Informationspflicht als Bürger

Echt traurig, wie hier ein Fragesteller angegangen und mit teils beleidigenden und uninformierten Posts geantwortet wird. Anscheinend ohne die eigentliche Frage überhaupt lesen/verstehen zu wollen.
 
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Stimmt, und der nächste die hier an der Frage vorbei postet, wird mehr als nur Kiel geholt.
 
Echt traurig finde ich, dass der Moderator der Meinung ist, sowas in das Aquarium schieben zu müssen.
Da mehrmals darauf hingewiesen wurde, wie man sich zu Informieren hat und es genügt, dass es bekanntgegeben wurde, darauf hin der TE aber immer noch nichts verstanden hat, so habe ich das interpretiert, gibt es halt entsprechende Antworten.
 
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Ich glaube eher, dass du die Fragestellung weiterhin absichtlich falsch verstehen willst und auch deine Deutung rechtfertigt noch lange keine Angriffe.

Ich finde es z.B. auch interessant, das NRW in seiner Rechtsverordnung von Sonntag anscheinend etwas von den Ankündigungen von Frau Merkel abweicht. Können sie ja auch, weil es Länder- und nicht Bundeskompetenz ist.
 
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Ich finde das Thema auch interessant.

Ich mache gerne lange Skitouren in den Alpen.
Da sind wir auch gerne mal eine Woche lang unterwegs.
Komplett ohne Internet und Telefon manchmal sogar.
Das tut unheimlich gut, auch mal nichts von der Außenwelt mit zu bekommen.
 
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Youtuber1987 schrieb:
Da wird am Freitag Vormittag beschlossen, dass in 18 Sunden keiner mehr ohne wichtigen Grund auf der Staße sein darf und es wird erwartet, dass sich jeder daran hält.
Wenn sich Gesetze ändern kann man auch erwarten, dass du dir das anliest.
Ansonsten, woher sollst du auch wissen das es nicht legal ist jemandem die Birne einzuhauen?
Hat dir doch schließlich auch keiner per pushnachricht aufs handy geschickt?
 
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Wenn irgendjemand die Memo mit der Ausgangssperre verpasst haben sollte, wird einen dafür weder Polizei noch Ordnungsamt am nächsten Baum aufknüpfen.

Bei derart kurzfristigen Ereignissen wie der Ausgangssperre kenne ich es so, das Fahrzeuge von Ordnungsamt mit Lautsprechern durch die Straßen fahren und die Bürger darüber informieren.

Über langfristige Gesetzesänderungen wird über ausgewählte Medien informiert, wenn ich dann richtig auf dem Schirm habe, gibt es auch eine Art Newsletter, den man abonnieren kann, über den man aktuelle Informationen aus dem Bundestag erhält.
Welche das genau sind, ist auf der Seite vom Bundestag erläutert.

Die gesamten Gesetzestexte wird einem jedoch niemand als Pflichtveranstaltung näher bringen, dafür ist das schlicht zu viel Material von dem man als normaler Bürger die Hälfte nicht versteht oder benötigt.

Ich bekomme meine Informationen meistens aus den Nachrichten oder Zeitungen, wenn ich es genauer wissen muss, dann lese ich mir die Gesetzestexte in Internet durch.
 
Grundsätzlich sollte man gerade in einer Lage wie wir sie momentan haben, von jedem erwarten können, dass wenn kein Internet vorhanden ist, zumindest Radio gehört wird oder man die Nachrichten schaut.
Gerade bei kurzfristigen Beschlüssen hilft die Tageszeitung natürlich nicht mehr, allerdings kann man davon ausgehen, dass diese mehr Informationen bietet, als z.B. eine Meldung im Radio.

Es wird also auf ausreichender Weise dafür gesorgt, dass sich diese Informationen verbreiten.
 
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Für normal wird sowas dick angekündigt mit entsprechender Übergangszeit (dann kriegt es auch jeder mit), aber in Fällen von "Heut auf Morgen" sehe ich eher die Regierung bzw Gemeinde in der Pflicht dich zu informieren. Also da sollte eigentlich nen Brief raus gehen, - tat es nicht habe ich gelesen, nun dann wird es schwierig.

