Internetvertrag widerrufen noch möglich?

Alphadude

Lt. Commander
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Hallo,

ich habe am 18.09.2018 einen DSL-Vertrag online abgeschlossen bzw. in Auftrag gegeben. Der Vertrag beginnt am 31.5.19, also diese Woche kommt der Techniker noch. Kann ich den Vertrag jetzt noch widerrufen? In der Widerrufsbelehrung steht u.a. Folgendes:


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


Ich habe recherchiert und herausgefunden, dass der Zeitpunkt des Erhalts der Widerrufsbelehrung maßgeblich ist. Das heißt, ich komme jetzt nicht mehr aus dem Vertrag raus, oder?

Danke im Voraus!
 
Mhh würde den Vertragsbeginn als Startdatum für den Widerruf sehen, also den 31.5

MfG
 
Hintergrund ist der, dass es den Vertrag wesentlich günstiger gibt. Das, was ich damals abgeschlossen habe, wurde als Sonderangebot beworben, war aber kein wirkliches. Also meine Schuld natürlich, aber wäre halt trotzdem cool, wenn ich da jetzt noch rauskäme.
 
andere Frage....wieso zum Geier rufst du nicht einfach an ?
Wir können jetzt eh nur alle spekulieren.
Verstehe so was manchmal nicht.
 
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dojcs1 schrieb:
Mhh würde den Vertragsbeginn als Startdatum für den Widerruf sehen, also den 31.5

MfG
Da steht Vertragsabschluss, nicht Vertragsbeginn. Also nö, Frist ist schon lange vorbei.

Ich würde mich da jetzt aber auch einfach an den ISP wenden und dort anfragen, ob du entweder raus kommst oder aber in den anderen Tarif wechseln kannst. Kann dir von uns hier keiner sagen.
 
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§355 Abs. 2 BGB ist doch an der Stelle absolut eindeutig. Dort steht "Vertragsschluss". Dementsprechend gilt der 18.09.2018. Kein Widerruf möglich.
 
dojcs1 schrieb:
Mhh würde den Vertragsbeginn als Startdatum für den Widerruf sehen, also den 31.5

MfG

Es gilt aber nicht Laufzeitbeginn sondern Vertragsschluss. Der Vertrag wird durch Angebot und Annahme geschlossen (also im Regelfall durch die abschließende Bestätigung des Dienstleisters): vgl. § 145 BGB.

Ergo: Widerrufsfrist ist verstrichen.
 
imho wäre der Fristbeginn des möglichen Widerrufs der Zeitpunkt des Erhalts der "Ware"

§ 356 Abs. 2 Nr. 1a BGB
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist nun alles zweideutig:

1. 14 Tage ab Vertragsabschluss was ja im September 2018 war, also lange vorbei
2. Es ist noch keine Dienstleistung seitens des ISP zustanden gekommen darum ist der Vertrag meiner Meinung nach noch nicht "gültig"

Am besten Telefon in die Hand nehmen und als Argument für den Widerruf den Punkt 2 nennen
 
anrufen -> fragen ob man noch was dran machen kann -> ja/nein -> neuen Vertrag machen oder damit leben.

wäre in 5 Minuten erledigt

Wenn jetzt hier 100 Leute schreiben du kannst noch zurücktreten aber der Anbieter sagt das geht nicht sagst du "aber die von Computerbase haben gesagt..." oder wie? :freak:
 
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Vertrag am 18.09.2018 abgeschlossen, Widerrufsfrist 14 Tage nach Vertragsabschluss = Widerruf bis zum 02.10.2018 möglich danach Vertrag als gültig anerkannt.

Was den Teil mit der Widerrufsbelehrung angeht so bekommt man die auch bei Vertragsabschluss angehändigt oder zugestellt. Ist das nicht der Fall so könnte man gegen den Vertrag vorgehen, müsste aber auch belegen können eben diese nicht erhalten zu haben.
 
krennin schrieb:
Es gilt aber nicht Laufzeitbeginn sondern Vertragsschluss. Der Vertrag wird durch Angebot und Annahme geschlossen (also im Regelfall durch die abschließende Bestätigung des Dienstleisters): vgl. § 145 BGB.

Ergo: Widerrufsfrist ist verstrichen.
maxik schrieb:
2. Es ist noch keine Dienstleistung seitens des ISP zustanden gekommen darum ist der Vertrag meiner Meinung nach noch nicht "gültig"

Am besten Telefon in die Hand nehmen und als Argument für den Widerruf den Punkt 2 nennen

Sehe ich auch so, aus meiner Sicht ist noch kein gültiger Vertrag zu Stande gekommen, da weder eine Ware geliefert wurde noch etwas in Anspruch genommen wurde.

Aber frag einfach nach ist am besten.

MfG

PS: Die Vertragslaufzeit mit zwei Jahren beginnt wahrscheinlich ja auch erst am 31.5?
 
@dojcs1

Doch, nennt sich Abstraktionsprinzip: Trennung von Verpflichtungs-(Vertragsschluss) und Verfügungsgeschäft (Vertragserfüllung).
 
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Alphadude schrieb:
Hintergrund ist der, dass es den Vertrag wesentlich günstiger gibt. Das, was ich damals abgeschlossen habe, wurde als Sonderangebot beworben, war aber kein wirkliches.
Ruf doch einfach mal an und frag ob die dich auf den besseren Vertrag wechseln können.
 
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dojcs1 schrieb:
Sehe ich auch so, aus meiner Sicht ist noch kein gültiger Vertrag zu Stande gekommen, da weder eine Ware geliefert wurde noch etwas in Anspruch genommen wurde.

Aber frag einfach nach ist am besten.

MfG

Doch das Vertrag ist ja mit der beidseitigen Willenserklärung zustande gekommen und darin ist ja auch der Teil enthalten ab wann geliefert werden muss.
 
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Der Sachverhalt ist zudem auch etwas komisch - DSL Vertrag im Sept 2018 abschließen und der wird erst Ende Mai 2019 bereitgestellt?


Mac_Wombel schrieb:
Doch das Vertrag ist ja mit der beidseitigen Willenserklärung zustande gekommen und darin ist ja auch der Teil enthalten ab wann geliefert werden muss.


Und jetzt alle im Chor;
Ein Dienstvertrag kommt gem. § 611 Abs. 1 BGB durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen - Angebot und Annahme, gerichtet auf die Ausführung von Diensten gegen Entgelt zustande.
 
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Ja wir können schön im Chor singen, nee:D
 
Jedenfalls denke ich, das der maßgebende Zeitpunkt hier die Freischaltung des Anschlusses ist. Äquivalent ist es bei Mobilfunkverträgen die Aktivierung der entsprechenden SIM Karte.
 
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