News Inhaber haftet für Missbrauch des eBay-Kontos

Ja hey, was geht? Wenn sie was einstellt, kriegt er ne Mail, dass was eingestellt wurde. Schwupps weiss er bescheid und ist "Mittäter".

Mir scheint der Herr eher fadenscheinige Ausflüchte zu präsentieren, nachdem ihm bewusst wurde, was sein Frau da angestellt hat.
 
ist doch astreines Ebaydeutsch „... Halzband, Art Cartier ... Mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus ...“
 
Dann bin ich als Autohalter auch verantwortlich, wenn mein Auto gestohlen wird und damit jemand totgefahren werden sollte?!
Oder mein Fahrrad wird geklaut und der Dieb begeht mit dessen Hilfe einen Raubüberfall und lässt das Fahrrad zurück, dumm nur dass es registriert ist und jetzt bin ich Mittäter?
Au backe, Rechtsprechung Du musst noch viel Logik einbauen in dein System.
 
ihr habts immernoch nicht kapiert, oder?

wenn jemand dein fahrrad klaut, dann hat er sich STRAFBAR gemacht! das bedeutet du selbst bist in der OPFERROLLE. zumal bei einem unfall auch nicht interessiert, wem das fahrrad gehört, sondern nur wer ihn verursacht hat.
wenn du deine kontodaten freiwillig an andere weitergibst, wie im vorliegenden fall geschehen, dann trägst du eine mitschuld. wenn jemand mit deinem auto geblitzt wird, dann musst du selbst zahlen, sofern du nicht den verursacher angibst. so einfach ist das! das hat viel damit zutun, dass man sonst nur schwer nachweisen kann, wer nun der schuldige ist. aus rechtsgründen nimmt man daher den besitzer in die pflicht.

so long and greetz
 
Welcher Idiot glaubt denn allen Ernstes, dass die Frau aus dem fernen Russland da irgendetwas verkauft hat und nicht der Besitzer selber?

Wenn man eine Auktion online setzt, bekommt der Accountbesitzer sogleich eine Besätigungsmail.

Das heisst, da müsste die Frau auch Zugriff auf das Emailkonto vom Ehemann gehabt haben.

Hoffentlich bekommt der Typ ordentlich eine auf den Sack :).
 
Es steht leider nicht dabei, ob er seiner Frau den Account überlassen oder sie sich ihn einfach angeeignet hat, das dürfte wohl ein wichtiger Faktor sein.
Desweiteren finde ich es schon ein wenig hart, wenn Firmen Privatleute so abmahnen. Das ganze ist ok wenn es sich wirklich um eine Fälschung handelt, aber ich finde es als Beschreibung legitim zu sagen: dieser Saft schmeckt nach Banane (Saft mit Gegenstand und Banane mit beliebiger Firma austauschen).

Ach @striker

Man muss nicht zahlen wenn dein Auto geknipst wird und du den Fahrer nicht preis gibst. Du musst danach aber möglicherweise ein lückenloses Fahrtenbuch führen, um bei späteren Vorfällen den Fahrer nachweisen zu können.
 
gwuerzer schrieb:
Habe letztens Langlaufschi auf ebay ersteigert. Der Verkäufer wollte den Preis einfach verdoppeln und brach dann den Kontakt ab. Ebay versicherte mir, "den Fall zu prüfen und bei Regelverstössen eventuell Maßnahmen zu setzen", geschehen ist - offensichtlich NICHTS.
Auf wiederholte Anfragen bei Ebay hin, ob bzw. welche Sanktionen es in diesem Fall dem Verkäufer gegenüber gegeben hat, erhielt ich keine Antwort mehr, der Verkäufer ist weiterhin aktives Ebay-Mitglied. Man wird also von Ebay in solchen Fällen im Regen stehengelassen und denen ist es anscheinend vollkommen egal, ob jemand gegen ihre Regeln verstößt, gültige Kaufverträge nicht erfüllt usw.

Jepp, ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht... Ebay-Support schreibt Dir zwar gerne und schnell zurück, aber nix brauchbares. Und mit Hilfe oder Sanktionen siehts generelle düster aus...
Deshalb: Ich stelle meine Auktionen auch nur noch mit Sofort-Kauf-Angebot (nur im Text erwähnt, wenn überhaupt) und mit sämtlichen Klauseln für anfallende Gebühren (PayPal-Gebühren zahlt bei mir generell der Käufer und die ebay-Gebühren reiche ich, wenn die noch weiter steigen auch bald weiter... Fest abzocken und keinen Service bringen... :rolleyes: )


Hypocrisy schrieb:
Ja hey, was geht? Wenn sie was einstellt, kriegt er ne Mail, dass was eingestellt wurde. Schwupps weiss er bescheid und ist "Mittäter".