Die Frage ist aber auch wie hart durchgegriffen wird, ich denke je nach Fall ermahnt die Polizei mit "letzter Warnung" (hatte auch mal was wo ich von nichts wusste, hatte dann gut argumentiert und Polizei hat schließlich abgewunken - Die Begegnung selbst war mir dann eine Lehre und hab Geld gespart.). Aber berufen kann man sich wohl auf nichts.
 
Eine "letzte Warnung" ist zumindest hier bei uns nicht drin. Die ersten die "erwischt" wurden, weil sie nicht angeben konnten, wo sie zu zweit mit dem Auto hinfahren wollten ("wir wollen durch die Gegend fahren"), erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Das war gleich Samstag Mittag.
 
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@P220 wir befinden uns in einer Situation die nichts mit der Regel zu tun hat. Aber es gibt keine Ausrede um sich nicht zu informieren.
@onesworld Also mehr als genug Zeit sich zu informieren?

Meine Güte, es gibt mehr als genug Kanäle um sich über die aktuelle Situation zu informieren, wenn man dies nicht tut, sollte man sich auch nicht beschweren.
Wir reden hier nicht von normalen Gesetzen, die erst in einigen Wochen in Kraft treten.
Es ist doch nicht zu viel verlangt etwas Vernunft zu zeigen und die Nachrichten zu verfolgen...
 
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onesworld schrieb:
Eine "letzte Warnung" ist zumindest hier bei uns nicht drin. Die ersten die "erwischt" wurden, weil sie nicht angeben konnten, wo sie zu zweit mit dem Auto hinfahren wollten ("wir wollen durch die Gegend fahren"), erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Das war gleich Samstag Mittag.

und genau darum gehts mir
Auf welcher rechtlichen Grundlage will dir der Gesetzgeber jetzt eine Strafe geben?

Die erwarten von dir, dass du am Samstag Mittag etwas weißt, was 24 Stunden vorher beschlossen wurde.

Wo wird definiert innerhalb welcher Zeit du solche kurzfristigen Ankündigungen mitbekommen musst?
Ist es deine Pflicht als Bürger 1x pro Tag irgendwelche Nachrichten zu sehen?
Den Bundesanzeiger zu lesen? Etc?
Hat man in Krisensituationen erhöhte Informationspflicht?

Also ich finde das schon extrem kritisch, wenn du innerhalb so kurzer Zeit solche Änderungen mitbekommen musst, wenn du keine Strafe bekommen möchtest.

Es fahren Autos mit Lautsprecher durch die Stadt.
Allein daran sieht man ja schon, dass auch der Gesetzgeber weiß, dass es sonst nicht jeder mitbekommt.
Da wird dann eine Bringschuld durchgeführt.
Aber es gibt ja dann auch Leute auf dem Land die diese Durchsagen nicht hören.
 
Ich mein grundsätzlich wurde die Frage schon beantwortet. Sobald ein Gesetz im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetz) bzw. in Gesetz- und Verordnungsblättern (Länder) veröffentlich wurde, ist es gültig.

In Bayern z.B. wurde der Katastrophenfall ausgerufen. Dort können Ordnungswidrigkeiten (bis zu 25000€ Bußgeld) bei zu wider handeln ausgesprochen werden. Das Katastrophenschutzgesetz ist schon seit Jahren veröffentlicht und alles geregelt. Dort wird man auch eine erhöhte Informationspflicht der Bürger annehmen dürfen welche Weisungen genau gelten, da man ja im Katastrophenfall ist.
 
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Habt ihr eigentlich sowas mal irgendwann in der Schule durchgenommen?

Was z.B. bei einem Katastrophenfall so alles anders ist, als zu normalen Zeiten?

Meine Schulzeit ist schon fast 30 Jahre zurück.
Ich kann mich nicht daran erinnern.

