News iPhone 12 (Pro): Apple startet Service-Programm für Tonprobleme

Smartbomb schrieb:
Immer wieder mal, während des Tippens, gibt es alle paar Anschläge auf der Tastatur statt dem normalen Ton ein lautes Knallen
Hat mein iPhone 6s, als auch mein iPhone 6. Woran es liegt, keine Ahnung
 
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Shoryuken94 schrieb:
Und ich bekomme zumindest Originalteile verbaut. Genau da hapert es bei den Super günstig Anbietern gerne. Was ich da schon für Mülldisplays in günstig reparierten Geräten gesehen habe…
Ist ja auch nicht anders möglich. Apple verbietet es den Teileherstellern, die Teile Einzeln zu verkaufen.
Auch bietet Apple die Ersatzteile nicht zum kauf an.
Also woher sollen Reparaturshops hochwertige Ersatzteile bekommen?
Diese Praktik gehört einfach verboten.
 
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Shoryuken94 schrieb:
Und genau das machen Sie. Sie beheben Ihren Mangel, nicht die die du dem Gerät zugefügt hast.
Shoryuken94 schrieb:
Und noch mal, Apple bereichert sich nicht durch den Fehler, Sie reparieren nur nicht deine selbst verursachten Schäden. Und wenn du Schäden verursacht hast, die eine ordnungsgemäße Reparatur verhindern , dann ist es deine Sache.
Sie stellen eine Bedingung, ohne dessen Erfüllung ich das Telefon nicht sinnvoll nutzen kann. Ich habe dir schon das Beispiel gebracht: Wenn ich einen Haarriss in der Ecke des Smartphones habe, dann ist vielleicht der Zeitwert etwas niedriger, aber nicht die Nutzbarkeit des Telefons.

Nun zwingt Apple den Kunden, diesen Schaden für 1/3 des Neupreises zu beheben; Das kann schon deutlich mehr sein, als das Handy durch den Riss an Wert verloren hat. Apple macht mit der Reparatur des Displays Gewinn. Zusätzlich kommt Apple mit Tricksereien wie "ist kein Originalteil, daher schalten wir softwareseitig XYZ aus", "wir machen alles möglichst unzugänglich, um Reparaturen zu erschweren" sowie "wir verklagen freie Reparaturshops" um die Ecke - und trotzdem soll man der Firma wie ein Lemming Geld in Rachen schmeißen, damit die eigene (teure!) Hardware ordentlich funktioniert?

Shoryuken94 schrieb:
Ist wirklich ein tolles Konzept. Ich muss schnell ein paar alte Unfall VWs / Audis mit 1.8er TSI vom Schrottplatz kaufen. Da stecken ja noch Kolbenringe drin, die aufgrund von Rückrufaktionen getauscht werden.
[...]
Dann muss VW halt die nötigen Reparaturen zum Selbstkostenpreis durchführen
Wenn du ein Auto hast, dessen Motor dir bei Benutzung einfach spontan ausgeht, und VW dir sagt: "Jo, ist ein Hardwaredefekt an XYZ, aber bevor wir mit der Rückrufaktion beginnen können, müssten sie den Motor einmal für ein Drittel des Fahrzeug-Neupreises überholen lassen, weil der hat ja schon 50kkm." Würdest du dann brav zu VW marschieren und bezahlen?

Shoryuken94 schrieb:
Bevor der geneigte iPhone 12 Besitzer mit Kratzern im Display das Ding bei ebay reinstellt, sollte er es fix noch mal an die Wand werfen. Dann gibts von Apple ein neues Display und ein paar Euro mehr im Widerverkauf.
Gibt es die Befürchtung, dass Apple ohne die Marge bei der Reparatur pleite geht, oder warum dieser Frame? Selbst wenn da einer die "Gelegenheit" nutzt, so muss er für die Reparatur ja trotzdem bezahlen! Der einzige Unterschied ist der, dass die Reparatur für den Kunden günstiger, und für Apple einfach nur gewinnneutraler Umsatz ist - wo ist das Problem?