Mir scheint der Herr eher fadenscheinige Ausflüchte zu präsentieren, nachdem ihm bewusst wurde, was sein Frau da angestellt hat.
Sehr richtig. Es besteht aber die wage Möglichkeit, dass seine Frau die Mailadresse geändert hat, was ich aber für außerst unwahrscheinlich halte...

styletunte schrieb:
ist doch astreines Ebaydeutsch „... Halzband, Art Cartier ... Mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus ...“
Wer da was kauft is eh selbst schuld...
Genauso wie die "Markenware" aus Rumänien & Co. :rolleyes:

MFG, Thomas
 
ich finde, der sachverhalt ist nicht ausreichend geschildert, um sich wirklich brauchbar eine meinung bilden zu können.

naja, ob jetzt jeder seine emails regelmäßig abruft, möchte ich bezweifeln - aber wie schon gesagt, wie das ganze wirklich genau gelaufen ist, steht ja nicht da.

außerdem frage ich mich ganz ehrlich, ob man bei einer ehe ein gewisses grundvertrauen nicht voraus setzen müsste - in diesem fall von jemand "drittem" zu reden, finde ich jedenfalls schon etwas hart.
 
Ich finde dieses Urteil unglaublich, weil es soziale Strukturen untergräbt. Ein Partner ist doch eine Vertrauensperson. Dito gute Bekannte. Es wird einfach ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass ein Ebay-Konto einer Person gehört und dieser Person drohen Repressionen, wenn er dieses jemand anderem anvertraut, was in der Realität durchaus vorkommen dürfte.

Stellt euch vor ihr fahrt in den Urlaub und jemand muss währenddessen hin und wieder mal in euer Haus/Wohnung (Ebay-Konto), um nach dem Rechten zu sehen. Wenn dieser Bekannte oder Verwandte durch oder während dieser Handlung irgendeinen Schaden anrichtet, seid ihr dran, weil ihr dieser Person den Zugang ermöglicht habt. So wirkt auf mich das Urteil von der Verhältnismäßigkeit her.
Oder anderes Beispiel: ihr wohnt in einer WG und seid grad duschen, euer Autoschlüssel liegt in eurem Zimmer und ein anderer Bewohner schnappt ihn sich und baut ohne Vorsatz einen Unfall. Man müsste in dem Fall seine Schlüssel wegsperren oder immer mit sich tragen - beides lebensfremd.

Und beim Urheberrecht/Markenrecht muss endlich was getan werden, um die Gesetze an die technische Realität anzupassen. Diese verschafft dem Privatmann nämlich neue Möglichkeiten, in deren Folge man ihn mit dem bisherigen Recht wie einen kriminellen Hehler oder Produktfälscher, inklusive entsprechender Strafen. Es fehlt eine Ebene der "Ordnungswidrigkeit", die bräuchten wir heute.

P.S.: die angebotene Ware war kein Plagiat und nicht illegal, sondern der Fehler war in etwa so wie wenn jemand auf Ebay ein tempotaschentuchartiges Taschentuch verkaufen will.
 
Ich finde dieses Urteil unglaublich, weil es soziale Strukturen untergräbt. Ein Partner ist doch eine Vertrauensperson. Dito gute Bekannte. Es wird einfach ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass ein Ebay-Konto einer Person gehört und dieser Person drohen Repressionen, wenn er dieses jemand anderem anvertraut, was in der Realität durchaus vorkommen dürfte.

zitat aus den Ebay-AGBs:
#9: Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht.
#11: Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

damit ist jede diskussion zu diesen punkten beendet. es ist von vornherein nicht erlaubt, punkt. sicher kann man sich darüber streiten, ob das dem guten willen entspricht, aber nur weil es vorkommt, das leute ihre passwörter weitergeben, ist es noch lange nicht legal.

so long and greetz
 
P.S.: die angebotene Ware war kein Plagiat und nicht illegal, sondern der Fehler war in etwa so wie wenn jemand auf Ebay ein tempotaschentuchartiges Taschentuch verkaufen will.