Logisch wäre ja z.B. zu sagen, wenn der Katasrophenfall ausgerufen wird, ist es verpflichtend mindestens 1x am Tag die Nachrichten auf den öffentlich rechtlichen Fernsehkanälen zu sehen.
z.B. die Tagesschau.
 
Ich gehöre zu der Sorte die öffentliche Medien scheut, hier mal ein Beispiel an Link wo man ein bisschen übers Netz informiert bleibt (gibt sicher bessere aber den hatte ich mir mal spontan raus gepickt):
https://www.merkur.de/welt/corona-n...-grenzen-covid-19-sars-cov-2-zr-13600553.html

ARD Mediathek usw sollte auch alles haben.

Youtuber1987 schrieb:
Habt ihr eigentlich sowas mal irgendwann in der Schule durchgenommen?
Meine liegt nicht ganz soweit zurück, aber wir hatten da auch nie wirklich was. Vergleichbar mit der Feueralarm-Prüfung. Rechnet eh keiner mit, und wenn dann einfach wie ein Lämmchen da stehen und auf die Schildkröte und ihre Stellvertreter hören.

Was wirklich was bringt und womit auch jeder erreicht wird (wenn er denn nicht gerade laute Musik hört) mit Durchsagen-Geräten durch die Straßen fahren und über den aktuellen Stand berichten. - Und wenn es wirklich ganz problematisch wird (soweit wird es aber nicht kommen, denke selbst ich nicht): Die altbekannten Sirenen überall in der Stadt.. dann wird auch der letzte Bescheid wissen, dass es ernst wird und ganz automatisch bestimmte Regelungen einhalten. - Da bin ich mir sicher.
 
Youtuber1987 schrieb:
...Logisch wäre ja z.B. zu sagen, wenn der Katasrophenfall ausgerufen wird, ist es verpflichtend mindestens 1x am Tag die Nachrichten auf den öffentlich rechtlichen Fernsehkanälen zu sehen...
Zumindest wird erwartet, dass die Bürger in erkennbaren Krisensituationen selbstständig das Radio einschalten oder sonstige Informationsquellen kontaktieren, damit sie über die Entwicklung auf dem Laufenden bleiben. Und dass es eine Krisenlage gibt, das dürfte ja irgendwann keinem mehr verborgen geblieben sein.

Wer ein Smartphone besitzt kann z.B. Katwarn oder NINA installieren, darüber wurde nämlich sowohl landes- als auch bundesweit über die beschlossenen Regelungen informiert:

BBK, Nationale Warnzentrale Bonn meldet: Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Erweiterung der Leitlinien zur Beschränkung von sozialen Kontakten vom 23.03.2020 14:19.

BBK, Nationale Warnzentrale Bonn meldet: Das Bundesministerium für Gesundheit informiert:

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte.

Die bisherigen Leitlinien mit dem Charakter von verbindlichen Regeln werden wie folgt erweitert:
-
  • 1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • 2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5m einzuhalten.
  • 3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • 4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderliche Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • 5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • 6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • 7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • 8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  • 9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
  • Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung Ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern und Landkreisen bleiben möglich.
******** Weitere Informationen und Empfehlungen finden Sie im Internet unter - www.zusammengegencorona.de (Bundesministerium für Gesundheit). - www.infektionsschutz.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) - www.rki.de (Robert-Koch-Institut).
+++Für Personen mit Hörbehinderungen: - https://gebaerdentelefon.de/bmg/ (Individuelle Beratung , eine Videotelefonverbindung)
+++Fragen und Antworten zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen: - www.bmi.bund.de (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)
+++Hinweise Fragen und Antworten für Schwangere: - www.dggg.de (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe)
+++In den Notfalltipps der Warn-App NINA sind u.a. auch Hotlines der Bundesländer für Sie zusammengestellt.


