Urteil vom Landgericht Hamburg vom 12.5.98 ist afaik kein Schutz.

Das Urteil wurde in einem Fall so ausgesprochen und ist nicht allgemein gültig. Es ist wohl noch nicht eindeutig geklärt, wie das zu handhaben ist. Generell ist der Betreiber einer Seite aber für externe Links verantwortlich auch wenn er sich davon distanziert.

Nach einem anderen Urteil vom Landgericht? München 2002 ist der Betreiber der Seite verpflichtet die externen Seiten auf ihre - ggf. auch wechselnden - Inhalte zu überprüfen.
 
/ will nicht extra einen neuen Thread erstellen:

Hab mich jetzt (wiedermal) über das Thema "Impressum auf Privat-HP" informiert.
Fast überall wird gesagt, man muss die Telefonnummer angeben (nur eMail-Adresse reiche nicht).

Nun, was ist, wenn man kein Telefon besitzt?
Einfach weglassen, oder irgendetwas da hin schreiben, wie:
"Telefon? Hab ich nicht" ^^
 
http://www.mindermeinung.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=171
Der Auffassung des OLG zur Folge setzt "unmittelbare Kommunikation" nicht zwingend telefonische Kontaktaufnahme voraus. Vielmehr sei auch die ausschließliche Kommunikation über Email denkbar. Nach dem Wortsinn setze die Vorschrift lediglich voraus, dass die Kommunikation nicht über Dritte ablaufe. Auch in zeitlicher Hinsicht sei bei der Kommunikation über Email die Unmittelbarkeit gewahrt.
Kannst auch mal hier schauen: http://bundesrecht.juris.de/tdg/__6.html
 
Ah, okay.
Also einfach leer lassen.
Danke dir.

Warum können Verantwortliche nichtmal Klartext reden,
und eindeutig auf den Tisch legen, was bei welcher Seite nötig ist - und wie es umgesetzt werden soll.
Und nicht nur mit so dehnbaren Begriffen um sich werfen :/
 
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