Stop da ist ein Widerspruch drin - ich gehe von aus das du in deinem Beispiel dann auch "Tempo" als Marke meinst, ansonsten wär es ein Plagiat.. somit ist ein tempotaschentuchartiges Taschentuch vollkommen korrekt. Und ich sehe im Fall "Cartier" noch immer keinen Verstoß - bis auf die Accountweitergabe und die ist in dem Fall irrelevant, da Cartier das so nicht wusste. Dies war mit Sicherheit doch nicht der Anklagegrund?!

edit: Die News, mit soviel offenen Fragen in den Raum geworfen, hilft mir jedenfalls nicht weiter - schade lieber Redakteur
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus der News läßt sich leider kaum etwas entnehmen, um eine sinnige Diskussion zu führen.
Es bleiben einfach zu viele Details im dunkeln.

wenn jemand mit deinem auto geblitzt wird, dann musst du selbst zahlen, sofern du nicht den verursacher angibst.
Soweit aus der News hervor geht, hat er ja den Verursacher angegeben. Warum das dann nicht an seine Frau geht, bleibt mir schleierhaft (wobei wie gesagt die News zu wenig dazu sagt...)

Sofern kann man sich viele Kommentare hier sparen.
Ganz recht so das Konto weiter geben schlechte idee.
Almost, ich meine dich nicht so direkt, Du musst halt nur als gutes One-Liner-Zitat herhalten für eine Argentation, die hier öfters gefallen ist. ;)
Hier geht es um einen sehr konkreten Fall, dessen Details weitgehend nicht bekannt sind, und daher Rückschlüsse in Richtung des Titels der News einfach nicht passen.

Mich wundert auch eher der Punkt von MacroWelle.
Was heißt hier weitergabe in Blick auf eine Ehefrau.
Muss ich jetzt meiner Frau sagen: "Schatz, guck mal weg, ich will mein Ebaypasswort eingeben, wer weiß was du damit machen könntest."
Und sollte ich dieser Logik folgend, nicht besser gleich das gemeinsame Konto "sichern"...
Ich hoffe stark, hier fehlen die Details, die diesen Argumentation begründen.
Weil "normal" müßte doch wohl die Frau dafür haftbar sein, und "Dank" Ehe man selbst natürlich mit für den Schaden zahlen...

Vielleicht ist genau das der Punkt worum es in dem Urteil geht, in Lettland könnte die Frau dafür eben nicht haftbar sein (aufgrund der Gesetzte dort, welche ich leider nicht kenne...)

Gruß

Doc
 
Zuletzt bearbeitet:
(wobei wie gesagt die News zu wenig dazu sagt...)
dito. wobei man davon ausgehen kann, dass die frau sich kaum illegal zugang zum konto verschafft hat. und wenn sie das nicht getan hat, dann liegt eine verletzung der bestehenden sorgfaltspflicht vor, die die AGBs von Ebay eindeutig regeln.

so long and greetz
 
MacroWelle schrieb:
Ich finde dieses Urteil unglaublich, weil es soziale Strukturen untergräbt. Ein Partner ist doch eine Vertrauensperson. Dito gute Bekannte. Es wird einfach ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass ein Ebay-Konto einer Person gehört und dieser Person drohen Repressionen, wenn er dieses jemand anderem anvertraut, was in der Realität durchaus vorkommen dürfte.

Das ist so weil er auf den Inhaber registriert ist. Genau so wie Kreditkarten o.ä.
Damit darf (damit solche Folgen ausbleiben) eben nur der Inhaber damit arbeiten.
Die nette Frau hätte ja auch ihrem Mann sagen könne: "Du, Schatz, mach mal. Ich hab keinen eigenen Account."
So kommt halt nur Stress bei rum. Muss mus bei e-Bay generell aufpassen, denn es sind enorme Nutzermengen, die ebay gar nicht mehr im Zaum halten kann. Obwohl das System ja zu funktionieren scheint. Nur hier und da gibt es immernoch unseriöse Händler, die nachweisbar unrechtmäßige Geschäfte treiben. Und die treiben die Geschäfte munter weiter.
 
@xXstrikerXx
Die AGB kannst du wieder wegpacken, es handelt sich um ein Gerichtsverfahren, an dem Ebay nicht beteiligt ist. Im übrigen ist nicht bekannt, wie die Frau an die Daten des Kontos kam, die Diskussion ist also keinesfall beendet, auch nicht, wenn man die AGB mit einbezieht.