Bitte folgen Sie den behördlichen Anordnungen. Bitte bleiben Sie zu Hause, soweit es Ihnen möglich ist. Wir als Gemeinschaft müssen Solidarität zeigen denen gegenüber, die besonders gefährdet sind.
Beachten Sie unbedingt behördliche Anordnungen.
Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien oder anderen Risikogebieten waren:
Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zwei Wochen zu Hause - und zwar unabhängig davon, ob Sie Krankheitszeichen zeigen oder nicht.
Beachten Sie wichtige Hygieneregeln wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen.
Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnerinnen und -partnern.
Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.
Seien Sie kritisch: Informieren Sie sich nur aus gesicherten Quellen.
Helfen Sie älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, damit diese keinen vermeidbaren Risiken ausgesetzt werden: Kaufen Sie zum Beispiel für sie ein.
Wenn Sie älter als 60 Jahre sind, empfiehlt es sich, sich von Ihrem Hausarzt bzw. ihrer Hausärztin über eine Pneumokokkenimpfung beraten zu lassen.
Wenn Sie selbst Krankheitszeichen bei sich feststellen, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin auf oder wenden sich an die Telefonnummer 116117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Gehen Sie nicht unaufgefordert in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können Sie bei leichten Erkrankungen (Husten/Schnupfen) bis auf Weiteres telefonisch bei Ihrem Hausarzt/ihrer Hausärztin erhalten.

http://www.bundesgesundheitsministerium.de

Sämtliche Informationen stehen zudem zeitnah auch immer auf den Webseiten der Landesregierungen und Kommunen und damit es auch der letzte kapiert, werden diese Infos eben auch in sämtlichen Tageszeitungen und Nachrichtensendungen veröffentlicht. Es ist also bei klarem Verstand äusserst schwer, diese Dinge nicht mitzubekommen. Die Länder und Kommunen hätten sogar noch ein Mittel, um die Bevölkerung zu informieren:
Sirensignale, die auffordern zumindest Radio oder Fernseher einzuschalten.

Der mündige Bürger ist nun mal verpflichtet, sich eigenständig auf dem Laufenden zu halten. Und das kann man wohl problemlos auch erwarten.
 
Die Frage die aber immer noch nicht beantwortet wurde:

Wo steht das im Gesetz?

Lieber Bürger. Wir verdonnern sie zu 25.000 Euro Geldstrafe, weil wir eigentlich erwartet haben, dass sie erkennen dass gerade eine Krisensituation herrscht und wir davon ausgegangen sind, dass sie deswegen das Radio einschalten.

Ne sorry. Aber so funktioniert ein Rechtsstaat zum Glück nicht.
 
Ähh, doch. Es kommt nicht darauf an, ob du etwas erfährst, sondern nur ob es verkündet wurde. Und das ist hier der Fall. Du darst gerne gegen deinen Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen und darlegen, dass du es nicht wissen konntest. Die Beweisführung dürfte schwierig werden.

Was deine Frage "Wo steht das im Gesetz" angeht, kann ich nur für NRW sprechen. Hier gilt die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)". § 14 (2) regelt die Bußgelder. Hierbei wird auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Der Bußgeldkatalog ist jetzt veröffentlicht worden: Bußgeldkatalog CoronaSchVO

Damit sind alle Voraussetzunge erfüllt um Verwarn- und Bußgelder festzusetzen.
 
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Welche gesetzliche Grundlage möchtest du haben? Dass du dich informieren musst, und zwar der jeweiligen Situation angemessen?
 
Youtuber1987 schrieb:
...Ne sorry. Aber so funktioniert ein Rechtsstaat zum Glück nicht...
Doch genau so funktioniert der Staat - denn nicht nur der Staat hat Pflichten, sondern auch der mündige Bürger hat diese. Die Medien haben in diesem Fall eine Informationspflicht und müssen die geltenden Regelungen veröffentlichen und vom Bürger wird erwartet, dass er diese auch zur Kenntnis nimmt. Schon weil dies dem eigenen Interesse des Bürgers entspricht, kann man sowas auch ohne gesetzlichen Zwang erwarten.

Weil es offenbar noch mehr Leute gibt, die so tun als müsste der Staat ihnen alles hinterhertragen, fährt bei uns die Freiwillige Feuerwehr mit Lautsprecherwagen durch die Strassen und macht mehrsprachig auf die geltenden Ausgangsbeschränkungen aufmerksam.
 
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