Shoryuken94 schrieb:
Nur das sie sich dafür nicht "fürstlicher" bezahlen lassen, als andere.
Bloß schade, dass bisher keiner das Wort "fürstlicher" verwendet hat.
 
Leute, Gewährleistung und Garantie sind 2 paar Schuhe - nur um das mal Einzuwerfen - aber darum geht es beim solche Fehlern garnicht, es sei denn Sie treten innerhalb der einjärhigen Apple Garantie auf oder im Gewährleistungszeit-Zeitraum von 6 Monaten oder 2 Jahren - je nachdem wie der Händler drauf ist mit der Beweislastumkehr.
Qualitätsprogramme/Austauschprogramme gibt es von Herstellern um Sammelklagen in den USA vorzubeugen und um sich die Kunden nicht zu vergraulen - sofern es sich rechnet.
Beim iPhone 7 mit den Audio-Problemen hat es sich das zum Beispiel nicht.
Das deutsche Produkthaftungsgesetz interessiert da auch keinen, hebelt sich hier Aufgrund von ProdHaftG §1 (2) 5. eh selbst aus meiner Meinung nach bei technischen Produkten.

Ein Display mit gerissenem Displayglas lässt sich so gut wie nicht ausbauen und wieder einbauen ohne den Schaden zu verschlimmern. Bei einem einzelnen Haarriss, oder kleineren Rissen am oberen Rand klappt es am ehesten, aber garantieren kann das mit Sicherheit keiner.

Beim Entfernen des Displays wird einiges an Kraft aufgewendet und das Displayglas gebogen. Versucht das mal mit beschädigtem Glas. Wenn das Glas gerissen ist kommt zudem noch eine Klebefolie drauf, die bei stärker gesplitterten Displays beim Entfernen auch mal ein wenig Glas mit abzieht.
Außerdem wird das Display hinterher ordentlich fest mit einer Presse ins Gehäuse gepresst - bei einem iPhone 12 übt sie wegen des Designs jedoch nicht ganz so viel druck aus auf das Display wie bei iPhone 6s bis 11.

Bei diesem iPhone 12 Programm geht es aber um den Hörer - dieser wird nicht ausgetauscht, sondern die gesamte Displayeinheit wird ersetzt. Und das in fast jedem Fall - in allen übrigen Fällen wird das ganze Gerät getauscht, weil zu viel zu tun oder keine mehr auf Lager sind in Tschechien (Apple Reparaturzentrum).

Die ganze Displayeinheit zu tauschen ist nicht grün, was Apple sich ja auf die Fahne schreibt, aber kostengünstiger als nur die Hörer zu tauschen. Es geht 5 Minuten schneller und die Hörer/Speaker/Mikro-Einheit müsste erstmal als Ersatzteil einzeln an die ganzen Standorte verteilt werden, ein kleiner logistischer Mehraufwand. Aufwand und Zeit sind beides Geld.

Das Argument, dass hier erst das gerissene Display getauscht werden muss um das Serviceprogramm in Anspruch nehmen zu können verstehe ich aus Herstellerperspektive sehr gut. Das gibt es in anderen Branchen ja auch.
Es stimmt, dass man durch den selbst bezahlten Displaytausch das Problem ja eh schon löst und Apple das immer freut, wenn die Kunden ihre Geräte zerdeppern - wieder Kosten gespart.

Apple könnte hier so kulant sein und sagen, das Display wird eh nicht wieder draufgebaut, also ist das mit dem Riss auch kein Problem. Tun Sie aber nicht - müssen Sie auch nicht. Das ist ein Unternehmen und nicht die Wohlfahrt.