@Drachton
Entschuldigung, war schlecht formuliert von mir. Die Frau hat im Prinzip einen entsprechenden Artikel bei Ebay reingestellt und dazugeschrieben, dass der Artikel so wäre wie $Markenname. Das gibt dann Ärger.

Heise hat ne News gebracht, die zumindest ein paar (aber nicht alle) Lücken aufdeckt:
http://www.heise.de/newsticker/BGH-eBay-Nutzer-haftet-fuer-Account-Missbrauch--/meldung/134375
 
Die AGB kannst du wieder wegpacken,
werde ich nicht, denn du hast zwar recht wenn du sagst das ebay nicht dran beteiligt ist, aber immerhin stellt ebay die regeln. jeder nutzer muss diese regeln beim anlegen eines accounts bei ebay bestätigen. bei heise wird sogar erklärt, dass das gericht genau im sinne der AGBs geurteilt hat: weil eine verletzung der sorgfaltspflicht vorlag wird davon ausgegangen wie wenn er selbst gehandelt hätte. da das gericht es als erwiesen ansah, dass eine verletzung der sorgfaltspflicht vorlag, ist es für uns ziemlich belanglos, was genau die frau angestellt hat um an die daten zu kommen.

so long and greetz
 
@ MacroWelle,
ich stimme Dir bei all´Deinen Überlegungen vollkommen zu.
Eine Sache ist mir jetzt allerdings noch unklar. Du sagst, ...
...und dazugeschrieben, dass der Artikel so wäre wie $Markenname. Das gibt dann Ärger.
Das es Ärger gegeben hat, liegt nun auf der Hand. Mir ist nur nicht so ganz klar warum, weil mir beim Lesen der News spontan der Gedanke gekommen war: da gabs doch mal was mit "vergleichender Werbung" und das soetwas inzwischen erlaubt sei. Von wegen "unlauterer Wettbewerb" und was der Kläger da sonst noch alles anbringt. Weißt Du etwas darüber, oder trifft dieser Fall hier nicht zu ?

Viele Grüße
 
ChrisA4B5 schrieb:
Also heißt das jetzt, wenn ich mein Auto mal schnell verlasse um zB. Brötchen zu holen, und dabei den Schlüssel stecken lasse und auf einmal irgendjemand mein Auto klaut und damit dann jemanden über den Haufen fährt. Ich dann wegen Mordes verurteilt werde?

Nein. Es gibt (auch in Deutschland) eine Trennung von zivilrechtlicher und strafrechtlicher Belangung. Mord ist eine strafrechtliche Sache (zumal auch der Fahrer nicht zwangsläufig einen Mord begangen hat, mindestens aber einen Diebstahl...).

Im zivilrechtlichen Sinne könnte(!) es jedoch durchaus zu einer gewissen Mithaftung für die verursachten Schäden kommen. Z.B. kann es dadurch durchaus sein, daß Deine KfZ-Haftpflicht für einen Teil der Schäden aufkommen müsste.

Im Übrigen wird auch noch unterschieden, ob ein Eigentumsübergang oder eine Überlassung (Besitzübergang) zu Grunde liegt. Bei Eigentumsübergang (der übrigens auch bei einem Diebstahl vorliegen KANN) gibt es i.d.R. keine Mithaftung. Bei Überlassung kann jedoch durchaus eine Haftung in Frage kommen, was bei Nutzeraccounts auch der Regelfall zu sein scheint. Eine unzureichende Absicherung gegen Fremdnutzung wird offenbar oft auch als quasi "stillschweigende Überlassung" in der Rechtsprechung angesehen, was die Mithaftung also nach sich zöge....

Was ich mich im Übrigen frage... wieso wird immer wieder so hervorgehoben (auch in der News von CB), daß die Ehefrau aus Lettland stamme??? Rechtliche Relevanz zunächst mal NULL.

