Ist hier eine ordentliche Kündigung nun möglich?

wuulf

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Hallo.

Es steht ja überall das bei einem befristeten Vertrag eine ordentliche Kündigung nicht möglich sein, wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag drin steht.

Habe halt nun einen Befristung bis 31.12.12, bin 6 Wochen nun dabei.
Wenn jetzt aber auf dem Dienstzettel das ganze steht mit befristet bis da und da und ABER bei einem Punkt steht "Kündigungsfrist und Kündigungstermin richten sich nach dem KV", ist dann wiederum eine "normale" Kündigung innerhalb der Befristung dann möglich ?

Im KV steht jetzt bzgl. "der Befristung" nichts näheres drin, nur das man eben zu jedem Freitag blabla kündigen kann mit einer Woche Kündigungsfrist.


Kann mir da wer weiter helfen ?
 
Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist nicht möglich, unberührt davon bleibt eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
Wenn bei Dir nichts anderes Vereinbart wurde gilt für Dich § 15 Abs.3, 4 TzBfG
 
also auch wenn bei einem Pkt. das mit der Kündigung wie oben beschrieben steht ? Ist man dann in der totalen Gefangenschaft :D
 
Ich gehe von Standard Formularen aus? Eigentlich auch ganz egal was wo noch stehen sollte, befristet bleibt befristet. Außnahme ist die fristlose Kündigung. Da wirst Du noch etwas durchhalten müssen, ist aber auch bald geschafft.
 
Einerseits meine Schuld, hätt mich davor genauer informieren müssen (ist auch mein erster befristeter Vertrag) aber andererseits find ich das ganze ziemlich Sinnfrei.

Denn wenn alles extrem kacke sein sollte in der arbeit kommt man mit einer fristlosen da nicht mehr heraus. Und wenn es von anfang an ein unbefristeter wäre, dann wärs ja für den AG auch nicht viel anders, denn wenn er einem nicht mehr will dann kann er den AN so oder so die Kündigung geben.

Oder versteh ich den sinn dahinter nicht ?
 
Eine Kündigung bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist so einfach nicht, wenn der Arbeitnehmer sich vorbildlich verhält und gute Arbeit leistet.

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis endet dieses eben mit Ende des Vertrages.

Sowas ist für den Arbeitgeber sehr wohl eine sehr einfache Möglichkeit für begrenzte Zeit die Zahl der Angestellten zu erhöhen.
Daher machen befristete Arbeitsverhältnisse idR (der Arbeitnehmer WILL arbeiten und macht seinen Job gut) ausschließlich für Arbeitgeber Sinn.
Für Arbeitnehmer sind sie eher fragwürdig.
 
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