Mann muss solche Programme ganz nüchtern sehen - wenn Sie sich nicht rechnen für den Hersteller, dann gibt es Sie auch nicht (Gerichtskosten, Image, Materialkosten, Arbeitskosten usw.).
Kostenpflichtige Reparaturen erwirtschaften natürlich für Apple einen Gewinn, warum sonst sollten Sie sie anbieten? Um die Umsatzrentabilität zu senken? Aus Kundenfreundlichkeit?
Der Verkauf eines neuen iPhones ist jedoch deutlich attraktiver - daher sind die Austauschpreise bei Apple nur bei recht aktuellen Produkten noch im für den Kunden wirtschaftlichen Bereich. Sonst würde man keinen Gewinn mehr dran machen.

@Bright0001
Gebrauchte Motoren und durch den Kunden physisch beschädigte Motoren werden im Servicefall von VW mit Sicherheit genauso gehandhabt wie ein Display mit Kratzern im Gegensatz zu einem gerissenen Display nach einem Sturz. :p



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@Irrlicht_01 Ich weiß nicht, wofür du hier das Produkthaftungsgesetz auspackst; Es geht hier um einen versteckten Mangel, bei dem der Kunde am Ende sogar ein Wahlrecht hätte, ob er eine Reparatur oder einen Ersatz bevorzugt, § 439 BGB.

Da war ich mit meiner Argumentation wohl sogar noch zu lasch: Apple sollte entweder ein gänzlich neues Gerät liefern, oder die Reparatur unabhängig des Display-Zustands durchführen - und dabei natürlich alle erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten selbst tragen. Unverhältnismäßigkeit sehe ich keine, und ein Telefon, das nicht zum telefonieren taugt, stellt einen erheblichen Mangel dar.

Also ein danke von mir, hätte mich eigentlich auch direkt rechtlich einlesen können; Nix mehr mit Selbstkostenpreis. :hammer_alt:
 
@Bright0001
Weil es das einzige ist, wo Anspruch gegenüber Apple entstehen kann. Es sind über das Produkthaftungsgesetz auch immaterielle Schäden abgedeckt wie z.B. Verdienstausfall, weil der Kunde nicht zurückgerufen werden kann. Man fordert Schadenersatz und verliert zu 99% - weil wir nicht in den USA sind. Wenn nicht mal immaterieller Schaden entstanden ist greift es natürlich nicht. Und wie gesagt, das ist eh aussichtslos.

§ 439 ist für den ganzen Sachverhalt irrelevant. Warum? Apple ist nur Verkäufer/Übergeber, wenn direkt bei Apple gekauft wurde. Wenn man wie die große Mehrheit bei Telekom, Amazon oder Mediamarkt sein iPhone kauft hat man keinen Kaufvertrag mit Apple und damit keinen Anspruch auf Nacherfüllung gegenüber Apple.
Du hast zwar 1 Jahr freiwillige Herstellergarantie, aber wie die gehandhabt wird bestimmt allein Apple, da hat der Gesetzgeber nichts mit zu tun.

im 2. Jahr nach Kauf muss man zu seinem Händler. Die Beweislastumkehr (§ 477) greift aber schon nach 6 Monaten. Alles, was jetzt noch passiert wird allein durch die Kundenfreundlichkeit des Händlers bestimmt...und dann kommt man an und fordert ein nagelneues Gerät. :D
Es greift In diesem Fall die Unverhältnismäßigkeit der Kosten. Ein neues iPhone ist sehr teuer für den Händler, kriegt er nämlich nicht ersetzt. Die "Hörerreparatur" ist aber auch für den Händler bei Apple kostenfrei. Daher...

Einen Gesamtaustausch empfinde ich für übertrieben, ein Ignorieren eines Risses in diesem Fall wünschenswert. Rechtlich Anspruch hast du auf nichts davon.
 