Allerdings muss ich einräumen, daß ich in meiner eigenen Umgebung bereits Vorgehensweisen (z.B. durch Finanzämter oder Zollbehörden) erlebt habe, wo bei Unzugänglichkeit des ermittelten Täters (zb Flucht in Länder ohne Auslieferungsabkommen) "ersatzweise" unschuldige Vertragspartner die Zeche löhnen durften. Konkretr Fall: Lieferant X liefert Waren an Kunde Y, Lieferant X zahlt seine Einfuhrzölle nicht ordnungsgemäß und flüchtet bald darauf nach Asien und taucht dort unter. Im Unternehmen von Kunde Y taucht der Zoll auf und konfisziert die Waren. (Soweit so gut, damit muss der Kunde nun leider leben - obwohl er ja nicht wissentlich unverzollte Ware gekauft haben dürfte). Jetzt entscheidet aber das zust. Landgericht, daß der Kunde Y für die entgangenen Zölle der vergangenen Jahre aufzukommen habe. Ergibt eine Zahlschuld für Kunde Y in Höhe von mehreren Millionen Euro. Folge - Unternehmen Y muss in Insolvenz gehen (inkl. privater Insolvenz soweit ich weiss) und etwa 2 Dutzend Arbeitnehmer beanspruchen Staatshilfe (arbeitslos). Lieferant X ist m.W. bis heute auf freiem Fuß und lacht sich einen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Account-Problem des Typen ist mir eh egal. Dabei ging es ihm wohl darum, seine Schuld auf deine Frau abzuwälzen. Klar: Wenn ich mit dem Auto meines Kumpels geblitzt werde, ist auch er erstmal dran. Dann kann er sagen, ich war's oder er tut so, als ob er nicht weiß, wer's war. Dann ist er zumindest teilschuld - und muss in Zukunft ein Fahrtenbuch führen.

Das eigentlich krasse an der News ist aber die Markenrechtsverletzung durch Nennung eines Markennames. Ich kann mir nur vorstellen, dass die gute Frau hier gar kein Cartier-Halsband hatte, sondern irgendwas ähnliches. Und damit Noname nach irgendwas klingt, schrieb sie "Art Cartier". Tja, fein ist das nicht. Aber muss man deshalb irgendwelche Privatpersonen verklagen? Was ist denn Cartier für ein Scheiß-Laden? Und vor allem wegen so einem Scheiß bis zum Bundesgerichtshofs ziehen ... Unglaublich! Was hat der Prozess für einen Streitwert? 50 € oder was? Herr, lass Hirn regnen.
 
@xXstrikerXx
Ich konnte weder in der Heise-News noch bei Gulli einen Hinweis auf die AGB finden. Die Richter orientieren sich an den Gesetzen. Bei Heise ist ein Kommentar aufgetaucht, in dem es heißt, dass die Pressemitteilung missverständlich sei und der BGH den Fall gerade deshalb an das OLG zurückverwiesen hat, weil dieses überhaupt nicht geklärt hat, ob eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt. Dies soll es jetzt überprüfen.

Jeder kann doch sehen, dass es nicht effektiv und sicher möglich ist in einem gemeinsamen Haushalt in einer Ehe solche Daten unter Verschluss zu halten. Diese Annahme ist einfach lebensfremd, zumal manche ja einen gemeinsamen Rechner benutzen.

Jana Türlich schrieb:
Mir ist nur nicht so ganz klar warum, weil mir beim Lesen der News spontan der Gedanke gekommen war: da gabs doch mal was mit "vergleichender Werbung" und das soetwas inzwischen erlaubt sei.
Soweit ich das verstanden habe, geht es nicht um vergleichende Werbung, sondern darum, dass bei Ebay der Markenname missbraucht wurde, um Aufmerksamkeit bekommen.

Elioth schrieb:
Ergibt eine Zahlschuld für Kunde Y in Höhe von mehreren Millionen Euro. Folge - Unternehmen Y muss in Insolvenz gehen (inkl. privater Insolvenz soweit ich weiss) und etwa 2 Dutzend Arbeitnehmer beanspruchen Staatshilfe (arbeitslos). Lieferant X ist m.W. bis heute auf freiem Fuß und lacht sich einen...
Absolut krank...

mumpel schrieb:
Das eigentlich krasse an der News ist aber die Markenrechtsverletzung durch Nennung eines Markennames. Ich kann mir nur vorstellen, dass die gute Frau hier gar kein Cartier-Halsband hatte, sondern irgendwas ähnliches. Und damit Noname nach irgendwas klingt, schrieb sie "Art Cartier". Tja, fein ist das nicht. Aber muss man deshalb irgendwelche Privatpersonen verklagen? Was ist denn Cartier für ein Scheiß-Laden? Und vor allem wegen so einem Scheiß bis zum Bundesgerichtshofs ziehen ... Unglaublich! Was hat der Prozess für einen Streitwert? 50 € oder was?
Aber überleg mal was da für Kosten für alle Beteiligten dahinter stehen...
Deswegen sage ich ja, wir haben hier Rechtslücken, weil wir in dem Bereich keine Regelungen für "kleine Fälle" haben.
 
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