Ist das legal?

mheil, schade dass du schon wieder Müll erzählst. Die von dir genannten Dinge _hätte_ MS gerne so, in Deutschland sagt die Rechtsprechung jedoch etwas anderes, nämlich genau das was auch schon gesagt wurde: OEM-Software darf auch separat verkauft werden, Software kann nicht hardwaregebunden sein, wiederverkauf ist möglich, man erwirbt Eigentum, keine Nutzungsrechte etc. etc.
Somit ist es kein Problem die Lizenz, die z.B. bei einem Laptop dabei war auf einem anderen Rechner zu nutzen.
 
Du scheinst dich auf das Urteil das BGH vom 06.07.2000, Aktenzeichen I ZR 244/97 zu beziehen. Dieses Urteil sagt zwar durchaus, dass man die OEM-Software weiterverkaufen darf, jedoch heisst das noch lange nicht, dass man durch die Weitergabe des Lizenz-Keys einfach auf einem anderen Rechner ein Vista installieren darf.

Genau sagt das Urteil, dass sich das Verbreitungsrecht des Herstellers durch den Verkauf der Software an den Zwischenhänder bereits erschöpft habe.
Also kann man seine mit dem Computer erworbene Lizenz weiterverkaufen (also Datenträger, Lizenzkey, Handbuch).
Das heisst im Grunde nichts anderes, dass man Eigentümer des gelieferten Softwarepacketes wird.

Wenn man sich den Lieferumfang der Rechner anschaut wird man sicherlich schnell feststellen, dass es sich bei der mitgelieferten Software nicht um ein Stadard-Installations-Medium handelt, sondern um eine Recovery-Version.
Du kannst nun also genau diese Recovery-Version der Software weiterverkaufen, und der Käufer kann diese dann auch nach eigenem Gutdünken nutzen.
Wenn er die Software dieser Recovery-Version nun auf seine eigene Kiste installiert bekommt, Glück gehabt.

Das BGH hat mitnichten festgestellt, dass er nun den Lizenz-Key der Recovery-Version für eine Installation von einem anderem Medium verwenden darf.
Auch die Änderung des Installationsmediums (war zu XP-Zeiten sehr beliebt), hat das BGH in seinem Urteil nicht gestattet.

So nebenbei... du solltest dir vieleicht mal einen anderen Ton angewöhnen.
 
naja wie gesagt, ich probier erst mal 7 aus, und sonst kommt wieder xp drauf, jetzt noch eine vista lizenz zu kaufen um ende des jahrens vista gegen 7 zu tauschen lohnt sich nicht...
 
mheil schrieb:
Du kannst die OEM-Lizenz auch nicht verkaufen, es sei denn du verkaufst den dazugehörigen Rechner (inlusive Installationsmedium und Handbuch) gleich mit.

b03ch7 schrieb:
in Deutschland sagt die Rechtsprechung jedoch etwas anderes, nämlich genau das was auch schon gesagt wurde: OEM-Software darf auch separat verkauft werden, Software kann nicht hardwaregebunden sein, wiederverkauf ist möglich

mheil schrieb:
Du scheinst dich auf das Urteil das BGH vom 06.07.2000, Aktenzeichen I ZR 244/97 zu beziehen. Dieses Urteil sagt zwar durchaus, dass man die OEM-Software weiterverkaufen darf, jedoch heisst das noch lange nicht, dass man durch die Weitergabe des Lizenz-Keys einfach auf einem anderen Rechner ein Vista installieren darf.

Mit Erwerb der Lizenz hat man zeitgleich auch die Rechte aus selbiger.

Ansonsten dürften die ganzen Händler garkeine SB Versionen verkaufen oder reine Keys ohne Datenträger... denn auch das gibt es!

Windows Selber bietet an Datenträger zu bestellen oder Software ohne Datenträger zu Kaufen.

Softwarelizenzen DÜRFEN NICHT Hardwaregebunden sein.

Was es gibt sind übrigen Nutzungslizenzen.... sie berechtigen zur Nutzung des Produktes....


Deine Aussage das man sie nicht auf einem anderen Rechner nutzen dürfte wäre ja ein Widerspruch dazu denn das wäre wieder HARDWAREGEBUNDENE NUTZUNG ;)
 
Naja, da kann ich auch den RC nutzen.
Mit ging es eher darum, dass ich mir so das Geld für Win7 sparen könnte, denn Vista und 7 ist ja kein so großer Unterschied.
 
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