Jacob möchte gelieferte Ryzen CPU zurück

Kannst die ja auf § 122 BGB hinweisen und die durch die Anfechtung ausgelöste Schadenersatzpflicht.
 
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@Froki So eine E-Mail Adresse muss man jetzt nicht sonderlich häufig prüfen, vor allem wenn man sie vllt sonst kaum verwendet. Auch gibt es häufig Phishing Versuche und anderen Betrug. Sollte man da nicht auf etwas schriftliches warten? ;)
 
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@uincom

Du meinst ggf. einen Schadensersatz ankündigen, der so umfangreich ist, dass es für den Verkäufer wirtschaftlich sinnvoll sein kann die ggf. nicht erfolgreiche Anfechtung sein zu lassen? Das wäre ja ein cooler Move, den man sich mal im Einzelfall überlegen könnte.
 
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uincom schrieb:
Kannst die ja auf § 122 BGB hinweisen und die durch die Anfechtung ausgelöste Schadenersatzpflicht.
Den 2. Absatz des § 122 BGB kennst Du? :confused_alt:
hallo7 schrieb:
Sollte man da nicht auf etwas schriftliches warten? ;)
Nach § 143 I BGB erfolgt die Anfechtung durch formlose Erklärung von dem Anfechtungsberechtigten gegenüber dem Anfechtungsgegner. Sie ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit ihrem Zugang wirksam wird.

Eine E-Mail sollte grundsätzlich ausreichen, um eine Willenserklärung anzufechten.

hallo7 schrieb:
So eine E-Mail Adresse muss man jetzt nicht sonderlich häufig prüfen,
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, ein E-Mail-Postfach regelmäßig zu prüfen.
 
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Wie gesagt, aus Verbraucher Sicht ist so eine E-Mail womöglich gegenstandslos. Könnte ja auch im Spam Filter landen etc. Das Unternehmen hat ja die Adresse und entsprechende Möglichkeiten... (umgekehrt wird man ja ebenfalls gerne ignoriert)
 
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Kein Jurist, aber habe Lesen gelernt.
§119 spricht von "Willenserklärung", nach Erhalt der Ware aus einem Kaufvertrag ist der Vertrag erfüllt und die Willenserklärung zum (Ver-)Kauf bereits lange durch.
 
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@Piktogramm
Bei einer Anfechtung wird die in der Vergangenheit abgegebene Willenserklärung rückwirkend angefochten.

@uincom hat aber weitere Ansatzpunkte schon genannt.
 
Froki schrieb:
Ein Verkäufer kann nämlich eine Willenserklärung anfechten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Also Moment mal. Ich bin kein Jurist und habe auch nur noch das im Kopf, was man uns in der Schule beigebracht hat. Aber die Willenserklärung war ja der Kauf im Webshop. Jakob Elektronik hat diese Willenserklärung durch den Versand der Ware und die Annahme der Zahlung angenommen und der Vertrag ist somit eigentlich beidseitig erfüllt.

Aus meiner Sicht ist der Paragraph daher gar nicht mehr zutreffend.

Zudem ist der Punkt "wesentlich" nicht zutreffend. Die CPU war in der Vergangenheit bereits mehrfach zu diesem Preis verfügbar, es ist also auf keinen Fall davon auszugehen, dass es ein "offensichtlicher Fehler" war.
 
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Ihr habt nicht ganz verstanden, worum es mir hier in erster Linie geht. Nehmen wir mal an Ihr seid der Shop-Inhaber. Ich habe einen Ryzen 7800X3D für 381€ verkauft, das Geld erhalten und der Kunde die Ware. Wenn es jetzt 99€ gewesen wären, dann hätte ich es verstanden aber selbst dann musst du gut aufpassen.

Das macht jetzt die Welle und das ist gar nicht gut.

Jetzt kommt aber der Punkt: Rückversand, möglichwerweise geöffnete/bereits verbaute Hardware, der Aufwand mit dem hin und her buchen, usw. Warum sollte ich die paar CPU's zurück verlangenß Vor allem könnte man die CPU jetzt wieder bestellen :D
 
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@Krakadil : Für 379 EUR bekommt man zur Zeit bei Jacob die Tray Version, Boxed sind es 503 EUR. Du hast ja wohl eine boxed CPU erhalten.

Vermutlich hofft Jacob, dass manche Kunden die CPU noch nicht verbaut haben und der Aufforderung nachkommen.

Die Frage ob die Rücksendung einer bereits verbauten CPU wirtschaftlich sinnvoll ist, ist erstmal zweitrangig. Die spannende Frage ist, ob die Anfechtung vor einem Gericht Bestand hätte. Wenn Du der Aufforderung zur Rücksendung nicht nachkommst, bist aber Du erst mal im Verzug. Würde Jacob tatsächlich klagen und gewinnen, wäre das für Dich mit weiteren Kosten verbunden.


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Ergänzung ()

MaverickM schrieb:
Jakob Elektronik hat diese Willenserklärung durch den Versand der Ware und die Annahme der Zahlung angenommen und der Vertrag ist somit eigentlich beidseitig erfüllt.

Aus meiner Sicht ist der Paragraph daher gar nicht mehr zutreffend.
Doch, es geht um die rückwirkende Anfechtung einer bereits getätigten und vollzogenen Willenserklärung. Das ist eben dann möglich, wenn man die Willenserklärung irrtümlich oder unter Zwang abgegeben hat.
 