Irrlicht_01 schrieb:
§ 439 ist für den ganzen Sachverhalt irrelevant. Warum? Apple ist nur Verkäufer/Übergeber, wenn direkt bei Apple gekauft wurde.
Wenn Apple der Verkäufer ist, dann ist Apple auch im Sinne des § 439 zur Nacherfüllung verpflichtet. Was erzählst du da?

Irrlicht_01 schrieb:
Wenn man wie die große Mehrheit bei Telekom, Amazon oder Mediamarkt sein iPhone kauft hat man keinen Kaufvertrag mit Apple und damit keinen Anspruch auf Nacherfüllung gegenüber Apple.
Haarspalterei: Ob man seine Ansprüche nun gegen Apple als Verkäufer oder gegen einen Zwischenhändler geltend macht, ändert nichts an den Ansprüchen an sich.

Irrlicht_01 schrieb:
Du hast zwar 1 Jahr freiwillige Herstellergarantie, aber wie die gehandhabt wird bestimmt allein Apple, da hat der Gesetzgeber nichts mit zu tun.
Von der Herstellergarantie redet hier auch keiner.

Irrlicht_01 schrieb:
im 2. Jahr nach Kauf muss man zu seinem Händler. Die Beweislastumkehr (§ 477) greift aber schon nach 6 Monaten. Alles, was jetzt noch passiert wird allein durch die Kundenfreundlichkeit des Händlers bestimmt...und dann kommt man an und fordert ein nagelneues Gerät.
Jeder kann sehr einfach beweisen, dass das Gerät einen versteckten Mangel hat, weil Apple es ja selbst zugibt:
Apple hat festgestellt, dass es bei einem sehr kleinen Prozentsatz von iPhone 12- und iPhone 12 Pro-Geräten aufgrund einer eventuell fehlerhaften Komponente des Hörermoduls in manchen Fällen zu Tonproblemen kommen kann. Betroffene Geräte wurden zwischen Oktober 2020 und April 2021 hergestellt.

Irrlicht_01 schrieb:
Es greift In diesem Fall die Unverhältnismäßigkeit der Kosten. Ein neues iPhone ist sehr teuer für den Händler, kriegt er nämlich nicht ersetzt. Die "Hörerreparatur" ist aber auch für den Händler bei Apple kostenfrei. Daher...
So einfach ist die Rechnung aber nicht: Auf die absolute Unverhältnismäßigkeit kannst du dich hier sowieso nicht berufen, weil es offensichtlich ist, dass ein neues Gerät den Wert eines Neugerätes hat - wäre das schon unverhältnismäßig, dann hätte der Gesetzgeber das Wahlrecht gar nicht erst explizit erwähnen müssen.

Dann kannst du natürlich die relative Unverhältnismäßigkeit aufgreifen, also wenn die eine Art der Nacherfüllung deutlich teurer ist als die andere: Da kannst du aber trotzdem nicht stumpf den Preis für die Reparatur mit dem Preis für ein Neugerät vergleichen: Das zu ersetzende Gerät hat ja selbst auch einen Zeitwert, der bei Ersatz wieder zum Eigentum des Händlers wird. Im Endeffekt muss also der Händler nachweisen, dass seine Kosten (isv seiner Eigenkapitalminderung) unverhältnismäßig höher sind, als wenn er das Gerät repariert/zur Reparatur schicken würde.

Was dabei rauskommt weiß ich nicht, aber am Ende hält der Kunde ein Smartphone frei von fremdverursachten Sachmängeln in der Hand.

Irrlicht_01 schrieb:
Einen Gesamtaustausch empfinde ich für übertrieben, ein Ignorieren eines Risses in diesem Fall wünschenswert. Rechtlich Anspruch hast du auf nichts davon.
Ein Käufer hat Anspruch auf die Lieferung einer mangelfreien Sache; Ist die Sache nicht mangelfrei, dann hat er Anspruch auf Nacherfüllung. Wenn wir uns hier nicht einig sind, brauchen wir auch nicht weiter zu diskutieren.
 
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