TomH22 schrieb:
Doch, es geht um die rückwirkende Anfechtung einer bereits getätigten und vollzogenen Willenserklärung. Das ist eben dann möglich, wenn man die Willenserklärung irrtümlich oder unter Zwang abgegeben hat.

Jacob Elektronik hat (Und hier wieder: Ich bin kein Jurist, also mit Vorsicht zu genießen) soweit ich weiß gar keine Willenserklärung abgegeben.

Das Angebot in einem Werbe-Prospekt, in einem Laden oder auch in einem Online-Shop ist keine Willenserklärung. Die Willenserklärung hat einzig der Käufer abgegeben, als er die Ware im Shop bestellt hat. Und Jacob Elektronik hat sie dann angenommen und der Kaufvertrag kam zu Stande.

Meinem Verständnis nach ist der Paragraph also ohnehin hier nicht zutreffend.

Natürlich kann man einen Kaufvertrag auch anfechten. Aber von einer automatischen Nichtigkeit einer Willenserklärung kann hier meines Erachtens nach nicht die Rede sein.

So oder so sollte man sich aber mindestens mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen oder eine Ersteinschätzung bei einem Anwalt einholen.


Ich persönlich finde das übrigens extrem unseriös, was Jacob Elektronik hier treibt. Habe dort (Meist über Amazon Marketplace) schon öfter gekauft und eigentlich keine Probleme gehabt, werde da aber in Zukunft vorsichtig bei dem Laden sein.
 
Das ist ja wild hier. In den Mydealz Kommentaren schreiben Leute auch, dass bei ihnen bei der Zustellung dann auf einmal stand "Lieferung vom Empfänger abgelehnt" oder "Die Sendung geht zurück zum Absender." Und auf Nachfrage beim Versanddienstleister, dass das von Jacob ausging, die dann angeblich von nichts wissen.
Sowas schimpft sich seriöser Shop?
 
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TomH22 schrieb:
Für 379 EUR bekommt man zur Zeit bei Jacob die Tray Version, Boxed sind es 503 EUR. Du hast ja wohl eine boxed CPU erhalten.
Jacob nutzt dynamische Preise. Wie an der Tankstelle. Aktuelle sehe ich die Boxed-Version für 482 €. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die mit dem Preisirrtum durchkommen, wenn der TE 389 € bezahlt hat. Dafür ist der Unterschied schlicht zu gering.
TomH22 schrieb:
Vermutlich hofft Jacob, dass manche Kunden die CPU noch nicht verbaut haben und der Aufforderung nachkommen.
Sieht so aus. Deswegen bitten sie ja auch "höflich" um Anfechtung.
TomH22 schrieb:
Die Frage ob die Rücksendung einer bereits verbauten CPU wirtschaftlich sinnvoll ist, ist erstmal zweitrangig.
Aus juristischer Sicht vielleicht, aus Kundensicht steht die aber an erster Stelle. Womöglich hat man nur den einen PC, ist auf diesen angewiesen und soll jetzt wegen Blödheit des Händlers noch Aufwand betreiben? Never ever!
TomH22 schrieb:
Die spannende Frage ist, ob die Anfechtung vor einem Gericht Bestand hätte. Wenn Du der Aufforderung zur Rücksendung nicht nachkommst, bist aber Du erst mal im Verzug. Würde Jacob tatsächlich klagen und gewinnen, wäre das für Dich mit weiteren Kosten verbunden.
Oh, wenn man eine Rechtsschutz hat, kann man da ganz entspannt bleiben. Die wollen doch nur, dass die Kunden im vorauseilendem Gehorsam einknicken.
 
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Ich würde denen freundlich schreiben:

Gerne sende ich Ihnen die CPU zurück. Bitte erstatten Sie mir für den Aufwand für den ein und Ausbau. Weiterhin die jetzt fehlenden Tage ohne die CPU und den Aufwand alles nochmals zu ordern und einzubauen. mit Summe X.
 
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Evil E-Lex schrieb:
Jacob nutzt dynamische Preise.
Och, schade, das ihnen das eigene System auf die Füße gefallen ist. Wenn der Preisautomatismus die eigene Kalkulation schlägt. 🤷‍♂️
 
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cyberpirate schrieb:
Ich würde denen freundlich schreiben:

Gerne sende ich Ihnen die CPU zurück. Bitte erstatten Sie mir für den Aufwand für den ein und Ausbau. Weiterhin die jetzt fehlenden Tage ohne die CPU und den Aufwand alles nochmals zu ordern und einzubauen. mit Summe X.
DAS! Wenn das nicht reicht dann hast du damit einen PC zusammengebaut den du dann fertig deiner Mutter ins 500km entfernte Dorf gesendet hast. Die ist gehbehindert und kann keine PC auseinanderbauen. Zur Post bringen kann sie auch nix. Sollte Jacob darauf bestehen musst du alles von einem Dienstleister durchführen lassen was die Kosten ins unermessliche steigen lässt. .... oder so! :D
 
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Ich würde denen gar nichts schreiben und alles ignorieren, solange ich den Brief nicht schriftlich per Post im Briefkasten habe ;)

Die angeln nur. Gucken ob ein paar Leute reagieren und die CPU umgehend zurücksenden. Ich vermute, da kommt nie was per Post.
 
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knoxxi schrieb:
Och, schade, das ihnen das eigene System auf die Füße gefallen ist. Wenn der Preisautomatismus die eigene Kalkulation schlägt. 🤷‍♂️
Laut MyDealz gab es den Preis für mehrere Stunden und die Mail kam paar Tage (4 bis 5) später.
 
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